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Unsere Leistungen

Was können wir für Sie tun?

Unser Motto ist: Beratung sofort. Das heißt:

kein Wartezimmer, keine Terminsvereinbarung, keine Wartezeit. Rufen Sie einfach an.

  1. Rechtssicherheit Ihres Internetauftrittes
  2. Domainnamen/Markenrechtsrecherche
  3. Anbieterkennzeichnung/Impressum
  4. E-Commerce und Shopbetreuung, gewerbliche eBayauftritte
  5. AGB und Nutzungsbedingungen
  6. Wettbewerbsrecht/Abmahnung
  7. Urheberrecht/ IT-Verträge
  8. Vertragsrecht
  9. Jugendschutzbeauftragter
  10. Strafrecht/Strafverteidigung
  11. Anwaltskosten
  12. Vollmachtsformular
  13. Kontakt

Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen in jeder Phase Ihrer Projekte rechtlich beratend zur Seite. Grundsätzlich empfehlen wir eine frühzeitige Rechtsberatung, um spätere Streitigkeiten und Schadenersatzansprüche zu vermeiden

  • Rechtssicherheit Ihres Internetauftrittes

Dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist, ist heute kein Allgemeinplatz mehr.

Sowohl für einen privaten Internetauftritt wie aber vor allen Dingen bei gewerblichen Internetpräsentationen sind rechtliche Vorgaben zu beachten.

Dies gilt insbesondere im gewerblichen Bereich bei Internet-Shops, E-Commerce-Lösungen, B-C (Business to Consumer), B-B (Business to Business) und B-A (Business to Administration).

Die Frage der rechtlich einwandfreien Gestaltung eines Internetauftrittes ist hierbei kein Selbstzweck, sondern ist nach unserer Auffassung auch eng mit dem Funktionieren und dem reibungslosem Ablauf und dem wirtschaftlichen Erfolg eines Geschäftskonzeptes verknüpft.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf den Rechtscheck verweisen, in dem Sie sich eine kurze Übersicht über die relevanten Fragen verschaffen können.

  • Domainnamen/Markenrechtsrecherche

Die Planung eines Internetauftrittes beginnt bereits mit der Wahl des Domain-Namens. In der Praxis kommen regelmäßig Fälle vor, in denen Domain-Namen bspw. gegen markenrechtliche Eintragungen verstoßen, namensrechtlich Probleme bereiten oder wettbewerbsrechtlich problematisch sind. Im Ergebnis hat dies zur Folge, dass bei einer E-Commerce-Lösung im äußersten Fall eine neue Domain gewählt werden muss, da die alte nicht statthaft ist. Neben der Tatsache, dass oftmals die alte Domain bereits bekannt ist und beworben wird, ist der Adressraum für einprägsame Internetdomains im Laufe der Zeit immer kleiner geworden.

Hier können wir Sie mit markenrechtlichen Recherchen und dem Abprüfen von namensrechtlichen Problemen unterstützen.

  • Anbieterkennzeichnung/Impressum

Im privaten wie auch im gewerblichen Bereich sind Informationspflichten zu erfüllen, wie bspw. gemäß § 6 TMG  die Anbieterkennzeichnung. Neben der Gefahr, eine kostenpflichtige Abmahnung von einem Mitwettbewerber zu erhalten, ist auch die Gefahr hinzuweisen, dass derartige Verstöße mit einem Bußgeld von bis zum 50.000,00 Euro geahndet werden können.

  • E-Commerce und Shopbetreuung, gewerbliche eBayauftritte 

Bei E-Commerce-Lösungen sind, gerade wenn mit Verbrauchern Geschäfte gemacht werden, grundsätzliche Fragen zu beachten.

Zum einen muss sich aus dem Ablauf eines Bestellvorganges für den Unternehmer die Sicherheit ergeben, auch einen rechtswirksamen Vertrag zu schließen, zum anderen sind die Informations- und Hinweispflichten nach Fernabsatzgesetz zu beachten.

Gerade bei Internetshops, die auf zum Teil veralteten Standardlösungen basieren, ist regelmäßig zu beobachten, dass der Bestellablauf nicht den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht und zu dem mangels Erfüllung der gesetzlichen Hinweispflichten aus dem Fernabsatzgesetz und der BGB-InfoVO wettbewerbsrechtliche Abmahnungen drohen.Vielen Shopbetreibern ist es bspw. gar nicht bewusst, dass im Falle einer fehlenden oder falschen Widerrufsbelehrung die Widerrufsfrist von 2 Wochen gar nicht anfängt zu laufen. In diesem Fall kann der Kunde quasi bis zum jüngsten Tag die benutzte Ware zurücksenden.

Wir beraten und betreuen ferner Ihren gewerblichen Ebayauftritt. Fragen, der Anbieterkennzeichnung, Widerrufsbelehrung und eigene AGB klären wir gerne. Auch Fragen des Wettbewerbsrechts bei eBay und die Vermeidung von Abmahnungen gehören zu diesem Bereich. Nähere Informationen zum Thema eBay und Recht finden Sie auf unsere Seite "eBay und Internetauktionen."

Abmahnungen vermeiden - rechtssicher verkaufen!

 

Beratung für den Handel bei  eBay, Internetshop oder Amazon 

bei AGB, Impressum und Widerrufsbelehrung….

Schnell und unkompliziert per Email.

Füllen Sie einfach unseren Mandantenfragebogen aus.
Sie erhalten sofort, kostenlos und unverbindlich ein Angebot von uns.

  • AGB und Nutzungsbedingungen

Auch allgemeine Geschäftsbedingungen haben nicht nur einen Selbstzweck . Der Unternehmer hat die Möglichkeit, in allgemeinen Geschäftsbedingungen im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu seinen Gunsten Einschränkungen vorzunehmen. Neben der Frage, wie eigentlich ein Vertragsschluss konkret zu Stande kommt, sei es durch Lieferung oder schriftliche Bestätigung, sind insbesondere Fragen der Haftung, der Gewährleistung, des Gerichtsstandes und bspw. den Lieferfristen zu beachten.

Ein kostspieliges Beispiel für veraltete allgemeine Geschäftsbedingungen ist es bspw., dem Kunden bei einem Warenwert von unter 40,00 Euro nicht die Rücksendekosten aufzuerlegen. Dies muss gesondert vereinbart werden.

Hierbei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass durch die Schuldrechtsreform zum 01.01.2002 eine umfangreiche Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) stattgefunden hat, durch die die Verbraucherrechte stark ausgedehnt worden sind.

Entsprechende Informationen aus dem  Fernabsatzgesetz, wie auch allgemeine Geschäftsbedingungen allein, sind jedoch meistens nicht ausreichend. Im Rahmen unserer Beratertätigkeit achten wir daher regelmäßig darauf, dass diese Informationen und die AGB auch wirksam in den Bestellablauf eingebunden werden.

In diesem Zusammenhang arbeiten wir auf Wunsch unserer Mandanten auch gerne mit den Programmierern ihrer Internetseite oder ihrer E-Commerce-Lösung zusammen.

So wird gewährleistet, dass ihre Seite, soweit dies rechtssicher anhand der bewegten Rechtsprechung beurteilt werden kann, den aktuellen rechtlichen Erfordernissen entspricht.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang, wenn Web-Designer oder Programmierer den rechtlichen Rahmen einer Kundenlösung selbst erstellen. Zum einen kann es hier Probleme mit dem Rechtsberatungsgesetz geben, zum anderen haftet der Web-Designer oder Programmierer auch in diesem Fall für eine rechtlich falsche Gestaltung, was erhebliche Schadenersatzforderung zur Folge haben könnte. Wir empfehlen daher in diesem Zusammenhang, dass Web-Designer oder Internetprogrammierer die rechtlichen Aspekte eines Internetauftrittes nicht behandeln, sondern diese strikt nach Kundenvorgaben umsetzen. In diesem Fall empfiehlt sich eine externe anwaltliche Beratung.

Um die anwaltliche Beratung für Sie möglichst einfach zu gestalten, haben wir einen Mandentenfragebogen für die Shopbetreuung entwickelt. An den vielen Informationen, die wir u. U. von Ihnen benötigen, können Sie erkennen, wie komplex und individuell eine rechtliche Shopbetreung gestaltet ist. Die rechtliche Gestaltung von Shops kann man nicht einfach fertig aus der Schublade ziehen, sondern muss diese im Einzelfall auf das Geschäftsmodell des Mandanten anpassen.

  • Wettbewerbsrecht/Abmahnung

Warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten.

Auch allgemeine wettbewerbsrechtliche Probleme sind nicht zu unterschätzen. Da der Webseitenbetreiber oder Shopinhaber in der Regel bundesweit, wenn nicht sogar weltweit liefert, finden sich auf diesem Markt Mitwettbewerber, so dass hier der Ring für Abmahnungen eröffnet ist. Nachteilig ist insbesondere, dass regelmäßig Abmahnungswelle durch das Land rollen, die lediglich ein Interesse an Gebühren nicht jedoch am einzelnen Wettbewerbsverhältnis haben. Gerade in diesem Bereich tummeln sich viele schwarze Schafe, so dass im Einzelnen Abmahnungen entsprechend zu überprüfen sind.

Günstiger ist es natürlich, wenn die Seite so gestaltet ist, dass sie erst gar keine Angriffspunkte für Abmahnungen bietet.

Die Frage von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen hat jedoch zwei Seiten. Es sollte nicht aus den Augen verloren werden, dass viele Mitwettbewerber im Internet unter Missachtung der elementarsten Grundsätze des Wettbewerbsrechtes handeln. Es kann in diesem Fall nachteilig sein, als Shopbetreiber eine rechtlich einwandfreie Lösung zu haben, so dass Wettbewerbsnachteile durch nichtgesetzestreue Mitbewerber nicht hinzunehmen sind. Auch in Fragen des ggf. unlauteren Wettbewerbs Ihrer Mitbewettbewerber und notwendigen Reaktionsschritten beraten wir Sie gern.

Falls Sie abgemahnt worden sind und eine Beratung wünschen, faxen Sie uns neben Ihrer Onlineanfrage bitte die Abmahnung, die Unterlassungerklärung und die Kostennote des Anwalts(Tel. 0381-4901753). Ein kostenpflichtiges Mandat kommt mit der Übersendung dieser Unterlagen noch nicht zustande.

Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung und Verhandlungen aller Arten von IT-Verträgen. Bei Softwareerstellungsverträgen ist eine sorgfältige Vertragsgestaltung mit ein Baustein für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit. Vom Pflichtenheft bis zum Escrow-Agreement stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Dies gilt selbstverständlich auch für aktuelle Themen, wie zum Beispiel Appliction Service Providing (ASP) und Mobil Based Services.

Auch das Urheberrecht und Fragen des Digital Right Management (DRM)  nehmen in der Praxis einen immer größeren Stellenwert ein. Wir unterstützen Sie in der Durchsetzung Ihrer Urheberrechte, entsprechenden vertraglichen Gestaltungen, stehen bei der Erstellung von Webseiten beratend zur Seite, um Urheberrechtsverstöße zu vermeiden und sorgen für die Durchsetzung Ihrer Rechte bei Urheberrechtsverstößen. Dies gilt insbesondere bei der unberechtigeten Verwendung von Bildern und Inhalten Ihrer Homepage durch Dritte. Wir beraten Sie auch gerne bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen wie bspw. der unberechtigten Verwenung von Kartenmaterial oder Stadtplänen.

  • Vertragsrecht

Die praktische Abwicklung von e-Commerce ist nicht immer problemlos. Für den privaten Verbraucher wird dies dann deutlich, wenn es bei einer Bestellung, bei einem Onlineversender Probleme in der Abwicklung gibt oder Verträge bei Internetauktionshäusern notleidend werden. Haben Sie somit bei eBay beispielsweise etwas gekauft und die Ware trotz Vorkasse nicht erhalten oder ist die Ware mangelhaft, kann es sinnvoll sein, einen Anwalt einzuschalten.

Gleiches gilt natürlich, wenn Sie Unternehmer sind und es aus dieser Sicht Probleme mit der Vertragsabwicklung gibt.

Wenn Sie daher einen gewerblichen Internetauftritt planen oder ihre bereits bestehende Lösung überprüfen lassen wollen, sprechen Sie uns an!

  • Strafrecht/Strafverteidigung

Wenn die Staatsanwaltschaft bei Ihnen klingelt...

Weder das Internet noch das Urheberrecht ist ein rechtsfreier Raum.

Wir beraten und verteidigen Sie, wenn sie einmal in Konflikt mit den Strafverfolgungsbehörden gekommen sein sollten. Dies kann zum einen Bereiche des Urheberrechts betreffen, wie beispielsweise das gewerbliche Handeln mit Raubkopien, Pornographievorwürfe oder der Nutzung von Internettauschböresen für Filme oder Musik. Hier drohen empfindlicher Freiheitsstrafen sowie nicht unerhebliche Schadensersatzansprüche so dass eine engagierte Vertretung im Vorfeld umso wichtiger ist. Auch illegale Inhalte sind im Internet oft anzutreffen. Werden diese bei Ihnen auf dem Computer aufgefunden, drohen unangenehme Ermittlungsverfahren. Viele strafrechtlichen Ermittlungen bei Internetdelikten gehen zudem damit einher, dass die benutzte Technik, d. h. Computeranlage, beschlagnahmt wird. Bis Sie anwaltlich vertreten werden, beachten Sie bitte, dass Sie ein Aussageverweigerungsrecht sagen. Was auch immer passiert - erst einmal Schweigen und anwaltlichen Rat einholen.

Anwaltskosten

Die Höhe der enstehenden Anwaltgebühren können wir an dieser Stelle nicht pauschal beziffern, da die Kosten vom Aufwand und dem Einzelfall der Beratung abhängen. Wenn Sie Interesse an einer Beauftragung haben, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf und schildern uns, wie wir Sie unterstützen können. Sie erhalten dann unverbindlich und kostenlos einen Kostenvoranschlag. In der Regel rechnen wir Shopbetreuungen pauschal oder nach Stundensätzen ab, sonstige Beratungen in der Regel als Erstberatung im Sinne des Rechtsanwaltvergütungsgsesetzes (RVG) bis zum einem Betrag von 180 Euro netto. Schildern Sie uns Ihr Problem, wir unterbreiten Ihnen unverbindlich einen Kostenvoranschlag.

Vollmachtsformular

Ein Vollmachtsformular, dass wir über eine Beratung hinaus von Ihnen benötigen, um für Sie tätig werden zu können, finden Sie hier. Bitte schicken Sie uns das ausgefüllte und unterschriebene Formular vorab per Fax und dann im Original per Post.

So kommen Sie in Kontakt

Die Betreuung eines Internetauftrittes ist ortsunabhängig und kann komplett über das Internet oder bspw. das Telefon abgewickelt werden, so dass es auf ihren Standort nicht ankommt. Auch eine Schulung Ihrer Mitarbeiter ist kein Problem.

Bei Fragen schicken Sie uns bitte eine mail

oder rufen Sie einfach an. Wir besprechen gerne mit Ihnen, wie wir Sie unterstützen können.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Schmidt, Rostock

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Schmidt (v.l.n.r)

Kein Wartezimmer - keine Wartezeit - Beratung sofort - Rufen Sie einfach an!

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