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Abmahnung von der Schmidt Spiele GmbH

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Kurzinfo zur Abmahnung von der Schmidt Spiele GmbH

Abmahner: Schmidt Spiele GmbH

Rechtsanwälte des Abmahners: Zuletzt: Fortmann Tegethoff Patent- & Rechtsanwälte

Branche: Gesellschaftsspiele

Vorwurf der Abmahnung: Benutzung der  Marke “Mensch ärgere dich nicht” bzw. “Kniffel”

Gerügter Verstoß bei: eBay, Amazon, Etsy, Ebay Kleinanzeigen

Streitwert / geltend gemachte Kosten: bis zu 150.000,00 Euro / bis zu 3.020,34 Euro zuzüglich z. T. Recherchekosten, z. T. 833,00 € und Verzicht auf Auskunft, wenn Unterlassungserklärung abgegeben und fristgerecht gezahlt wird

Anmerkung 03/2024

Auch weiterhin mahnt die Schmidt Spiele GmbH Spiele ab, die mit der Bezeichnung “Mensch ärgere Dich nicht” beworben werden. Es werden neben einer Unterlassung auch Auskunfts- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht.

Anmerkung 09/2023

Weiterhin mahnt die Schmidt Spiele GmbH über die Rechtsanwälte Fortmann Tegethoff  eine Markenrechtsverletzung der Marke “Mensch ärgere Dich nicht” ab.

Anmerkung 05/2022

Wieder einmal mahnt die Schmidt Spiele GmbH  ein Internetangebot eines Spiels, das mit “Mensch ärgere dich nicht” bezeichnet war, ab. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ist weit gefasst. Es werden Auskunftsansprüche geltend gemacht.

Anmerkung 05/2021

Die Schmidt Spiele GmbH lässt wieder vermehr abmahnen. Gegenstand der Abmanungen sind u.a. das Lego Spiel “Ludo” oder Varianten von “Mensch ärgere dich nicht”.

Anmerkung 07/2019

Die Firma Schmidt Spiele GmbH mahnt weiterhin die Verwendung des Titels “”Mensch ärgere dich nicht”” ab.

Anmerkung 08/2020

Es wird auch weiterhin die Marke “Kniffel” abgemahnt.

Anmerkung 08/2018

Es wird auch weiterhin die Marke “Kniffel” abgemahnt.

Anmerkung 12/2016

Ebenfalls werden Spiele zum Selberbasteln mit dem Titel “Mensch ärgere dich nicht” abgemahnt.

Anmerkung 07/2016

Aktuell mahnt die Schmidt Spiele GmbH ein Trinkspiel bei Amazon ab, dass auch mit “Mensch ärgere dich nicht” für Erwachsene bezeichnet wird.

Anmerkung 06/2016

Die Fa. Schmidt Spiele GmbH mahnt weiterhin die Verletzung der Marke “Mensch ärgere Dich nicht” ab.

Anmerkung 08.02.2016

Aktuell mahnt Schmidt Spiele GmbH vermehrt ab. Allein im Februar 2016 wurden uns mehrere Abmahnungen von der Schmidt Spiele GmbH zur Beratung vorgelegt.

Anmerkung: Uns liegen mehrere Abmahnungen vor (mehr als 10).

Die deutsche Marke “Mensch ärgere Dich nicht” DE293721 stammt aus Jahr 1918. Es gibt ferner eine gleichlautende Gemeinschaftsmarke CTM 002734267.

Die Vertragsstrafenregelung in der Unterlassungserklärung z. T. ist sehr weitgehend. Es werden ferner Auskunfts- und z. T. Vernichtungsansprüche geltend gemacht.

Stand: 04/2024

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus tausenden von Abmahnverfahren. Profitieren auch Sie von unserer langjährigen Beratungspraxis.

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