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Oft fehlerhaft: Verkauf von Arzneimitteln über eBay

Aktuell: LG Hamburg: Internetvertrieb von Arzneimitteln ohne Anzeige bei DIMDI und Darstellung des Versandhandels-Logos ist wettbewerbswidrig

Bei eBay werden eine Vielzahl von freiverkäuflichen Medikamenten angeboten. Im Rechtssinne sind dies Arzneimittel nach dem Arzneimittelgesetz (AMG). eBay hat hierzu eine eigene Rubruk eingerichtet, nämlich “Medikamente von Apothekern”.

Die Regeln von eBay

eBay selbst weist zutreffend darauf hin, dass apothekenpflichtige Medikamente laut Gesetzgebern nur von Apotheken gehandelt werden dürfen, die behördlich zum Versandhandel zugelassen und im Apothekerverzeichnis erfasst sind.

Eine von eBay geforderte Voraussetzung ist, dass der Apotheker im Versandapothekenregister des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentationen und Information (DIMDI) erfasst ist. Ferner muss das Anmeldeverfahren für verifizierte Apotheker bei eBay durchlaufen worden sein.

Wie ernst eBay diese Anmeldung mit rezeptfreien Medikamenten bei eBay nimmt, ist nicht ganz klar. Ferner gibt es auch für Nicht-Apotheker die Möglichkeit verkäufliche Arzneimittel über das Internet anzubieten.

Eintrag in das Versandhandels-Register bei DIMDI notwendig

Seit Oktober 2015 müssten Internethändler, die Arzneimittel anbieten, als Versandhändler in der Datenbank des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) gelistet sein. Dem voraus geht eine entsprechende behördliche Erlaubnis durch eine entsprechende Anmeldung bei der örtlich zuständigen Behörde.

Der registrierte Versandhändler wird dann in der Datenbank von DIMDI erfasst. Dort wird unterschieden zwischen einer Übersicht der Internet-Apotheken und einer Übersicht sonstiger Händler. Sonstige Händler sind Händler, die keine Apotheken bzw. Apotheker sind. Diese dürfen nur freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen.

Die ordnungsgemäß registrierten Händler müssten das EU-Sicherheitslogo auf der Webseite darstellen. Das Logo muss gemäß § 67 Abs. 8 AMG auf den konkreten Registereintrag bei DIMDI verlinken.

Viele eBay-Händler haben weder Logo noch Registrierung

Ganz offensichtlich ist diese neue Informationspflicht weder bei Apotheken angekommen, die über eBay verkaufen noch bei Internethändlern, die freiverkäufliche Arzneimittel bei eBay anbieten und die keine Apotheker sind.

Obwohl es aktuell in der eBay-Kategorie “Medikamente von Apothekern” über 240.000 Angebote gibt (nach unserem Eindruck sämtlichst von Apothekern, die auch über eBay anbieten) hat nur ein wirklich kleiner Bruchteil der Anbieter tatsächlich das EU-Sicherheitslogo für den Arzneimittelversandhandel in das Angebot selbst mit aufgenommen. Nach unserem Eindruck gibt es auch genug Apotheken bzw. Apotheker, die bei eBay Arzneimittel anbieten, die – aus welchen Gründen auch immer – jedoch nicht in der Datenbank von DIMDI als registrierter Arzneimittelhändler für Internetapotheken hinterlegt sind.

Abmahnung droht

Soweit wir an dieser Stelle das Thema “Abmahnung” ansprechen, hat dies seinen berechtigten Grund. Zum Thema fehlende Registrierung als Arzneimittelhändler beim Angebot auch von freiverkäuflichen Arzneimitteln im Internet liegt uns bereits aktuell eine Abmahnung vor.

Gerade Anbieter, die in aller erster Linie Arzneimittel anbieten, angesprochen sind hier Apotheker, sollten sich somit schleunigst darum kümmern, zum einen ihre Registrierung beim DIMDI über eine entsprechende behördliche Anmeldung in die Wege zu leiten und auch entsprechend den gesetzlichen Vorgaben das EU-Sicherheitslogo mit einer entsprechenden Verlinkung korrekt darzustellen.

Wir beraten Sie.

Stand: 23.12.2015

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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