Strafrecht
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Leitsatz
Die Nutzung eines offenen Wlans
zum „Schwarzsurfen“ ist strafbar.
AG
Wuppertal, Urteil vom 03.04.2007, Az.: 22 Ds 70 Js 6906/06
Leitsätze:
Die
Zugänglichmachung von Musikstücken über die Internettauschbörse Kaza verstößt
gegen das Urheberrecht und ist strafbar.
2.
Der Upload in Musiktauschbörsen geschieht vorsätzlich, da die Täter auf Grund
der öffentlich in den Medien geführten Debatte über Tauschbörsen von der
Rechtswidrigkeit ihres tuns Kenntnis haben.
Amtsgericht
Cottbus, Urteil vom 06.05.2004, Aktenzeichen 95 Ds 1653 Js 15556/04
(57/04)
Leitsatz:
Kostenpflichtigkeit,
Kreditkarten- oder Personalausweisnummern stellen keinen effektiven
Minderjährigenschutz dar.
Oberlandesgericht
Düsseldorf vom 17.02.2004, AZ: III-5 Ss 143/03 - 50/03 I
Leitsatz
Zur
Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren wegen gewerbsmäßiger
unerlaubter Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke in
Tateinheit mit gewerbsmäßigem unerlaubtem Verbreiten urheberrechtlich
geschützter Werke.
LG Braunschweig,
Urt. v. 21.7.2003 ‑ 6 KLs 1103, rechtskräftig
Leitsatz
Der Begriff des "Ladengeschäfts" im Sinne von § 184
Abs. 1 Nr. 3a StGB setzt nicht
zwingend die Anwesenheit von Personal voraus, wenn
technische Sicherungsmaßnahmen
einen gleichwertigen Jugendschutz wie die Überwachung
durch Ladenpersonal
gewährleisten.
BGH, Urteil
vom 22. Mai 2003, Az. 1 StR 70/03 (LG Stuttgart) – amtlicher
Leitsatz
Leitsatz
Eine Alterssicherung durch Personalausweisnummer und Entgeltlichkeit ist
ausreichend
LG
Düsseldorf, Az. XXXI 34/02 (hebt AG Neuss
auf)
Leitsatz:
Es
besteht eine strafrechtliche Verantwortlichkeit gemäß § 184 Abs. 1 Nr. 1 StGB
(Zugänglichmachung von pornografischen Schriften für Personen unter 18 Jahren),
wenn nur eine einmalige Altersprüfung über eine Ausweis- oder Kreditkartennummer
vorgenommen wird
AG Neuss, Urteil v. 19.08.2002 (nicht rechtskräftig), Az. 7
Ds 70
Js 6582/01, MMR 2002, 837 f.
Leitsatz:
Eine Auskunft über
Telekommunikationsverbindungsdaten gem. § 100 g StPO ist auch dann zu geben,
wenn der Täter mittels eines Endeinrichtung, die auch ein PC sein kann, die zu
untersuchende Tat, begangen hat.
LG Wuppertal, Beschluss v. 13.02.2002, Az. 30 Qs 5/02, MMR
2002, 560
Leitsatz:
Die Registrierung
geschützter Markennamen als Domain-Namen mit der Absicht, diese dem Berechtigten
zu verkaufen, stellte eine strafbare Kennzeichnungsverletzung dar. Dies gilt
selbst dann, wenn der Domain-Inhaber nicht von sich aus, die Domains zum Verkauf
anbietet, sondern darauf wartet, bis ihm von dem Markenrechtsinhaber
entsprechende Angebote unterbreitet werden.
LG München, Urteil v. 14.09.2000, Az. W 5 Kls 70 Js
12730/99, CuR 2000, 847
Leitsatz:
Das Übersenden
kinderpornografischer Dateien als e-Mail stellt kein Verbreiten im Sinne des §
184 Abs. 3 Nr. 1 StGB dar.
Bayerisches Oberlandesgericht, Beschluss v. 27.06.2000, Az.
5 StRR 122/2000, CuR 2000, 843
Leitsatz:
Stellt ein Ausländer
von ihm verfasste Äußerungen, die den Tatbestand der Volksverhetzung im Sinne
des § 130 Abs. 1 StGB oder des § 130 Abs. 3 StGB erfüllen ("Auschwitzlüge"), auf
einen ausländischen Server in das Internet, der Internetnutzern in Deutschland
zugänglich ist, so tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg (§ 9 Abs. 1 dritte
Alternative StGB) im Inland ein, wenn diese Äußerung konkret zur Friedensstörung
im Inland geeignet ist.
BGH, Urteil v. 12.12.2000, Az. 1 StR
184/00, CuR 2001, 260 ff.
Leitsatz:
Ein Mobilfunkbetreiber
ist aufgrund einer nach § 100 a, § 100 b StPO ergangenen Anordnung verpflichtet,
den Ermittlungsbehörden die zur Standortbestimmung des eingeschalteten
Mobilfunktelefons erforderlichen geografischen Daten der betroffenen Funkzelle
unabhängig davon mitzuteilen, ob mit dem Mobilgerät telefoniert wird oder
nicht.
BGH, Beschluss v. 21.02.2001, Az. 2 BGs 42/2001, CuR 2001, Seite 385 f.
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