· Geschmacksmuster

Geschmacksmusterrecht

“Nachdem funktionale Unterschiede zwischen Produkten seltener und Lebenszyklen kürzer geworden sind, ist die Aufmachung oft das einzige für den Verbraucher wahrnehmbare Unterscheidungsmerkmal.”

Deutsches Patent und Markenamt (DMPA)

Wir beraten Sie gerne zum Thema Geschmachsmuster bzw. Designrecht.

Anmeldung eines Geschmacksmusters

Selbst wir als Fachanwälte melden wir für unsere Mandanten nicht selbst Geschmackmuster an.

Wir empfehlen, “damit es gut wird”, eine Anmeldung durch einen Patentanwalt.

Wir arbeiten zusammen mit

Patentanwalt Stefan Rieke
Schonenfahrerstraße 7
18057 Rostock
0381 – 8651289-0
rieke@patent-mv.de

Bei Fragen rufen Sie Herrn Rieke einfach an.

Designschutz und Geschmacksmuster

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/799d0d76357a405f925f10c4252fd3f5