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Bernstein-Halsbänder für Hunde gegen Zecken: fehlende Zulassung und Informationen über Biozide wird abgemahnt

Halsbänder aus Bernstein werden als Bernsteinkette für Hunde angeboten mit der Behauptung, dies würde gegen Zecken helfen und Zecken und zum Teil Flöhe vom Hund fernhalten. Ob ein Halsband für einen Hund aus Bernstein tatsächlich gegen Zecken hilft, ist streitig. Die Wirkung von Bernsteinhalsbändern für Hunde gegen Zecken wird damit begründet, dass der Duft von Bernstein Zecken abschrecken soll oder aufgrund der elektro-statischen Aufladung des Halsbandes gegen Zecken helfen soll. In diesem Zusammenhang wird dann oftmals behauptet, dass Zecken und Flöhe den Vierbeiner meiden würden.

Bernstein als Biozid

Immer dann, wenn ein Produkt mit Wirkungen eines Biozides beworben wird, gelten besondere Regelungen. Aus der Biozid-Produkte-Verordnung der Europäischen Union 528/12.

Ein Biozid-Produkt ist von der Definition her gegeben bei einem

  • Desinfektionsmittel
  • Schutzmittel
  • Schädlingsbekämpfungsmittel
  • oder einem sonstigen Biozid.

Soweit somit ein Bernsteinhalsband gegen Zecken und Flöhe helfen soll, könnte es sich rechtlich gesehen um ein Biozid handeln.

Die Folgen sind weitreichend:

Nicht nur, dass ein Biozid-Produkt einer Zulassung bedarf. Es gibt auch eine Hinweispflicht aus Artikel 72 der EU-Verordnung 528/2012.

Hervorgehoben müssen die Sätze angegeben werden:

“Biozid-Produkte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.”

Auf dem ersten Blick könnte man meinen, dass die Notwendigkeit einer Zulassung einer Bernsteinkette für Hunde, wie auch ein entsprechender Warnhinweis, abwegig ist. Aufgrund der Bewerbung von Bernsteinketten für Hunde mit einer Wirkung gegen Zecken und Flöhe spricht jedoch Einiges dafür, rechtlich gesehen die Bernsteinkette wie ein klassisches Biozid einzuordnen.

Fehlende Zulassung und fehlender Warnhinweis wird abgemahnt

Aktuell liegen uns mehrere Abmahnungen vor, in denen die fehlende Zulassung und die fehlende Angabe eines Warnhinweises beim Angebot von Bernsteinketten für Hunde abgemahnt werden. Ganz konkret geht es um die notwendige Zulassung des Biozid-Produktes und den fehlenden Warnhinweis.

Die Frage, ob eine Bernsteinkette überhaupt gegen Zecken und Flöhe wirkt, wie dies in der jeweiligen Werbung angegeben wird, wird zwar als möglicherweise irreführend thematisiert, jedoch nicht in die Unterlassungserklärung mit aufgenommen.

Eine einfache Internetrecherche ergibt, dass viele Plattformen bzw. Anbieter von Tierbedarf derartige Produkte anbieten. Wir befürchten daher eine größere Abmahnwelle.

Ist das Angebot von Bernsteinhalsbändern für Tiere somit unzulässig?

Nein. Es darf nur halt nicht damit geworben werden, dass das Halsband auch gegen Zecken, Flöhe oder anderes Ungeziefer hilft. Die Kunden können sich ihren Teil denken, eine konkrete Erwähnung in der Artikelbeschreibung darf es nicht geben. Unzulässig ist auch ein Verweis auf Erfahrungsberichte und Kunden- oder Internetbeiträge, in denen das Thema Bernstein als Zeckenschutz besprochen wird.

Wir beraten Sie.

Stand: 16.07.2015

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Kempcke und Rechtanwältin Elisabeth Vogt, Rostock

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