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Leitsatz:
Bei einer Tauschbörsennutzung
kann ein Unterlassungsanspruch nicht geltend gemacht werden, wenn der
Rechteinhaber die Daten des Inhabers des Internetanschlusses von der
Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens erhalten hat, da diese
Daten nicht verwertbar sind.
LG Frankenthal, Beschluss vom 21.05.2008, Az. 6 O 156/08
Anmerkung: Die Entscheidung wurde
durch das OLG Zweibrücken mit Beschluss vom 26.09.2008, AZ 4 W 62/08
aufgehoben
Leitsätze:
1.Die
Pflicht, die Benutzung eines Internetanschlusses zu überwachen oder ggf. zu
verhindern, besteht nur dann, wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte
dafür hat, dass der Nutzer den Anschluss zu Rechtsverletzungen missbrauchen
wird. Solche Anhaltspunkte bestehen grundsätzlich nicht, solange dem
Anschlussinhaber keine früheren Verletzungen dieser Art durch den Nutzer oder
andere Hinweise auf eine Verletzungsabsicht bekannt sind oder hätten bekannt
sein können.
2.Auch
wenn Urheberrechtsverletzungen im Internet häufig vorkommen und darüber in den
Medien umfangreich berichtet wird, hat ein Anschlussinhaber nicht bereits
deshalb einen Anlass, ihm nahestehende Personen, wie enge Familienangehörige
(Kinder), bei der Benutzung seines Anschlusses zu überwachen.
3.Eine
Instruktionspflicht dahingehend, dass mit einem Internetanschluss keine
Urheberrechtsverletzungen begangen werden dürfen, trifft den Anschlussinhaber
gegenüber seinen volljährigen Familienangehörigen nicht.
OLG
Frankfurt am Main, Beschluss vom 20.12.2007, Az.: 11 W 58/07
Leitsatz:
1.
Eine Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsbefugnisse lässt sich nicht daraus
ableiten, dass diese bestimmte Verwendung branchenüblich ist und der
Rechteinhaber von dieser Verwendung Kenntnis hatte und keinen Vorbehalt geäußert
hat.
2.
Die Annahme einer Nutzungsrechtsübertragung durch schlüssiges Verhalten
scheitert mit der Zweckübertragungsregel dann, wenn die streitige
Nutzungshandlung für die Erreichung des Vertragszweckes nicht unbedingt
erforderlich war.
3.
Es ist nicht rechtsmißbräuchlich, wenn der Rechteinhaber auf seine formal
bestehende Rechtsposition beharrt und diese gerichtlich geltend
macht.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 14.3.2007, AZ: 308 O
730/06
Leitsatz:
Der Streitwert bei einer Abmahnung auf Grund
einer Urheberrechtsverletzung bei einer Tauschbörsennutzung beträgt 10.0000 Euro
pro Musiktitel. Der Gesamtstreitwert ergibt sich aus der Multiplikation der
Anzahl der Musiktitel, die Gegenstand der Abmahnung waren x 10.000
Euro.
Landgericht Köln, Urteil vom
18.07.2007, AZ 28 O 480/06
Leitsatz:
Suchmaschinenoptimierte
Webseiten können einem urheberrechtlichen Schutz
unterliegen.
OLG
Rostock, Beschluß vom 27.06.2007, AZ 2 W 12/07
Leitsatz
Die
Fertigung eines Bewerbungsfotos bei einem Fotografen umfasst ohne weitere
Vereinbarung nicht automatisch das Nutzungsrecht zur Veröffentlichung im
Internet.
LG Köln vom
20.12.2006 (28 O 468/06)
OLG Köln,
Urteil vom 19.12.2003, AZ 6 U 91/03
Leitsatz
Ein Inhaber einer
Internetanschlusses haftet für Urheberrechtsverletzungen bei einer
Tauschbörsenutzung über WLAN, wenn er keine technischen Maßnahmen, wie eine
Verschlüsselung des WLAN-Zugangs vornimmt. Das Ausschalten des PC allein ist
nicht ausreichend.
LG
Frankfurt Urteil vom 22.02.2007, Aktenzeichen: 2-3 O 771/06
Leitsätze
1. Bei einer
Urheberrechtsverletzung auf Grund einer Internet Tauschbörse ist eine dauerhafte
Überprüfung des Anschluss-Inhabers seiner eigenen Kinder oder des Ehepartners
ohne konkreten Anlass nicht zumutbar.
2. Bei volljährigen Kindern
bedarf es keiner einweisenden Belehrung über die Nutzung des Internets. Eltern
haben keine Verpflichtung, ein konkretes Mitglied ohne Anlass der Begehung
unerlaubter Handlungen im Internet zu verdächtigen und dementsprechend
Überwachungsmaßnahmen einzuleiten.
Landgericht
Mannheim, Urteil vom 30.01.2007, AZ 2 O 71/06 (nicht
rechtskräftig)
Leitsatz:
Der Inhaber eines Internetanschlusses über
ein offenes W-Lan haftet für die dadurch begangenen Urheberrechtsverletzungen
bei Tauschbörsennutzung.
Landgericht Hamburg, Urteil vom 26.07.2005,
Az: 308 O 407/06
Leitsätze:
1. Die
Weitergabe einer gebrauchten Software-Lizenz stellt einen unzulässigen Eingriff
in das urheberrechtliche Nutzungsrecht des Software-Herstellers an seiner
Software dar, wenn dieser seine Software ausschließlich durch
Online-Übermittlung, d.h. unkörperlich ohne Datenträger an den Erstkäufer
überlassen und ein einfaches, nicht abtretbares Nutzungsrecht daran eingeräumt
hat.
2. Eine Klausel in einem Lizenzvertrag, mit der ein
einfaches, zeitlich unbeschränktes und nicht abtretbares Nutzungsrecht an einem
Computerprogramm eingeräumt wird, stellt eine zulässige dinglich wirkende
Beschränkung der Verfügungsbefugnis über das eingeräumte Nutzungsrecht dar.
3. Der Grundsatz der Erschöpfung des Verbreitungsrechts
des Urhebers an seiner Software, § 69c Nr. 3 S. 2 UrhG, greift dann nicht, wenn
die Software über das Internet durch Herunterladen, also nicht körperlich in den
Verkehr gebracht wurde.
Landgericht
München I Urteil vom 19.01.2006, AZ 7 O 2337/05 (nicht
rechtskräftig)
Leitsätze
1.Das Angebots von Links
(eDonkey-Links) zur Nutzung von Internettauschbörsen stellt einen
Urheberrechtsverstoß dar und hat einen Unterlassungsanspruch gem. § 97 UrhG zur
Folge.
2. Verantwortlich sind sowohl der
Betreiber der Webseite wie auch der Betreiber des Servers. Eine Haftung des
Serverbetreibers ist gegeben, wenn dieser trotz Aufforderung zur Sperrung einer
Seite wegen illegaler Inhalte dieser Aufforderung nicht nachkommt.
Landgericht
Hamburg, Beschluss vom 15.07.2005, AZ 308 O 379/05
Leitsatz
Es kann dahinstehen, ob mit einem
strafbewehrten gesetzlichen Verbot der digitalen Privatkopie eine Verletzung des
Eigentumsgrundrechts verbunden sein könnte, oder ob damit nicht – wofür vieles
spricht – lediglich eine wirksame Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinn des
Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG vorgenommen wäre.
Bundesverfassungsgericht,
Beschluss vom 25.07.2005, AZ 1 BvR 2182/04
Leitsätze:
1. Ein
Stadtplanverlag kann bei Urheberrechtsverletzungen im Internet durch die nicht
lizenzierte Verwendung von Kartenausschnitten Schadenersatz von € 200 für
eine DIN A 4 Kartenkachel und € 100 für eine DIN A 5 Kartenkachel
verlangen. Im Internet bereitgestellte Lizenzverträge finden keine Anwendung für
die Berechnung des Schadenersatzes, da diese nicht freiwillig abgeschlossen
werden.
2. Ein
Stadtplanverlag kann für eine Abmahnung € 100 als Aufwandentschädigung
verlangen, nicht jedoch darüber hinausgehende Anwaltskosten.
AG Charlottenburg, Urteil
vom 11.04.2005, AZ 236 C 282/04 (aufgehoben durch LG
Berlin)
Leitsatz:
Der
automatische Rückfall sämtlicher Rechte an den Rechtinhaber, den die Ziff. 4 der
GPL-Lizenz bei Verstoß gegen die Lizenzbedingungen vorsieht, kann AGB-rechtlich
wirksam vereinbart werden und benachteiligt den Vertragspartner nicht
unangemessen. Wer Software, die unter der GPL-Lizenz steht verwendet und in
veränderter Form vertreibt, ist daher verpflichtet, die Lizenzbedingungen
einzuhalten.
LG München
I, Urteil vom 19.05.2004, Az: 21 O 6123/04
Leitsatz:
Das setzten eines Links auf eine
Internetseite, auf der eine Software erhältlich ist, mit der ein Kopierschutz
umgangen werden kann, ist unzulässig. Es liegt eine unerlaubte Beihilfe zur
Einfuhr und Verbreitung von Kopierschutzumgehungmöglichkeiten („Umgehung wirksamer technischer
Maßnahmen“) vor.
LG München,
Urteil vom 07.03.2005 Az: 21 O 3220/05
Leitsätze
1. § 60 UrhG gilt nicht für die Veröffentlichung von
Bilder, insbesondere im Internet
2. § 60 UrhG ist nicht auf
juristische Personen (z.B. GmbHs) anwendbar, sondern nur auf natürliche
Personen. Dies gilt auch für ein Bild des GmbH-Geschäftsführers
OLG Köln,
19.12.2003, AZ 6 U 91/03
Leitsatz:
Ob eine Vorrichtung, die objektiv zur unerlaubten Nutzung eines
zugangskontrollierten Dienstes (z. B. Pay‑TV) geeignet ist, dazu im Sinne des
ZugangskontrolldiensteschutzG (ZKDSG) auch "bestimmt" ist, richtet sich
nach der Zweckbestimmung, von der die angesprochenen Verkehrskreise
ausgehen.
OLG
Frankfurt a. M., Beschluss vom 5. 6. 2003 ‑ 6 U 7/03; K & R 2003, S. 525
(Volltext)
Leitsatz:
1. in einem einstweiligen
Verfügungsverfahren kann eine Störereigenschaft durch
Forumprofil, eine ICQ-Nummer und
ein Avatar glaubhaft gemacht werden.
2. Wer durch den Upload von
Musiktiteln den Download ermöglicht haftet, als Störer
Landgericht
München I, Urteil vom 16.07.2003 AZ: 21 O 8790/03
Leitsatz:
1. Der Aufsteller eines
CD-Kopierautomaten stellt Kopien nicht für den Nutzer des Automatens her,
Hersteller ist vielmehr der Kunde, der den Kopiervorgang am Automaten
auslöst.
2.
Kopien dürfen auch an öffentlicher Stelle vorgenommen werden, da es lediglich
auf den privaten Zweck ankommt und nicht auf den Ort, wo der Kopiervorgang
ausgeführt wird.
OLG München, Urt.
v. 20.3.2003 AZ U
5494/02,
rechtskräftig
CuR
2003, S. 654
ff
Leitsatz:
1.
Frameing stellt eine urheberrechtlich relevante, dem Einwilligunsvorbehalt des
Schöpfers eines Werkes unterliegende Nutzungshandlung dar, nämlich in Form der
Vervielfältigung nach § 16 Urhebergesetz
2.
Der Betreiber der aufrufenden Seite ist nicht selbst Verletzter des
Vervielfältigungsstückes, es könnte jedoch eine Beihilfe vorliegen, wenn
ebenfalls eine rechtswidrige Haupttat gegeben ist, diese liegt nicht vor, da
eine Zustimmung des Urhebers zum Herunterladen seiner urheberrechtlich
geschützen Inhalte durch dritte Nutzer es auf Grund der Privatkopierschranke des
§ 53 Urhebergesetzes nicht gibt.
3.
Wer urheberrechtlich geschützten Inhalt in das Internet stellt, erteilt
konkludent die Einwilligung zur Vornahme einer Privatkopie.
LG München I, Urteil v. 14.11.2002, Az. 7 O 4002/02,
MMR 2003, Seite 197 f (rechtskräftig)
Leitsatz:
-
Die Privilegierung des § 49 Abs. 1 Urhebergesetz
umfasst herkömmliche Pressespiegel jedenfalls soweit, als dass sie nur
betriebs- oder behördenintern verbreitet werden.
-
Auch
Pressespiegel, die elektronisch übermittelt werden, jedoch nach Funktion und
Nutzungspotential noch im wesentlichem dem herkömmlichen Pressespiegel
entsprechen, fallen unter § 49
Abs. 1 Urhebergesetz. Dies setzt voraus, dass der elektronisch übermittelte
Pressespiegel nur betriebs- oder behördenintern und nur in einer Form
zugänglich gemacht wird, die sich im Fall der Speicherung nicht zu einer
Volltextrecherche eignet.
BGH, Urteil v. 11.07.2002, Az. I ZR 255/00, MMR
2002, 739 f.
Leitsatz:
Bei einer
bestehende Erstbegehungsgefahr, besteht bei einem Geschäftsführer der GmbH bei
Urheber- und Markenrechtsverstößen eine persönliche Haftung für die Mitarbeiter
der Gesellschaft auch ohne Kenntnis von deren Handeln.
OLG Frankfurt, Urteil v. 13.11.2001, Az. 11 U 15/01, CuR 2002, 720f. (rechtskräftig)
Leitsatz:
- Bei der
Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes als Handyklingelton steht
nicht die Wahrnehmung des Musikwerkes im Vordergrund, sondern die Nutzung als
rein funktionales Erkennungszeichen.
- Die Nutzung einer
Melodie als Handyklingelton stellt sich gegenüber der herkömmlichen Darbietung
eines Musikwerkes als "neue Nutzungsart" im Sinne von § 31 Abs. 4
Urhebergesetz dar.
OLG Hamburg, Beschluss, v. 04.02.2002, Az.
5 U 106/01, CuR 2002, Seite 578 f.
Leitsatz:
Die Berechtigung,
Fotos eines Pressefotografen in einem Printmedium zu veröffentlichen umfasst
grundsätzlich nicht auch das Recht zur Nutzung der Fotos auf einer
Internethomepage oder einem Internetarchiv der Tageszeitung.
KG Berlin, Urteil v. 24.07.2001, Az. 5 U 9427/99,
CuR 2002, Seite 127 f (rechtskräftig)
Leitsatz:
- Bei dem Medium DVD
handelt es sich im Hinblick auf ihre technischen Möglichkeiten und ihre
wirtschaftliche Relevanz um eine noch nicht bekannte Nutzungsart vom
Standpunkt eines 1980 abgeschlossenen Vertrages über
Filmproduktionen.
- Die Vervielfältigung
eines Filmes auf DVD ist daher von der damaligen Einräumung von Nutzungs- und
Verwertungsrechten nicht umfasst. Aus der unbefugten Verwertung eines Filmes
auf die DVD ergeben sich Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche
des Urhebers.
LG München I, Urteil v. 04.10.2001, Az. 7
O 3154/01, CuR 2002 Seite 132 ff.
Leitsatz:
Die DVD ist eine bis
Ende der 90iger Jahre unbekannte Nutzungsart im Sinne des § 31 Abs. 4
Urhebergesetz. (UrhG)
LG München, Urteil v. 04.10.2001, Az. 7 O
3154/01, MMR 2001, 828 f.
Leitsatz:
Wenn ein Unternehmen
verurteilt wird, eine Werbebehauptung zu unterlassen, genügt es nicht, seiner
Pflicht zur Vermeidung zukünftiger Verstöße, wenn die Mitarbeiter nur mündlich
oder per e-Mail über die Unterlassungsverfügung informiert werden. Vielmehr
besteht die Verpflichtung, die Mitarbeiter eindringlich auf die Verpflichtung,
einschlägiger Aussagen zu unterlassen bzw. durch die Rechtsabteilung überprüfen
zu lassen, hinzuweisen.
OLG München, Beschluss v. 15.09.1999, Az.
29 W 1671/99, CuR 2000, 504
Leitsatz:
- Es ist irreführend
im Sinne von § 3 UWG, wenn der Erwerber eines Computerprogramms vor dem Erwerb
nicht darauf hingewiesen wird, dass nach 25maligen Aufruf der Software eine
Registrierung durch Übermittlung von persönlichen Daten (Name, Adresse,
Telefonnummer und andere zur Beseitigung einer an sonst wirksam werdenden
Programmsperre erforderlich ist.
- Der Vertreiber des
Programms handelt zugleich sittenwidrig im Sinne von § 1 UWG, da er die von
der Programmsperre ausgehenden Zwangslage auf Seiten der Erwerber dazu
ausnutzt, um diese zur Übermittlung ihrer persönlichen Daten zu veranlassen.
Dass diese Zwangslage für den Erwerb des Programms nicht kausal ist, ist für
die Anwendung von § 1 UWG unerheblich, da hierdurch die freie
Willensentscheidung des Programmnutzers rechtswidrig beeinflusst wird, um -
ohne vertraglichen oder gesetzlichen Anspruch hierauf - dessen persönliche
Daten zu Werbezwecken verwenden zu können.
OLG München, Urteil v. 12.10.2000, Az. 29 U
3680/00, CuR 2001, 11 ff. (OMI-PAGE-PRO)
Leitsatz:
Fehlt es wegen
bestehender Branchenferne an einer kennzeichnungsrechtlichen Verwechslungsgefahr
zwischen zwei identischen Unternehmenskennzeichen, steht dem Priorität älteren
Unternehmen gegen die aus dem gemeinsamen Firmenbestandteil gebildete
Internetdomain des jüngeren Unternehmens kein Unterlassungsanspruch
zu.
OLG Frankfurt ("Alcon.de"), Urteil v. 04.05.2000, Az. 6
U 81/99, CuR 2000, 698
LG Frankfurt, Urteil v. 03.12.1999, Az. 3/11 O 98/99, CuR
2000, 462 ff.; OLG München,
Urteil v. 06.04.2000, Az. 6 U 4123/99, CuR 2000, 461 ff
Leitsatz:
Der Schadenersatz des
Urheberrechtsinhabers bei Raubkopien ist nicht nach den Grundsätzen der
Lizenzanalogie zu beziffern.
LG Stuttgart, Urteil v. 17.07.2000, Az. 11 KfH
158/99, CuR 2000, 663 ff.
Leitsatz:
- Der Gerichtsstand
für wettbewerbswidrige Werbung im Internet ist nicht zwangsläufig jeder Ort,
an dem die Werbung abgerufen werden kann. Es kommt vielmehr darauf an, wo sich
die Werbung nach dem Willen des Werbendenen auswirken soll und wo
wettbewerbliche Interessen aufeinander stoßen.
- Es ist darauf
abzustellen, an welchen Empfängerkreis sich der Internetauftritt eines
Mitbewerbers erkennbar richtet. Dies ist aus dem Inhalt und der Aufmachung der
betreffenden Homepage zu beurteilen.
OLG Bremen, Urteil v. 17.02.2000, Az. 2 U
139/99, CuR 2000, 770 ff.
Leitsatz:
Ein Softwarehersteller
kann sein Interesse daran, dass eine zu einem günstigen Preis angebotene
Programmversion nur zusammen mit einem neuen PC veräußert wird, nicht in der
Weise durchsetzen, dass er von vornherein nur ein auf diesen Betriebsweg
beschränktes Nutzungsrecht einräumt. Ist die Programmversion durch den
Hersteller oder mit seiner Zustimmung in Verkehr gesetzt worden, ist die
Weiterverbreitung aufgrund der eingetretenen Erschöpfung des urheberrechtlichen
Verbreitungsrechtes ungeachtet einer inhaltlichen Beschränkung des eingeräumten
Nutzungsrechtes frei.
BGH, Urteil v. 06.07.2000, Az. I ZR 244/97,
CuR 2000, 651 (OEM-Urteil)
Leitsatz:
Die Registrierung
geschützter Markennamen als Domain-Namen mit der Absicht, diese dem Berechtigten
zu verkaufen, stellte eine strafbare Kennzeichnungsverletzung dar. Dies gilt
selbst dann, wenn der Domain-Inhaber nicht von sich aus, die Domains zum Verkauf
anbietet, sondern darauf wartet, bis ihm von dem Markenrechtsinhaber
entsprechende Angebote unterbreitet werden.
LG München, Urteil v. 14.09.2000, Az. W 5 Kls 70 Js
12730/99, CuR 2000, 847
Leitsatz:
- Der Vertragsschluss
von Kaufverträgen bei Internetauktionen ist unter Berücksichtigung der
allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internet-Auktionsportals
wirksam.
- Aus Sicht des
Käufers, der Kenntnis von der Möglichkeit der Festsetzung eines Mindestgebotes
hat, ist auf den Willen des Verkäufers zu schließen, mit jedem Gebot über den
festgesetzten Startpreis einverstanden zu sein, selbst wenn dieses noch so
niedrig ist.
- Der Verkäufer einer
Internetauktion, der sich bewusst für die mit der Auktion verbundenen Chancen
und Risiken entscheidet, trifft die Pflicht, die Folgen bei Realisierung der
Risiken zu tragen.
LG Hamm, Urteil v. 14.12.2000, Az. 2 U 58/00, CuR 2001, S. 117 ff. (Ricardo)
Leitsatz(amtlicher Leitsatz):
Die Bezeichnung
"Trek-Service" für einen auf Datenträgern gespeichertes und abrufbares
Informationsdienstangebot zur Serie "Star-Trek" dient erkennbar der Beschreibung
des Inhaltes des Informationsangebotes, das den Interessen bei Zugriff auf den
Datenträger erwartet; ihr kommt daher - bei fehlender Verkehrsgeltung - weder
Marken- noch wettwerbsrechtlicher Schutz zu.
OLG Köln, Beschluss v. 11.11.1999, Az. 6 W 52/99, CuR 2001, 83
Leitsatz:
Zwischen den Begriffen
"FTP-Explorer" und "Explorer" besteht keine Verwechslungsgefahr, das Markenrecht
der Rechtsinhaber des Begriffes "Explorer" ist damit nicht verletzt.
LG Bielefeld, Urteil v. 29.12.2000, Az. 3 O
452/00, CuR 2001, 473
Leitsatz:
Das Verwenden einer
Wortmarke auf einer privaten Homepage, die nicht im geschäftlichen Verkehr
verwendet wird, stellt keine Verletzung des Markengesetzes dar.
OLG Schleswig, Urteil v. 19.12.2000, Az. 6 U
51/00, CuR 2001, S. 465 ff.
Leitsatz:
Ein
Internetsuchdienstsystem, mit dem Zeitungsartikel aufgespürt werden, die Verlage
neben der Veröffentlichung in Printform auch in das Internet einstellen, wobei
die Beiträge dem Nutzer zunächst nicht vollständig auf dem Bildschirm geliefert
werden, sondern ihm im ersten Schritt eine Auflistung aller gefundenen
Presseinformationen, die das eingegebene Stichwort enthält - zum Teil mit
ergänzenden Stichworten, Sätzen und Satzfragmenten -, übermittelt wird und das
als dann über einen "Deep-Link" unmittelbar auf den Volltext leitet, ohne das
die Homepage des betreffenden Presseunternehmens zwischengeschaltet wird,
verletzt weder unmittelbar noch mittelbar dessen Urheberrechte.
OLG Köln, Urteil v. 27.10.2000, Az.
6 U 71/00, K&R 2001, 327
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