abmahnsichere-widerrufsbelehrung

Protestaktion gegen den Diskussionsentwurf zum neuen Widerrufsrecht des Justizministeriums

 

Aktuelle Info: Bundesjustizministerium reagiert auf Protestaktion und Muster-Briefe von internetrecht-rostock.de: Muster soll Verbraucher zwar informieren, eine notwendige rechtliche Beratung des Käufers jedoch “nicht entbehrlich machen” -bleiben 4 Seiten Belehrung?

 

Abmahnsicher jetzt!

Eine Initiative von internetrecht-rostock

Das Bundesjustizministerium plant, die bisherigen Muster zur Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung auf Grund der umfangreichen Rechtsprechung und Abmahnsituation zu aktualisieren. Der bisher vorliegende Diskussionsentwurf für eine “3. Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung” hat jedoch keine Rechtssicherheit für eBay-Händler und Internethändler zur Folge. Solange eine Muster-Belehrung nicht den Rang eines Gesetzes hat, sondern weiterhin innerhalb der BGB-Informationspflichtenverordnung untergebracht wird, hat auch weiterhin jedes Gericht das Recht, Unklarheiten und Unvollständigkeiten der Belehrung zu rügen mit der Folge, dass einzelne Formulierungen oder fehlende Formulierungen auch weiterhin kostenpflichtig abgemahnt werden können.

Keine Abmahnsicherheit

Nach dem aktuellen Diskussionsentwurf ist eine Widerrufsbelehrung für den Handel mit Waren in einem Internetshop oder bei eBay 4-DIN-A4-Seiten lang und umfasst über 12.000 Zeichen. Durch die Verpflichtung, Gesetze zu zitieren, werden neue Unsicherheiten geschaffen, der Verbraucherschutz bleibt auf der Strecke.

Für eBay-Händler wichtig ist die Tatsache, dass der Diskussionsentwurf davon ausgeht, dass bei eBay ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache im Falle des Widerrufes nicht geltend gemacht werden kann. Diese Frage ist in der Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt. Insbesondere Oberlandesgerichte nehmen im Gegensatz zur erstinstanzlichen Rechtsprechung an, dass ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme sehr wohl geltend gemacht werden kann. Andere Fragen, wie bspw. die Frage der Hinsendekosten bleiben unberücksichtigt.

Eine Übersicht finden Sie unter “Der neue Entwurf einer Muster-Widerrufsbelehrung des Justizministeriums – 4-DIN-A4-Seiten lang und immer noch nicht rechtssicher“.

Diskutieren Sie mit!

Da das neue Muster der Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung beim Bundesjustizministerium zur Zeit in der Diskussionsphase ist, haben nicht nur Verbände, Interessengruppen und Fachjuristen die Möglichkeit, mit zu diskutieren und Einfluss zu nehmen, sondern auch Sie als eBay-Händler oder Inhaber eines Internetshops!

Wenn es bei dem bisherigen Diskussionsentwurf bleibt mit der Folge, dass auch weiterhin unsicher und sogar noch intransparenter über das Widerrufsrecht oder Rückgaberecht zu belehren ist, besteht nicht nur gegebenenfalls ein erheblicher Überarbeitungsbedarf Ihres Internetauftrittes, um den neuen rechtlichen Anforderungen gerecht zu werden, es werden auch vollkommen neue Abmahntatbestände geschaffen, die sich die einschlägigen Vielfachabmahner nicht entgehen lassen werden.

Wir möchten Sie als gewerblichen eBay-Händler oder Inhaber eines Internetshops daher bitten, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen.

Unser Musterschreiben für Sie an das Justizministerium

Schreiben Sie an die verantwortliche Justizministerin Frau Brigitte Zypries, schreiben Sie an Ihren Bundestagsabgeordneten !

Weisen Sie darauf hin, dass Sie an einer verbraucherfreundlichen und rechtssicheren Gestaltung Ihres Internetauftrittes ein hohes Interesse haben, dies jedoch durch aktuelle Belehrungsmuster in Form des jetzigen Diskussionsentwurfes nicht ansatzweise gewährleistet wird.

Sie können unsere Banner “Abmahnsicher jetzt” gerne auf Ihrer Seite verwenden. Kopieren Sie ddas Banner einfach durch Rechtsklick auf Ihrer Maustaste in Ihrem Browser.

Um Ihre Kritik deutlich zu machen, wir haben uns bereits mit juristischen Argumenten an Frau Zypries und das Bundesjustizministerium gewandt und um Sie zu unterstützen, haben wir nachstehend zwei Entwürfe für Muster-Schreiben an das Bundesjustizministerium ins Netz gestellt. In diesen Schreiben weisen wir mit rechtlichen und wirtschaftlichen Argumenten auf Kritikpunkte an dem neuen Diskussionsentwurf hin. Je mehr eBay-Händler und Inhaber von Internetshops sich an einer derartigen Protestaktion beteiligen, desto höher ist die Chance, dass der Gesetzgeber ein Einsehen hat und eine rechtssicherere Belehrung schaffen wird. Der Zeitpunkt war nie günstiger als jetzt, da die aktuelle Belehrung in der Überarbeitung ist und es auf jeden Fall eine Neufassung geben wird. Man sollte dem Gesetzgeber die Chance geben, es richtig zu machen, um einen abmahnsicheren Internethandel zu gewährleisten.

Die nachstehenden Muster sollen lediglich als Entwurf dienen. Diese können durch Sie an die Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries geschickt werden oder auch an Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten. Wenn Sie eigene Erfahrungen mit der bisherigen Muster-Widerrufsbelehrung haben, zögern Sie nicht, dies in das Muster-Schreiben mit aufzunehmen.

Die hier ursprünglich verlinkten Musterschreiben bieten wir nicht mehr an, da das Justizministerium mittlerweile auf die Schreiben reagiert hat (s.o.)

Viele Online-Händler gemeinsam können etwas erreichen.

Wenn Sie Anmerkungen oder Fragen haben, freuen wir uns über eine Email. Schreiben Sie uns, wenn Sie uns unterstützen möchten. Wir erwähnen Sie auf Wunsch gerne.

Unterstützer unserer Aktion Abmahnsicher jetzt!  ist u.a.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

Beachten Sie bitte unsere Pressemitteilung

Verantwortlich: Rechtsanwalt Johannes Richard

Stand:03/2008

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/0b2c204c9c93445aa520140cf88fa788