Spamming
Leitsatz:
Rechtsanwälte haben einen
Unterlassungsanspruch bei Zusendung von unverlangten zugesandten Werbe-e-Mails.
LG Berlin, Urteil v. 07.01.2000, Az. 15 O 495/99, CuR 2000, 622
Diesen
Leitsatz sollte jeder ernst nehmen. Wir mahnen jeden Spammer, der unserer
Kanzlei e-Mails mit werbenden Inhalt schickt, ab!
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Johannes Richard
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