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Leitsatz:

 

Die Verwendung von Metatages, die keinen sachlichen Bezug den auf der Seite angebotenen Inhalt aufweisen, verstößt gegen §§ 1, 3 UWG und ist somit wettbewerbswidrig.

 

LG Düsseldorf, Urteil v. 27.03.2002, Az. 12 O 48/02, K&R, 2002, Seite 380 ff.

Die Parteien vertreiben Roben für Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte über  das Internet. Unter anderem wurde mit Metatages geworben, die die Begriffe Bestattungsunternehmen, Recht, Internet, NJW, ZPO, BHG, Urteil etc. enthielten. Metatages sind nicht wahrnehmbare Angaben im HTML-Code einer Internetseite, die von Suchmaschinen genutzt werden. Nach zutreffender Ansicht des Landgerichtes, sind Metatages, die in keinem sachlichen Zusammenhang, zu den von der Internetseite bereitgehaltenen Informationen und Inhalt stehen, unter dem Aspekt der Belästigung, des übertriebenen Anlockens und des gezielten Abfangens von Kunden im Sinne des § 1 UWG wettbewerbswidrig. Zudem sieht das Gericht in falschen Metatages eine zeitliche Inanspruchnahme des Internetnutzers, der in Suchmaschinen nur falsche Ergebnisse findet. Das "entnervte Aufgeben nach endloser Suche in der Ergebnisliste" sei eine unzumutbare Belästigung des Internetnutzers. Der Fall liege vergleichbar mit der Zusendung ungewollter e-Mail-Werbung, die ebenfalls mit Mühe aussortiert werden müsse. Nicht beachtlich sei, dass es sich bei dem Metatages nicht um markenrechtlich geschützte Begriffe handele. Das Gericht hat ferner defizil zwischen den einzelnen Begriffen unterschieden. Die Begriffe "Rechtsprechung, OLG, BGH, Online, Internet und www" wurden als zulässig erachtet, da sie im Zusammenhang mit dem angebotenen Produkt stehen. Ebenso wie der Begriff Bestattungsunternehmen. Untersagt wurde der Begriff NJW, ein juristisches Fachmagazin, da das Angebot nicht mit der Zeitschrift in Verbindung steht.

Es wird daher dringend dazu geraten, bei der Wahl der Metatages sorgfältig und  vorsichtig vorzugehen. Abzuwägen ist auf der einen Seite das Interesse, bei Eingabe eines Begriffes in die Suchmaschine gefunden zu werden mit den wettbewerbsrechtlichen Vorschriften.

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard

 

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E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Schmidt (v.l.n.r)

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