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Abmahnung von Lauterer Wettbewerb e.V.

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

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Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Unsere Informationen zur Abmahnung von Lauterer Wettbewerb e.V.

Abmahner: Lauterer Wettbewerb e.V., „Verbraucher und Umwelt schützen“, München

Rechtsanwälte des Abmahners: keine, mahnen selbst ab

Branche: Beleuchtungskörper (Lampen)

Vorwurf der Abmahnung: u.a.fehlendes Energieetikett; fehlende Informationen gem. VO (EG) 1194/2012; fehlende Kennzeichnung nach ElektroG und ProdSG; fehlende Herstelleranmeldung bei der Stiftung EAR, fehlende CE-Kennzeichnung in einer Mindesthöhe von 5mm; fehlende Angabe von Wert und Einheit des nominellen Lichtstroms und der Farbtemperatur sowie des nominellen Halbwertwinkels auf der Lampe, fehlende Informationen auf der Lampenverpackung, fehlende Angabe der WEEE-Nummer, fehlende Angabe der Enerieeffizienzklasse bei Lampen, Bewerbung mit “Sparlampe”, fehlerhaftes Energieetikett, Werbung mit “CE zertifiziert”, fehlende Anschrift des Herstellers gem. § 6 Produktsicherheitsgesetz, fehlendes Energieettiket “gemäß der aktuellen Rechtslage”, Bewerbung von Lampen mit “Energy Saver”, Werbung mit einer Prüfung (TÜV) für Beleuchtungskörper ohne weitere Informationen

Gerügter Verstoß bei: Produkt (ggf. konkreter Beleuchtungskörper, der im Rahmen eines Testkaufs erworben wurde), Amazon, eBay, Internetshop

Geltend gemachte Kosten: 220,15€ (214,60 €) zuzüglich ggf. Testkaufkosten

Anmerkung 09/2020
Aktuell mahnt der Lauterer Wettbewerb e.V. Amazon-Händler ab, die Beleuchtungskörper mit einer Prüfung (TÜV-Prüfung) bewerben, ohne weitergehende Informationen. Insbesondere, wenn der Verstoß Amazon betrifft, sollten Sie sehr vorsichtig sein. Wir empfehlen eine Beratung.

Anmerkung 12/2019 Aktuelles Abmahnthema des Vereins Lauterer Wettbewerb e.V. mal wieder die fehlende Herstelleranmeldung für Lampen nach Elektrogesetz bei der Stiftung EAR. In diesen Fällen muss man jedoch sehr genau hinsehen. Zum Teil handelt es sich um ältere Produkte.

Anmerkung 09/2019 Aktuelles Abmahnthema des Vereins Lauterer Wettbewerb e.V.: uunzutreffende allgmeine Werbeaussagen zu Lampen wie “Sparlampe” oder “Energy Saver”

Anmerkung 07/2019 Eine Abmahnung des Lauterer Wettbewerb e.V., „Verbraucher und Umwelt schützen“ befasst sich häufig nicht nur mit einer fehlerhaften Kennzeichnung einer Lampe. Häufig sind es es mehrere Verstöße, die abgemahnt werden. Der betroffene Händler bietet häufig eine Vielzahl von Lampen an. Die Unterlassungserklärung umfasst aber alle Lampen. In der geforderten Unterlassungserklärung ist eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung enthalten. Auch wenn die Abmahnkosten “nur” 220,15 € betragen, sollten Sie keinesfalls ohne vorherige anwaltiliche Beratung einfach eine Unterlassungserklärung abgeben.

Anmerkung 11/2018 Die Unterlassungserklärung, die der  Verein Lauterer Wettbewerb e.V. der Abmahnung beifügt, ist aus Sicht des Abgemahnten ungünstig und nachteilig formuliert. Zudem erstreckt sich die Unterlassungserklärung nicht auf eine bestimmte Verkaufsplattform (was rechtlich zulässig ist). Die Konsequenzen sind vielen Abgemahnten jedoch häufig nicht klar.Wir empfehlen eine Beratung.

Anmerkung 07/2018 Lauterer Wettbewerb e.V. mahnt weiterhin die Bewerbung von Halogenlampen als Sparlampen ab.

Anmerkung 04/2018 Wir raten bei einer Abmahnung des Vereins  Lauterer Wettbewerb e.V zur Vorsicht. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weitreichend und zum Teil  unklar gefasst.
Anmerkung 03/2018 Auch weiterhin mahnt der Lauterer Wettbewerb e.V. eine fehlende Registrierung nach ElektroG und fehlende Kennzeichnung nach Produktsicherheitsgesetz ab. Bei Punkte sind weitreichend und haben ihre Tücken. Wir empfehlen eine Beratung.

Anmerkung 02/2018 Der Verein Lauterer Wettbewerb e.V.mahnt weiterhin Anbieter von Beleuchtungskörpern (ergo Glühbirnen)  ab, bei denen der Hersteller nicht ordnungsmäß bei der Stiftung EAR registriert ist.

Anmerkung: Bei einem Import von Lampen direkt aus Asien fehlen häufig eine Vielzahl von Informationen auf der Verpackung, die vorgeschrieben sind. Wir raten zur Vorsicht.

Anmerkung 22.09.2016 Wir raten bei einer Abmahnung des Lauteren Wettbewerb e.V. zu größter Vorsicht. Die geforderte Unterlassungserklärung ist nach unserem Eindruck z. T. sehr weitgehend und für Anbieter von Leuchtmitteln nicht einfach einzuhalten.

Anmerkung 03.05.2016 Der Abmahnverein Lauterer Wettbewerb e. V. mahnt nach unserem Eindruck in letzter Zeit vermehrt Verstöße gegen Art. 3 i. V. m. Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 244/2009 ab. Gerügt wird die fehlende Information über Nennlichtstrom, Nennlebensdauer der Lampe in Stunden, Zahl der Schaltzyklen bis zum vorzeitigen Ausfall, Farbtemperatur, Anlaufzeit bis zur Erreichung von 60 % des vollen Lichtstroms, Warnhinweise sowie Abmessungen.Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist tückisch und sehr weitereichend und sollte keinesfalls ohne anwaltliche Beratung unterzeichnet werden!Sehr zweifelhaft sind nach unserem Eindruck im Übrigen auch die geltend gemachten Testkaufkosten.Wir raten zur Vorsicht und empfehlen eine Beratung. 

Anmerkung 2016:  Uns liegen mehrere Abmahnungen vor. Es liegt uns ferner eine einstweilige Verfügung vor.Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist sehr weitgehend und zudem auch inhaltlich teilweise problematisch. Wir raten zur Vorsicht.Der Verein ist erst seit dem 01.04.2015 im Vereinsregister eingetragen.Unser der Vereinsadresse Maximilianstraße 29, 80539 München ist auch die Rechtsanwaltskanzlei LoschelderLeisenberg ansässig. Diese Kanzlei mahnte in der Vergangenheit Verstöße gegen das ElektroG für die Firma Lightcycle Retourlogistik und Service GmbH ab.

Stand: 09/2020

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