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Mit Ansage: Abmahnverein Deutscher Konsumentenbund e. V. droht ab dem 13.09. Abmahnungen wegen veralteter Widerrufsbelehrung an

Der Deutsche Konsumentenbund e. V. ist uns aus zahlreichen Abmahnungen bei Internetshops und bei eBay bekannt.

Mit einer Email vom 02.08.2014 mit dem Betreff “Ankündigung der Durchsetzung der VRRL ab 13. September 2014” hat uns der Deutsche Konsumentenbund e. V. mitgeteilt, dass ab September die “Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen” erfolgen wird. In der Mail heißt es:

“Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, ahnden andere Verbände bereits seit Juli 2014 Verstöße gegen die neue Rechtslage. Die Wettbewerbszentrale ahndet nach hiesiger Kenntnis bereits seit Juli 2014 nach Beanstandung. Wir haben uns durch Verbandsbeschluss vom gestrigen Tage entschieden, unsererseits mit der Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, die die Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinien zum Gegenstand haben, am 13.09.2014 zu beginnen.”

Wir werden dann gebeten, “nochmals und nachhaltig in die Händlerschaft hineinzuwirken” und die “bis dahin verbleibende Zeit zu nutzen”.

Eine Abmahnungswelle mit Ansage. Ganz unrecht hat der Deutsche Konsumentenbund leider nicht. Viele Internethändler, insbesondere bei eBay, haben die Widerrufsbelehrung immer noch nicht umgestellt. Wie Sie feststellen können, ob Ihre Widerrufsbelehrung bei eBay aktuell ist, haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Stand: 18.08.2014

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/65a4bc552b604ebe9646045b5e6a701c