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Ist die Abmahnung berechtigt – eine Checkliste

Vorab ein Hinweis: Post vom Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!

Anhand der nachstehenden Checkliste können Sie in einigen Punkten überprüfen, ob die Abmahnung, die Sie gegebenenfalls erhalten haben, berechtigt ist. Bitte beachten Sie, dass diese Checkliste nur sehr allgemeine Voraussetzungen und Hinweise enthält. Ein Rat, wenn eine bestimmte Voraussetzung nicht gegeben ist, die Angelegenheit einfach auf sich beruhen zu lassen, können wir mit dieser Checkliste nicht aussprechen. Entscheidend ist vorliegend der Einzelfall, so dass sich eine anwaltliche Überprüfung einer Abmahnung anbietet. Nicht umsonst lautet die anwaltiche Antwort auf allgemeine jururistische Fragen:’Kommt darauf an.’

Nutzen Sie bitte wegen der regelmäßigen Eilbedürftigkeit neben unserer Onlinerechtsberatung Telefon oder Fax, um zu uns Kontakt aufzunehmen, falls Sie eine Beratung wünschen.

Aus unserer Beratungpraxis:Was und wer wird oft Abgemahnt ?

                                                 – Wer mahnt ab ?

Ü b e r s i c h t

1. Eingangsdatum protokollieren

2. Zustellungsart

3. Stimmt die Zustellungsanschrift sowie die genaue Bezeichnung Ihrer Firma oder handelt es sich um eine Falschbezeichnung bzw. Verwechslung?

4. Ist der Abmahner Mitwettbewerber?

5. Inhalt der Abmahnung

6. Gesetzte Frist für Abgabe der Unterlassungserklärung

7. Ist die Abmahnung berechtigt?

8. Unterlassungserklärung

9. Kosten

10. Reaktionsmöglichkeiten

1. Eingangsdatum protokollieren

wichtig für die Überprüfung der Angemessenheit der gesetzten Frist

2. Zustellungsart

 – einfacher Brief

– Einwurfeinschreiben

– Einschreiben/ Rückschein

– Fax

– e-Mail

– sonstige Zustellungsart

3. Stimmt die Zustellungsanschrift sowie die genaue Bezeichnung Ihrer Firma oder handelt es sich um eine Falschbezeichnung bzw. Verwechslung?

– Wenn nicht, dies dem Abmahner unverzüglich mitteilen.

– Abmahnung durch Anwalt

– Liegt der Abmahnung eine Originalvollmacht bei?

Ansonsten gegebenenfalls Abmahnung wegen mangelnder Vollmacht zurückweisen (diese Rechtsfrage wird uneinheitlich beurteilt und ist umstritten).

4. Ist der Abmahner Mitwettbewerber?

-Ist der Abmahner überhaupt identifizierbar?

-Ist der Abmahner Mitwettbewerber?

-Besteht ein regionaler Bezug zu den Leistungen des Wettbewerbers?

Auskünfte einholen über Gewerbeamt, Handelsregister, zuständige IHK, Internet.

Wenn dies nicht feststellbar ist, Abmahnung zurückweisen oder weitere Informationen anfordern.

Abmahnberechtigt sind auch gewerbliche Verbände oder Wettbewerbsvereine, wenn ihnen eine erhebliche Anzahl von Mitwettbewerbern angehören.

5. Inhalt der Abmahnung

-Beschreibt die Abmahnung einen zutreffenden Sachverhalt?

-Sind Sie für den Vowurf – sei es auch nur mittelbar – verantwortlich/zuständig?

-Wird rechtlich kurz begründet, weshalb ein Wettbewerbsverstoß besteht?

-Werden gerichtliche Schritte für den Fall angedroht, dass die Unterlassungserklärung nicht abgegeben wird?

Fehlt diese Androhung, kann es an einer Ernsthaftigkeit der Abmahnung fehlen. Wird dann Klage erhoben, hat der Abgemahnte dafür keinen Anlass gegeben mit der Folge, dass der Abmahner die Kosten eines Rechtsstreits tragen muss, wenn der Anspruch sofort anerkannt wird.

6. Gesetzte Frist für Abgabe der Unterlassungserklärung

– Ist die Frist angemessen oder unangemessen kurz (Frage des Einzelfalls)?

-ausgehend vom Eingangsdatum der Abmahnung

Fristverlängerung beantragen

7. Ist die Abmahnung berechtigt?

Die Frage der Berechtigung von Abmahnungen läßt sich an dieser Stelle nicht eindeutig beantworten. Wir verweisen insofern auf unseren Beitrag über einzelne Fallgruppen der Abmahnung und empfehlen eine anwaltliche Beratung. Jedenfalls sollte das abgemahnte Verhalten deutlich beschrieben werden, die Wettbewerbswidrigkeit des Verhaltens sollte kurz begründet worden sein.

8. Unterlassungserklärung

-Unterlassungserklärung beigefügt oder nicht?

-Ist das Unterlassungsbegehren in der Unterlassungserklärung hinreichend bezeichnet oder zu weit gefasst?

-Lässt sich die Unterlassungsverpflichtung überhaupt erfüllen?

-Ist die Vertragsstrafe angemessen oder unangemessen hoch?

Im Zweifel die Unterlassungserklärung abändern, die Vertragsstrafe nach dem sogenannten Hamburger Brauch formulieren.

9. Kosten

Ist bei einer anwaltlichen Abmahnung der Gegenstandswert angemessen?

in der Regel zwischen 25.000 bis 50.000 Euro unter Umständen auch höher, bei sehr einfach gelagerten Verstößen auch niedriger, bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen z. T. nur 5000 Euro oder weniger. Einen Streitewert von mehr als 20.000 Euro bei Verstößen im Internet halten wir in der Regel für zu hoch.

Ist der Gebührenrahmen richtig gewählt?

Für eine Abmahnung ist ein Gebührenrahmen bis zu einer 1,3 Gebühr gemäß § N. 2400 VV RVG angemessen.

10. Reaktionsmöglichkeiten

a) Unterlassung-/ Verpflichtungserklärung wie vorgegeben abgeben

b) Unterlassungs-/ Verpflichtungserklärung modifiziert abgeben

c) Abmahnung zurückweisen wegen:

                        – Formfehlern

                        – falscher Empfänger

                        – fehlendem Wettbewerbsverhältnis

                        – fehlendem Wettbewerbsverstoß

                        – Rechtsmissbrauch

d) Antrag auf Fristverlängerung

e) Verhandlung mit Abmahner aufnehmen

f) Schutzschrift einreichen

Diese Checkliste kann nur in groben Zügen die Zulässigkeit einer Abmahnung beschreiben. Nähere Informationen finden Sie in unseren Beiträgen über das Wettbewerbsrecht, sowie zu den einzelnen Fallgruppen von wettbewerbsrechtlichen Verstößen .

Lassen Sie sich beraten. Eine Unterlassungserklärung ist 30 Jahre wirksam und kann existenzbedrohend sein!

Rufen Sie einfach an. Wir beraten Sie sofort.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwalt Andreas Kempcke

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