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Protestaktion gegen den Diskussionsentwurf zum neuen
Widerrufsrecht des Justizministeriums
Aktuelle Info:
Bundesjustizministerium
reagiert auf Protestaktion und Muster-Briefe von internetrecht-rostock.de:
Muster soll Verbraucher zwar informieren, eine notwendige rechtliche Beratung
des Käufers jedoch „nicht entbehrlich machen“ -bleiben 4 Seiten
Belehrung?
Abmahnsicher jetzt!
Eine Initiative von internetrecht-rostock
Das
Bundesjustizministerium plant, die bisherigen Muster zur Widerrufsbelehrung oder
Rückgabebelehrung auf Grund der umfangreichen Rechtsprechung und Abmahnsituation
zu aktualisieren. Der bisher vorliegende Diskussionsentwurf für eine "3.
Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung" hat jedoch
keine Rechtssicherheit für eBay-Händler und Internethändler zur Folge. Solange
eine Muster-Belehrung nicht den Rang eines Gesetzes hat, sondern weiterhin
innerhalb der BGB-Informationspflichtenverordnung untergebracht wird, hat auch
weiterhin jedes Gericht das Recht, Unklarheiten und Unvollständigkeiten der
Belehrung zu rügen mit der Folge, dass einzelne Formulierungen oder fehlende
Formulierungen auch weiterhin kostenpflichtig abgemahnt werden können.
Keine Abmahnsicherheit
Nach dem aktuellen Diskussionsentwurf ist eine
Widerrufsbelehrung für den Handel mit Waren in einem Internetshop oder bei eBay
4-DIN-A4-Seiten lang und umfasst über 12.000 Zeichen. Durch die Verpflichtung,
Gesetze zu zitieren, werden neue Unsicherheiten geschaffen, der
Verbraucherschutz bleibt auf der Strecke.
Für
eBay-Händler wichtig ist die Tatsache, dass der Diskussionsentwurf davon
ausgeht, dass bei eBay ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Sache im Falle des Widerrufes nicht geltend gemacht werden kann. Diese Frage
ist in der Rechtsprechung nicht eindeutig geklärt. Insbesondere
Oberlandesgerichte nehmen im Gegensatz zur erstinstanzlichen Rechtsprechung an,
dass ein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme sehr wohl geltend
gemacht werden kann. Andere Fragen, wie bspw. die Frage der Hinsendekosten
bleiben unberücksichtigt.
Eine
Übersicht finden Sie unter "Der neue
Entwurf einer Muster-Widerrufsbelehrung des Justizministeriums - 4-DIN-A4-Seiten
lang und immer noch nicht rechtssicher".
Diskutieren Sie mit!
Da
das neue Muster der Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung beim
Bundesjustizministerium zur Zeit in der Diskussionsphase ist, haben nicht nur
Verbände, Interessengruppen und Fachjuristen die Möglichkeit, mit zu diskutieren
und Einfluss zu nehmen, sondern auch Sie als eBay-Händler oder Inhaber
eines Internetshops!
Wenn
es bei dem bisherigen Diskussionsentwurf bleibt mit der Folge, dass auch
weiterhin unsicher und sogar noch intransparenter über das Widerrufsrecht oder
Rückgaberecht zu belehren ist, besteht nicht nur gegebenenfalls ein erheblicher
Überarbeitungsbedarf Ihres Internetauftrittes, um den neuen rechtlichen
Anforderungen gerecht zu werden, es werden auch vollkommen neue
Abmahntatbestände geschaffen, die sich die einschlägigen Vielfachabmahner nicht
entgehen lassen werden.
Wir
möchten Sie als gewerblichen eBay-Händler oder Inhaber eines Internetshops daher
bitten, sich aktiv an der Diskussion zu beteiligen.
Unser Musterschreiben für Sie an das
Justizministerium
Schreiben Sie an die verantwortliche Justizministerin Frau
Brigitte Zypries, schreiben Sie an Ihren
Bundestagsabgeordneten
!
Weisen
Sie darauf hin, dass Sie an einer verbraucherfreundlichen und rechtssicheren
Gestaltung Ihres Internetauftrittes ein hohes Interesse haben, dies jedoch durch
aktuelle Belehrungsmuster in Form des jetzigen Diskussionsentwurfes nicht
ansatzweise gewährleistet wird.
Sie können unsere Banner "Abmahnsicher jetzt" gerne auf
Ihrer Seite verwenden. Kopieren Sie ddas Banner einfach durch Rechtsklick auf Ihrer
Maustaste in Ihrem Browser.
Um
Ihre Kritik deutlich zu machen, wir haben uns bereits mit juristischen
Argumenten an Frau Zypries und das Bundesjustizministerium gewandt und um Sie zu
unterstützen, haben wir nachstehend zwei Entwürfe für Muster-Schreiben an das
Bundesjustizministerium ins Netz gestellt. In diesen Schreiben weisen wir mit
rechtlichen und wirtschaftlichen Argumenten auf Kritikpunkte an dem neuen
Diskussionsentwurf hin. Je mehr eBay-Händler und Inhaber von Internetshops sich
an einer derartigen Protestaktion beteiligen, desto höher ist die Chance, dass
der Gesetzgeber ein Einsehen hat und eine rechtssicherere Belehrung schaffen
wird. Der Zeitpunkt war nie günstiger als jetzt, da die aktuelle Belehrung in
der Überarbeitung ist und es auf jeden Fall eine Neufassung geben wird. Man
sollte dem Gesetzgeber die Chance geben, es richtig zu machen, um einen
abmahnsicheren Internethandel zu gewährleisten.
Die
nachstehenden Muster sollen lediglich als Entwurf dienen. Diese können durch Sie
an die Bundesjustizministerin Frau Brigitte Zypries geschickt werden oder auch
an Ihren zuständigen Bundestagsabgeordneten. Wenn Sie eigene Erfahrungen mit der
bisherigen Muster-Widerrufsbelehrung haben, zögern Sie nicht, dies in das
Muster-Schreiben mit aufzunehmen.
Die
hier ursprünglich verlinkten Musterschreiben bieten wir nicht mehr an, da das
Justizministerium mittlerweile auf die Schreiben reagiert hat (s.o.)
Viele Online-Händler gemeinsam können etwas erreichen.
Wenn Sie Anmerkungen oder Fragen haben, freuen wir uns über
eine Email. Schreiben Sie uns, wenn
Sie uns unterstützen möchten. Wir erwähnen Sie auf Wunsch gerne.
Unterstützer
unserer Aktion Abmahnsicher jetzt! ist u.a.

Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt
Andreas Schmidt, Rostock
Beachten
Sie bitte unsere Pressemitteilung
Verantwortlich:
Rechtsanwalt Johannes Richard
Stand:03/2008
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