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Vorsicht Falle: 0-Cent-Angebotsgebühr für bis zu 100 Auktionen bei eBay – und die Abmahnung gibt es gratis dazu

eBay wirbt im Januar 2013 u. a. durch Radiowerbung dafür, überflüssige oder nicht geliebte Weihnachtsgeschenke bei eBay zu verkaufen. Es wird mit “0-Cent-Angebotsgebühr für bis zu 100 Auktionen geworben, bspw. für den 19. und 20.01.2013.

Genauere Infos finden sich bei eBay:

Dort heißt es:

“Am 19. und 20.01.2013 zahlen private Verkäufer bis zu 100 Artikel in ausgewählten Kategorien, die im Auktionsformat mit einem Startpreis von über 1,00 Euro bei eBay.de eingestellt werden, keine Angebotsgebühr.

Dieses Promotion-Angebot gilt nur für private Verkäufer, die ihren Artikel mit Apps für iPhone, iPad oder Android bzw. dem regulären Verkaufsformular oder dem Kurzformular bei eBay einstellen (…).”

Private Verkäufer, die das Angebot von eBay maximal ausnutzen und 100 Artikel bei eBay einstellen, können erhebliche Probleme bekommen mit der Folge, dass privaten Verkäufern die 0-Cent-Angebotsgebühr sehr viel teurer zu stehen kommen:

Ein privater Verkäufer, der 100 Angebote gleichzeitig bei eBay anbietet, ist im Rechtssinne kein privater Verkäufer mehr.

Abmahnung droht!

Die Rechtsprechung ist eindeutig: Wer regelmäßig oder im größeren Umfang bei eBay verkauft, ist kein Privatverkäufer mehr, sondern Gewerbetreibender. Die Rechtsprechung ist nicht ganz eindeutig, jedoch streng: So nimmt der BGH bereits bei 25 Käuferbewertungen einen gewerblichen Verkauf an, Gerichte im Übrigen schon bei 10 neuen Markenartikeln oder bei 40 Verkäufen von gleichartigen Produkten.

Für einen privaten Verkäufer dürfte es somit, wenn er 100 Angebote gleichzeitig bei eBay einstellt, mehr als problematisch werden, hier noch als tatsächlich und echter privater Verkäufer aufzutreten.

Die Folgen sind weitreichend:

Derartige Verkäufe sind keine Privatverkäufe mehr mit der Folge, dass der jetzt plötzlich gewerbliche Verkäufer informieren muss über

– Anbieterkennzeichnung,

Widerrufsbelehrung,

– fernabsatzrechtliche Pflichtinformationen.

Auch ein kompletter Ausschluss der Gewährleistung ist dann nicht mehr möglich.

Es droht somit eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung, die nur gegenüber Gewerbetreibenden ausgesprochen werden kann. Aus unserer Beratungspraxis wissen wir, dass es einschlägige Abmahner gibt, die zielgerichtet eBay nach pseudo-privaten Verkäufern durchforsten. Entsprechende Werbeaktionen von eBay dürften durchaus ein Anlass dafür sein.

Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zwischen 400,00 Euro und 900,00 Euro kosten kann, ist das kostenlose Einstellen bei eBay in dem von eBay angebotenen Umfang plötzlich gar nicht mehr so preiswert.

Stand: 21.01.2013

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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