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Neuer Abmahnverein: VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland) mahnt ab

Es gibt einen neuen Abmahnverein, nämlich den VAWID e.V. (Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland).

Es liegt uns eine Abmahnung dieses Vereins vor. Gerügt wird ein “sicheres Abmahnthema”, nämlich die fehlende Angabe auf die Online-Streitbeilegungsplattform der EU (OS-Plattform der EU). In der Abmahnung werden Kosten in Höhe von 297,50 Euro geltend gemacht. Konkrete Informationen zu der uns vorliegenden Abmahnungen finden Sie hier

Ein Abmahnverein darf nicht einfach so abmahnen. Die sogenannte Aktivlegitimation bei Vereinen, die Abmahnungen aussprechen, ist im UWG streng geregelt.

Gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG dürfen abmahnen:

Rechtsfähige Verbände zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen, soweit ihnen eine erhebliche Anzahl von Unternehmen angehört, die Waren oder Dienstleistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben, soweit sie insbesondere nach ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ausstattung im Stande sind, ihre satzungsmäßigen Aufgaben der Verfolgung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen tatsächlich wahrzunehmen und soweit die Zuwiderhandlung die Interessen ihrer Mitglieder berührt.

Die Anforderungen des Gesetzgebers, wie auch der Rechtsprechung an Abmahnvereine sind streng, insbesondere wollte der Gesetzgeber aufgrund erheblicher Missbräuche in der Vergangenheit höhere Schranken an die Abmahnfähigkeit von Verbänden oder Vereinen anlegen.

Grund genug sich den VAWID e.V. einmal genauer anzusehen.

Ein Blick ins Vereinsregister

Der Verein VAWID e.V. Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland ist unter der Registernummer VR18858 beim Amtsgericht Köln eingetragen. Ein Blick in das Register führt zunächst zu einer Überraschung:

Der Verein hieß ursprünglich einmal “Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen und gegen Unwesen in Handel Köln e.V.”. Wir hatten bereits am 01.06.2016 über diesen Abmahnverein berichtet. Uns war bereits damals aufgefallen, dass der Verein einen ähnlich klingenden Namen hatte, wie der bekannte Wettbewerbsverein “Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.”.

Offensichtlich musste der Verein seinen Namens ändern. Am 01.07.2016 erfolgte im Vereinsregister die Eintragung einer Namensänderung aufgrund der Mitgliederversammlung vom 08.06.2016. Offiziell heißt der Verein nunmehr

“VAWID e.V., Verein zur Abwehr von Wettbewerbsverstößen Gewerbetreibender in Deutschland e.V.”

Schon der Verein unter dem alten Namen hatte damals fehlende Links auf die OS-Plattform nach unserer Kenntnis abgemahnt. Damals konnten wir eine Internetseite des Vereins nicht feststellen.

Ein Blick ins Internet

Nunmehr präsentiert sich der Verein im Internet unterunter www.vawid-ev.wixsite.com/vawid-ev. Die Seite ist eine Umleitung von der Seite www.vawid.de.

Es handelt sich somit nicht per se um eine eigene Internetseite. Vielmehr wird der Webseitenservice von wix.com genutzt, die damit wirbt “Professionelle Website in nur wenigen Klicks erstellen. Einfach & Kostenlos”.

Auf der Internetseite informiert der VAWID e.V. über den Zweck des Vereins und seine Angebote. Bei einer angegebenen Telefonnummer des Vereins wird auf eine Büroserviceagentur hingewiesen.

Auf der Startseite der Internetseite ist ein hübsches Foto mit vier Männern im Anzug und zwei Frauen in Business-Kleidung zu sehen. Man könnte somit auf erstem Blick annehmen, dass diese Personen irgendetwas mit dem Verein zu tun haben.

Wie eine entsprechende Bildersuche im Internet jedoch ergibt, handelt es sich um ein Stock-Foto, welches hundertfach im Internet verwendet wird.

Die abgebildeten Personen haben somit mutmaßlich nichts mit dem Verein zu tun.

Mitglieder einsammeln um jeden Preis?

Eine Aktivlegitimation eines rechtsfähigen Verbandes zur Förderung gewerblicher oder selbstständiger beruflicher Interessen ist nur dann gegeben, wenn dieser auch die finanzielle Ausstattung hat, um seine Ziele zu verfolgen. Es muss somit bspw. durch Mitgliedsbeiträge genug Geld in der Kasse sein, um Wettbewerbsverstöße nicht nur abzumahnen, sondern auch gerichtlich durchzusetzen.

Der VAWID e.V. hält insofern auf seiner Internetseite erstaunliche Informationen bereit:

“Die Mitgliedschaft ist in den ersten 12 Monaten beitragsfrei. Ab dem 13. Monat der Mitgliedschaft würde der Mitgliedsbetrag gemäß Satzung erhoben werden. Hierfür wird nach Ablauf der ersten 12 Monate eine schriftliche Anfrage durch den Verein erfolgen, ob Sie an einer kostenpflichtigen Verlängerung Ihrer Mitgliedschaft interessiert sind. Wenn Ihre schriftliche Zustimmung hierzu nicht erfolgt, erlischt Ihre Mitgliedschaft automatisch. Sollte der Vorstand entscheiden, dass Sie weitere 12 Monate beitragsfreies Vereinsmitglied bleiben können, verlängert sich Ihre Mitgliedschaft stillschweigend um weitere 12 Monate.”

Hieraus lässt sich wohl schließen, dass die sogenannte finanzielle Ausstattung des Vereins mumaßlich nicht aus seinen Mitgliedsbeiträgen stammt.

Wie viele Mitglieder der Verein hat und ob diese aus den Branchen stammen, die auch abgemahnt werden, können wir an dieser Stelle noch nicht beurteilen.

Das Ziel der Mitgliedschaft macht der Verein jedenfalls klar:

“Durch Ihre Mitgliedschaft im VAWID e.V. verfolgen wir automatisch und ohne zusätzliche Beauftragung wettbewerbsrechtliche Verstöße von Mitbewerbern.”

Im Übrigen lockt der Verein damit, dass Händler und Shops vom Verein Fragen zum Thema OS-Plattform beantwortet bekommen, wenn sie Mitglied werden.

Eine ausreichende Anzahl von Mitgliedern ist immer wieder eine Hürde, über die Abmahnvereine stolpern. Insofern finden wir eine kostenlose Mitgliedschaft, wie sie hier angeboten wird, schon bemerkenswert.

Wer steckt dahinter?

Ausweislich des Vereinsregisters sind Markus Kunter sowie Daniel Wies im Vorstand des Vereins. Zuverlässige Informationen über den Vereinsvorstand konnten wir nicht recherchieren.

Somit: Vorsicht

Hinsichtlich der Aktivlegitimation, d.h. der Frage, ob ein Verein überhaupt abmahnen darf, sollte man bei einem relativ frisch gegründeten Verein, sehr vorsichtig sein. Dies gilt sowohl für die Berechtigung einer ausgesprochenen Abmahnung, wie auch hinsichtlich der Frage ob und in welcher Höhe der Verein für eine Abmahnung Abmahnkosten geltend machen kann.

Sollten Sie eine Abmahnung des VAWID e.V. erhalten haben, empfehlen wir dringend ohne vorherige anwaltliche Beratung keinesfalls eine Unterlassungserklärung abzugeben oder Kosten zu zahlen.

Wir beraten Sie.

Stand: 28.10.2016

Es beraten Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke

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