Abmahner

Unsere Gegner –
Ihr Abmahner ?

Post vom Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

Unsere Erfahrung – Ihr Vorteil

Wir beraten seit Jahren bei Abmahnungen, sei es im Wettbewerbsrecht, Urheber- oder Markenrecht.

Nachstehend habe wir – auszugsweise – unsere Gegner aufgeführt. Gegenstand der Abmahnung ist in der Regel ein Wettbewerbsverstoß oder ein Verstoß gegen das Markenrecht bei eBay, im Internetshop oder bei Amazon. Die Liste betrifft Gegner, die eine wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche oder markenrechtliche Abmahnung ausgesprochen haben.

Hinsichtlich dieser Gegner haben wir konkret beraten und/oder vertreten. In unserer Liste finden Sie keine Namen von Abmahnern, von den wir lediglich gehört haben oder von den wir aus anderer Quelle gehört haben, sondern nur Informationen aus erster Hand!

Unsere Gegnerliste erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch ist sie mit einer Wertung verbunden, ob die Abmahnung berechtigt war oder nicht. Bei vielen Gegnern haben wir mehrere Abmahnungen vorliegen.

Interessanterweise entspricht die Anzahl der in der Liste genannten Abmahner nicht der Anzahl der die Abmahner vertretenden Anwälte. Die Anzahl der unterschiedlichen Rechtsanwälte ist weitaus geringer…

Die Veröffentlichung von Gegnerlisten im Internet ist im übrigen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12.12.2007, AZ 1 BvR 1625/06 zulässig.

 
Wir beraten auch Sie

Auch Sie haben eine Abmahnung erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt.

Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren. Nach einen unverbindlichen Erstgespräch mit uns können Sie uns Ihre Abmahnung für eine konrete Beratung auch gerne mit Ihrem Smartphone übersenden. Wir haben für Sie eine Anleitung erstellt, wie Sie mit Handys von Apple oder mit dem Betriebssystem Android Ihre Unterlagen einfach per Email an uns schicken können.

 
Wir beraten Sie – schnell und unkompliziert.


Bei Namen, die mit einem  *  gekennzeichnet sind, liegen uns mehr als drei Abmahnungen vor, bei einer Kennzeichnung mit  **  mehr als sechs Abmahnungen, bei  ***  mehr als 10 Abmahnungen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit!).

Unsere Gegnerliste (Stand 19.03.2024)

Neu in die Liste aufgenomme oder wieder aktuelle Abmahnungen
Nutzen Sie bitte auch die Suchfunktion oben (mit Google) oder die Suchfunktion Ihres Browsers!

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