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IDO mahnt fehlenden Link auf die OS-Plattform ab

Der IDO Interessenverband für das Rechts-und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. aus Leverkusen ist uns seit Jahren als Vielfachabmahner bekannt. Wir haben in der Vergangenheit mehreren hundert (!) Fällen Abgemahnte des IDO beraten oder diese vertreten.

Der IDO mahnt in der Regel bestimmte Themen ab, wie bspw. die Information zur Vertragstextspeicherung oder zur Mängelhaftung.

Seit 09.01.2016: Link auf die OS Plattform vorgeschrieben

Als einer der ersten Abmahner ist der IDO auf das Thema OS-Plattform eingestiegen.

Seit dem 09.01.2016 müssen Internethändler auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform) verlinken, sowie ihre Email-Adresse angeben.

Gerade vielen eBay-Händlern ist diese Informationsverpflichtung nicht bekannt.

Der Link auf die OS-Plattform, d.h. die europäische Online-Streitbeilegungsplattform lautet übrigens

http://ec.europa.eu/consumers/odr/

Bei eBay kann ein Link auf die OS-Plattform entweder in jeder Artikelbeschreibung untergebracht werden. Eleganter ist jedoch eine Information in dem Feld “Rechtliche Informationen des Verkäufers”. Dieses Feld wird in jeder eBay-Artikelbeschreibung angezeigt, zudem muss dort nicht noch einmal gesondert über die Email-Adresse informiert werden, da diese dort ohnehin vorhanden ist.

IDO mahnt fehlende Verlinkung auf die OS-Plattform ab

Seit Ende Februar 2016 mahnt der IDO neben anderen Themen auch einen fehlenden Link auf die OS-Plattform ab. Insofern heißt es in einer uns vorliegenden Abmahnung

“Als ein in der EU niedergelassener Unternehmer, der online Kaufverträge eingeht, sind Sie gemäß Artikel 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (sogenannte ODR-Verordnung (ODR = Online Dispute Resolution)) verpflichtet einen Link zu der unter http://ec.europa.eu/consumers/ord eingerichteten Online-Plattform der EU-Kommission zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) einzustellen und Ihre Email-Adresse anzugeben…
Die ODR-Verordnung gilt seit dem 09.01.2016 unmittelbar in den EU-Staaten. Es handelt sich bei den daraus resultierenden Informationspflichten der Unternehmer um Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3 a UWG, so dass fehlende Informationen einen Wettbewerbsverstoß begründen.”

In der der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung fordert der IDO dann, es zu unterlassen

ohne auf die Webseite einen für den Verbraucher leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform einzustellen.

Vorsicht bei Abgabe der Unterlassungserklärung

Obwohl sich die Abmahnung des IDO auf dem ersten Blick auf eBay bezieht, ist die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung so formuliert, dass diese ganz grundsätzlich für den Internethandel des Abgemahnten gilt. Vom IDO ist uns bekannt, dass dieser abgegebene Unterlassungserklärungen auch überprüft und für den Fall der Zuwiderhandlung gegen die abgegebene Unterlassungserklärung eine Vertragsstrafe geltend macht. Wir raten daher zur Vorsicht.

Lassen Sie sich beraten.

Fehlender Link auf die OS-Plattform ist wettbewerbswidrig

Ein fehlender Link auf die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU dürfte tatsächlich wettbewerbswidrig sein. Es gibt bereits hierzu bereits eine erste einstweilige Verfügung des Landgerichtes Bochum

Stand: 07.03.2016

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Andreas Kempcke

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