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An der Farbe sollt ihr sie erkennen: Die Farbmarke

Auch eine Farbe kann als Marke angemeldet werden.

Dies ist durchaus nachvollziehbar, da eine Farbe die klassische Funktion einer Marke erfüllen kann, nämlich Waren oder Dienstleistung eines Unternehmens von demjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Bekannt ist hier das Telekom-Magenta.

Die Eintragung ist nicht ganz so einfach.

Es wäre ja auch zu schön, wenn man mit der Eintragung einer Farbe plötzlich für einen gesamten Waren- oder Dienstleistungsbereich das Monopol hätte.  Notwendig ist daher eine Verkehrsdurchsetzung, d.h. ein Unternehmen ist ohnehin in Verbindung mit einer bestimmten Farbe bekannt. Viele Farbmarkenanmeldungen scheitern. Im Februar 2010 waren beim Deutschen Patent- und Markenamt 95 Farbmarken registriert, eine entsprechende Recherche ergibt jedoch eine sehr viel größere Anzahl von Farbmarken, die zum Teil nicht eingetragen oder gelöscht wurden. Bekannte Farbmarken sind das ADAC-Gelb, das Post-Gelb, das mittlerweile sehr auf die 90er verweisende Magenta der Deutschen Telekom sowie das Nivea-Blau und das Milka-Lila.

Verletzung gegen die Farbmarke geht schneller als man denkt

Eine Farbmarke eingetragen zu bekommen ist nicht ganz einfach (Stichwort Verkehrsdurchsetzung). Wenn Sie jedoch erst einmal eingetragen ist, gibt sie dem Markeninhaber ein exklusives Recht seine Waren oder Dienstleistungen und mit dieser Farbe gekennzeichnet anzubieten. So hat die geschützte Marke Lila für Milka-Produkte zur Folge, dass die Grundfarbe Lila auf der Verpackung von Schokoladenwaffeln durch Wettbewerber nicht genutzt werden darf.

Keine Kekse oder Schokolade mit diesem Hintergrund bitte!

Branchenverzeichnisse, seien sie elektronisch oder gedruckt, sollten besser nicht in der Farbe Raps-Gelb dargestellt werden, da diese Farbmarke für die bekannten Gelben Seiten registriert ist.

Wer Waren oder auch Dienstleistungen anbietet, sollte sich daher neben Name und Logo auch über die grundsätzliche Farbgestaltung Gedanken machen. Ein “bisschen” Farbe der Farbmarke kann ggf. unproblematisch sein, es kommt hier immer auf den Gesamteindruck an. Eine Abmahnung ist weitreichend, da meist die gesamte Farbgestaltung ünverzüglich geändert werden muss.

Stand: 13.03.2014

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock 

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