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ÖKO-Test mahnt Verwendung des ÖKO-Test-Labels ab

Wie die Stiftung Warentest testet die ÖKO-Test Verlag GmbH Produkte mit besonderem Augenmerk auf die ökologische Verträglichkeit.

Wie immer bei einem Test eines seriösen Testunternehmens ist ein positiver Test ein gutes Verkaufsargument. Die Testunternehmen machen sehr genaue Vorgaben hinsichtlich der Nutzung der Testergebnisse unter Verwendung des allseits bekannten Test-Labels, sei es ÖKO-Test oder Stiftung Warentest.

Testwerbung ist nicht nur wettbewerbsrechtlich anspruchsvoll, sondern kann auch markenrechtliche Probleme zur Folge haben.

Der ÖKO-Test Verlag mahnt aktuell umfangreich Markenrechtsverletzungen wegen der Verwendung des ÖKO-Test-Labels ab. Uns liegen mehrere Abmahnungen vor. In der Sache geht es darum, dass ein Produkt mit dem ÖKO-Test-Label im Internet beworben wurde und der Test nicht mehr aktuell ist. ÖKO-Test macht jedoch keine wettbewerbsrechtlichen, sondern markenrechtliche Ansprüche geltend. Es wird nicht nur eine Unterlassungserklärung mit einer Vertragsstrafe von 5.001,00 Euro gefordert, sondern auch Anwaltskosten unter Zugrundelegung eines Streitwertes von 50.000,00 Euro. Dies sind immerhin 1.531,90 Euro.

Abmahnung berechtigt?

ÖKO-Test bietet den getesteten Herstellern einen Vertrag über die Nutzung des ÖKO-Test-Labels an. Durch den Vertrag wird es dem Nutzer erlaubt, das ÖKO-Test-Siegel für die Bewerbung der Produkte zu verwenden. In der Regel geschieht dies auf der Verpackung des Produktes. Es geht wohlgemerkt nicht im Allgemeinen darum, mit dem Ergebnis eines Tests von ÖKO-Test zu werben, sondern um eine Werbung speziell mit dem ÖKO-Test-Label.

Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Problematisch ist eine Klausel in dem Nutzungsvertrag von ÖKO-Test:

Die Nutzung des Labels ist auch vor Ablauf der 5 Jahre nicht mehr gestattet, sobald

– ein neuer Test der gleichen Produktgruppe veröffentlicht wurde, es sei denn, der neue Test wurde nach den gleichen Kriterien wie der zeitlich ältere durchgeführt,

oder

die Beschaffenheit oder Merkmale des Produktes haben sich geändert.

Ein somit aktuellerer Test von ÖKO-Test hat dann quasi – nach der Ansicht von ÖKO-Test – zur Folge, dass die Berechtigung zur Werbung mit dem Label sofort entfällt. Dies ist gerade für Händler problematisch, da diese bspw. durch Bezug der Zeitschrift ÖKO-Test regelmäßig prüfen müssten, ob es einen neueren Test gibt und ob ihre Produkte und ihre Bewerbung davon betroffen ist.

In einem Fall ist uns bekannt, dass zwischen dem Zeitraum der Veröffentlichung des neuen Tests und der Abmahnung wegen Verwendung des ÖKO-Test-Labels aus einem älteren Test nur sehr wenig Zeit vergangen war. Vor dem Hintergrund, dass Test-Label oftmals in Produktbilder eingebettet werden, ist auch die Einhaltung einer entsprechenden Unterlassungserklärung oftmals nicht einfach.

Wir raten daher bei dieser Abmahnung zur Vorsicht.

Wir beraten Sie.

Stand: 23.10.2014

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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