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Abmahnung vom IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.

 

Abmahnung erhalten? Rufen Sie einfach an, wir beraten Sie sofort!

 

"Rufen Sie einfach an." Wie funktioniert das?

 

Über 20 gute Gründe, warum Sie sich bei einer Abmahnung beraten lassen sollten...

 

Auch Sie haben eine Abmahnung vom IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. erhalten?

Sie sollen eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe unterschreiben sowie Abmahnkosten erstatten, und das alles innerhalb weniger Tage?

Sie möchten sich vorher mit einem Rechtsanwalt beraten, am besten mit einem Spezialisten?

Dann rufen Sie uns doch einfach an!

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

 

Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Erfahrung aus einer Vielzahl von Beratungen in Abmahnverfahren.

Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

 

Kurzinfo zur Abmahnung vom IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.

 

 

Abmahner: IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V.

 

Rechtsanwälte des Abmahners: keine, mahnen selbst ab

 

Branche: Dekorationsartikel, das es sich um einen Abmahnverein handelt sind auch viele andere Waren denkbar

 

Vorwurf der Abmahnung: veraltete und unvollständige Widerrufsbelehrung, AGB-Klauseln, fehlende Pflichtinformationen zur Vertragstextspeicherung, Information zur Batterieensorgung, 40 € Klausel, Garantiewerbung

 

Gerügter Verstoß bei: eBay

 

Geltend gemachte Kosten: 232,05 €

 

Anmerkung:

Uns liegen innerhalb einer Woche mehrere Abmahnungen vor.

Zum Teil sind Händler nochmals angeschrieben worden, die bereits in der Vergangenheit (siehe unten), die Androhung einer Abmahnung erhalten hatten, nunmehr erfolgte eine "echte" Abmahnung.

In der uns vorliegenden Abmahnung wird behauptet, dass dem IDO nunmehr 90 Händler angehören würden. Zu der Frage ob bereits einmal ein Gericht die Aktivlegitimation (d.h. die Berechtigung, abmahnen zu dürfen) festgestellt hat, gibt es in der Abmahnung keine Information.

In der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung wird eine relativ hohe Vertragsstrafe von 5.100 € gefordert.

Zum Teil ist die Frist zwischen Erhalt der Abmahnung und der Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sehr kurz. Einige abgemahnte Punkte sind nach unserer Auffassung nicht berechtigt, die Unterlassungserklärung ist zum Teil sehr weit gefasst.

 

Lassen Sie sich beraten, bevor Sie etwas unterschreiben oder zahlen!

 

 

Unsere Informationen in diesem Beitrag aus Mai 2012

Immer wieder beobachten wir den Versuch, Vereine zu gründen, um Aktivabmahnungen aussprechen zu können.Die rechtliche Regelung dazu findet sich in § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Abmahnen darf - vereinfacht gesagt - ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen. Hierbei sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten. Eine wichtige Voraussetzung für die sogenannte Aktivlegitimation eines Abmahnvereins ist eine "erhebliche Zahl von Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreibt", so das UWG wörtlich.

 

Die erste Hürde für derartige Vereine ist somit oftmals die Anzahl der Mitglieder.

 

Nunmehr wurde uns eine "Unterlassungsaufforderung" eines IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. vorgelegt. In dem Schreiben hieß es, dass der Empfänger eine Widerrufsbelehrung verwenden würde, die erheblich veraltet sei. Des Weiteren heißt es: "Ihre AGB und Verbrauchertexte befinden sich in einem verbraucherrechtlich nicht akzeptablen Zustand."

 

Es folgt dann eine Aufforderung, die Verstöße bis zu einem Datum zu beseitigen. Anderenfalls wird mit einer dann kostenpflichtigen Abmahnung gedroht, die "mit hohen Kosten verbunden sein kann".

 

Der IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. war uns bisher unbekannt. Ausweislich deren Internetseite wird dort neben AGB, Muster-Widerrufsbelehrungen und einem Formular sowie Update-Service auch eine Soforthilfe bei Abmahnungen sowie Unterstützung beim Inkasso angeboten und das alles für einen geringen Mitgliedsbeitrag von 8,00 Euro netto im Monat.

 

Wir können nur vermuten, dass der Verein zurzeit versucht, möglichst viele Mitglieder zu werben, um dann später aktiv abmahnen zu können.

 

In der Satzung heißt es - nicht weiter verwunderlich -, dass Vereinszweck die Förderung der Interessen in Rechtsbereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts sowie des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Einschluss der Verbraucherschutzvorschriften sei. In streitigen Fällen kann der Satzungszweck, so die Satzung selbst, insbesondere verwirklicht werden durch den Versuch der Herbeiführung einer Einigung, bspw. durch Erstellung und Versendung von Abmahnungen.

 

Ausweislich des Vereinsregisters stammt die Satzung vom 21.05.2010. Das Kennzeichen "IDO" wurde am 30.11.2010 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für den Verein als Wortmarke angemeldet.

 

Im Vorstand befinden sich - dies ist kaum weiter verwunderlich - drei Rechtsanwälte, die sämtlichst einen Bezug zum Wettbewerbsrecht haben, einer von Ihnen ist Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz

 

 

Stand: 05/2013

 

 

Übrigens:

Sie möchten im nächsten Schritt Ihre Angebote rechtlich beraten lassen, um zukünftig Abmahnungen zu vermeiden? Kein Problem. Wir stehen Ihnen selbstverständlich auch für eine weitere Beratung zur Verfügung. Hier finden Sie weitere Informationen.

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Kempcke und Rechtsanwältin Elisabeth Vogt, Rostock

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. mahnt ab

 

  • Aktuell: April 2013: Aktuell ist der IDO dazu übergangen, auch eine Unterlassungserklärung zu fordern.
  • Uns liegen mittlerweile mehrere Schreiben vor, in denen der IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. eine Abmahnung androht. Der Wortlaut ist jeweils wohl identisch.

Übersicht aus Mai 2012

Immer wieder beobachten wir den Versuch, Vereine zu gründen, um Aktivabmahnungen aussprechen zu können.Die rechtliche Regelung dazu findet sich in § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG. Abmahnen darf - vereinfacht gesagt - ein rechtsfähiger Verband zur Förderung gewerblicher oder selbständiger beruflicher Interessen. Hierbei sind bestimmte Voraussetzungen einzuhalten. Eine wichtige Voraussetzung für die sogenannte Aktivlegitimation eines Abmahnvereins ist eine "erhebliche Zahl von Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreibt", so das UWG wörtlich.

 

Die erste Hürde für derartige Vereine ist somit oftmals die Anzahl der Mitglieder.

 

Nunmehr wurde uns eine "Unterlassungsaufforderung" eines IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. vorgelegt. In dem Schreiben hieß es, dass der Empfänger eine Widerrufsbelehrung verwenden würde, die erheblich veraltet sei. Des Weiteren heißt es: "Ihre AGB und Verbrauchertexte befinden sich in einem verbraucherrechtlich nicht akzeptablen Zustand."

 

Es folgt dann eine Aufforderung, die Verstöße bis zu einem Datum zu beseitigen. Anderenfalls wird mit einer dann kostenpflichtigen Abmahnung gedroht, die "mit hohen Kosten verbunden sein kann".

 

Der IDO - Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. war uns bisher unbekannt. Ausweislich deren Internetseite wird dort neben AGB, Muster-Widerrufsbelehrungen und einem Formular sowie Update-Service auch eine Soforthilfe bei Abmahnungen sowie Unterstützung beim Inkasso angeboten und das alles für einen geringen Mitgliedsbeitrag von 8,00 Euro netto im Monat.

 

Wir können nur vermuten, dass der Verein zurzeit versucht, möglichst viele Mitglieder zu werben, um dann später aktiv abmahnen zu können.

 

In der Satzung heißt es - nicht weiter verwunderlich -, dass Vereinszweck die Förderung der Interessen in Rechtsbereichen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Urheberrechts sowie des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Einschluss der Verbraucherschutzvorschriften sei. In streitigen Fällen kann der Satzungszweck, so die Satzung selbst, insbesondere verwirklicht werden durch den Versuch der Herbeiführung einer Einigung, bspw. durch Erstellung und Versendung von Abmahnungen.

 

Ausweislich des Vereinsregisters stammt die Satzung vom 21.05.2010. Das Kennzeichen "IDO" wurde am 30.11.2010 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für den Verein als Wortmarke angemeldet.

 

Im Vorstand befinden sich - dies ist kaum weiter verwunderlich - drei Rechtsanwälte, die sämtlichst einen Bezug zum Wettbewerbsrecht haben, einer von Ihnen ist Fachanwalt für gewerblicher Rechtsschutz.

 

Konkrete Abmahnungen über diese Androhung hinaus sind uns (noch) nicht bekannt.

 

Wir vermuten, dass von diesem Verein zukünftig noch mehr zu hören sein wird und werden diesen genau beobachten.

 

Stand:08.05.2012

 

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Kempcke und Rechtsanwältin Elisabeth Vogt, Rostock

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Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
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Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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