Home

Kontakt

Newsletter bestellen

zu den Favoriten hinzufügen

 

Home

abmahnung-zugabe

Abmahnung u. Rechtsschutz

· Abmahnung

· Weitere Infos zum Wettbewerbsrecht

· Markenrecht

· Urheberrecht und Fotorecht

· Filesharing-Recht

Ebay- Amazon- und Shoprecht

· Ebay und Internetauktionen

· Amazon-Recht

· Recht der Internetshops

· Widerrufsbelehrung

· Internetrecht Aktuell

· Abmahnung vermeiden - rechtssicher verkaufen

Service

· Urteile und Besprechungen

· Gesetze im Web

· FAQs und Checklisten

· Wir in der Presse / Journalisten

· Service für Anwälte

Rechtsberatung

· Was können wir für Sie tun?

· Beratung Ihres Ebayauftrittes oder Internetshops

· Unseren Newsletter bestellen

· Vollmachtsformulare

· Mandantenfragebogen für eBay- Amazon- und Shopberatung

Kontakt / Die Anwälte

· Impressum

· Die Kanzlei


 

Domainrecht

 

Leitsatz:

 

  1. Die Domain "playmatemoni96.de" und die Marke "playmate" sind verwechslungsfähig, da sie einen prägenden Wortbestandteil der Marke Playmate enthalten.
  2. Eine Verwendung der Bezeichnungen "playboy" und "playmate" als Metatags hat ebenfalls eine Verwechslungsfähigkeit zur Folge.

LG Stuttgart ("playmatemoni96.de"), Urteil v. 03.12.2001, Az. 41 KfH O 131/01, MMR 2002, 486 f.

Die Klägerin ist Herausgeberin des Playboy- Magazins. Die Beklagte war im September 1996 als Playmate des Monats im Playboy abgebildet. Unter der Internetdomain "playmatemoni96.de" stellt sie ein Lifestylemagazin ins Internet. die Beklagte ist der Ansicht, der Titel "playmate" sei ihr Kapital. Die Marke Playmate sei auf dem Gebiet von Lifestylemagazinen unbekannt.

Das Gericht hat zutreffend angenommen, dass zwischen den Bezeichnungen "playmatemoni96.de" einerseits und der Marke Playmate andererseits eine Verwechslungsgefahr besteht. Dem Wortbestandteil komme innerhalb der Domain ...prägende Bedeutung zu. Ebenfalls besteht eine Verwechslungsgefahr durch Verwendung der Metatags playboy und playmate.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Schmidt (v.l.n.r)

Kein Wartezimmer - keine Wartezeit - Beratung sofort - Rufen Sie einfach an!

Gerne können Sie auf diesen Beitrag verlinken. Beachten Sie bitte unsere Link-Policy

Der Link auf diese Seite lautet:

Pressekontakt - Presseanfragen beantworten wir gern.