Sonstiges
Leitsatz:
Die Verwendung von Metatages, die
keinen sachlichen Bezug den auf der Seite angebotenen Inhalt aufweisen, verstößt
gegen §§ 1, 3 UWG und ist somit wettbewerbswidrig.
LG Düsseldorf, Urteil v. 27.03.2002, Az. 12 O 48/02, K&R, 2002, Seite 380 ff.
Die Parteien vertreiben Roben für
Rechtsanwälte, Richter und Staatsanwälte über das Internet. Unter anderem
wurde mit Metatages geworben, die die Begriffe Bestattungsunternehmen, Recht,
Internet, NJW, ZPO, BHG, Urteil etc. enthielten. Metatages sind nicht
wahrnehmbare Angaben im HTML-Code einer Internetseite, die von Suchmaschinen
genutzt werden. Nach zutreffender Ansicht des Landgerichtes, sind Metatages, die
in keinem sachlichen Zusammenhang, zu den von der Internetseite bereitgehaltenen
Informationen und Inhalt stehen, unter dem Aspekt der Belästigung, des
übertriebenen Anlockens und des gezielten Abfangens von Kunden im Sinne des § 1
UWG wettbewerbswidrig. Zudem sieht das Gericht in falschen Metatages eine
zeitliche Inanspruchnahme des Internetnutzers, der in Suchmaschinen nur falsche
Ergebnisse findet. Das "entnervte Aufgeben nach endloser Suche in der
Ergebnisliste" sei eine unzumutbare Belästigung des Internetnutzers. Der Fall
liege vergleichbar mit der Zusendung ungewollter e-Mail-Werbung, die ebenfalls
mit Mühe aussortiert werden müsse. Nicht beachtlich sei, dass es sich bei dem
Metatages nicht um markenrechtlich geschützte Begriffe handele. Das Gericht hat
ferner defizil zwischen den einzelnen Begriffen unterschieden. Die Begriffe
"Rechtsprechung, OLG, BGH, Online, Internet und www" wurden als zulässig
erachtet, da sie im Zusammenhang mit dem angebotenen Produkt stehen. Ebenso wie
der Begriff Bestattungsunternehmen. Untersagt wurde der Begriff NJW, ein
juristisches Fachmagazin, da das Angebot nicht mit der Zeitschrift in Verbindung
steht.
Es wird daher dringend dazu geraten,
bei der Wahl der Metatages sorgfältig und vorsichtig vorzugehen. Abzuwägen
ist auf der einen Seite das Interesse, bei Eingabe eines Begriffes in die
Suchmaschine gefunden zu werden mit den wettbewerbsrechtlichen
Vorschriften.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard
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