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Irreführung über Bekanntheit des Unternehmens: Werbung mit gekauften Facebook-Likes ist wettbewerbswidrig

Ein Unternehmen, das viele Likes bei Facebook hat, wirkt bekannt und gut vernetzt. Der Eindruck kann umso besser sein, wenn diese Likes nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus dem Ausland stammen.

Da viele Likes auch viel Eindruck hinterlassen, gibt es genug Unternehmen, die sich die Facebook-Likes nicht selber erarbeiten, sondern diese schlichtweg kaufen. eBay bspw. ist voll von solchen Angeboten. Zum Teil werden entsprechende Likes schon für wenige Cent pro Like angeboten.

Das, was somit bei Facebook beliebt wirkt, ist es eigentlich nicht, womit man dann bei einem gewerblichen Facebook-Auftritt schnell im Wettbewerbsrecht ist.

LG Stuttgart: Gekaufte Facebook-Likes sind wettbewerbswidrig

Das Landgericht Stuttgart (Beschluss vom 06.08.2014, Az: 37 O 34/14 KfH) hatte über gekaufte Facebook-Likes zu entscheiden. Ein junges Unternehmen hatte innerhalb von kurzer Zeit über 14.000 Likes auf Facebook erhalten. Dass diese nicht echt waren, war daraus zu erkennen, dass die meisten der Fans aus Indonesien, Indien und Brasilien stammten. Dort war das Unternehmen jedoch gar nicht tätig. Folge war eine irreführende Werbung gem. § 5 Abs. 1 UWG. Das Unternehmen sei gar nicht so bekannt, wie dargestellt. Die besondere Fähigkeit mit Kunden umzugehen sei ebenfalls nicht vorhanden. Auch die weitreichende weltweite Vernetzung wie aus den internationalen Likes erkennbar würde nicht bestehen.

Gekaufte Likes sind somit nicht nur peinlich, sondern können sogar abgemahnt werden.

Stand:22.01.2015

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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