anhaengen-amazon-von-bezeichnung

Anhängen an ASIN´s bei Amazon: Was Sie hinsichtlich der Information “von” in der Artikelbeschreibung beachten müssen.

irrvideo–SQ8ASUGv2o Bei Amazon legt nicht jeder Händler eine neue Produktbeschreibung an. Das Grundprinzip ist vielmehr, dass bereits vorhandene Produktbeschreibungen (ASIN) genutzt werden sollen und müssen.

Hierbei gibt es eine Vielzahl von Punkten zu beachten, um nicht schon allein aufgrund der Wahl der ASIN, an die sich ein Händler bei Amazon anhängt, rechtliche Probleme zu bekommen.

Grundsätzlich ist es so, dass der Händler, der sich an eine ASIN anhängt, ganz konkret das liefern muss, was in der Produktbeschreibung beschrieben ist. Einfach gesagt muss schlichtweg alles (!) übereinstimmen.

In jeder Artikelbeschreibung bei Amazon findet sich unterhalb der Artikelüberschrift eine gesonderte Zeile mit der Bezeichnung “von”.

Selbst, wenn die EAN oder GTIN mit einem Produkt übereinstimmt, die Marke stimmt, das Produktbild dem tatsächlich gelieferten Produkt entspricht und auch die Artikelbeschreibung keine weiteren Probleme aufwirft, gibt es noch einen weiteren Punkt, auf den Amazon-Händler achten müssen:

Was konkret steht in der Zeile “von” und was muss der Amazon-Merchant beachten?

Die unterschiedlichen Möglichkeiten mit den entsprechenden Rechtsfolgen haben wir im Folgenden einmal für Sie aus unserer Beratungspraxis zusammengestellt:

Unproblematisch: “von unbekannt”

Alles, was hinter “von” steht, kann in irgendeiner Form eine herkunftsverweisende Funktion haben, sei es eine Marke oder ein bestimmter Händler etc.

Die einzige Möglichkeit, in der dies ganz sicher nicht der Fall ist, ist, wenn hinter “von” “unbekannt” steht.

Derartige ASINs bei Amazon sind nach unserem Eindruck jedoch selten geworden. Zumindest hinsichtlich der von-Zeile hat der Amazon-Händler in diesem Fall kein Problem.

Doch Vorsicht: Das, was heute noch “von unbekannt” ist, kann morgen schon ganz anders aussehen. Grundsätzlich kann Amazon, wie aber auch andere Amazon-Händler, mit ASIN-Priorität eine Artikelbeschreibung abändern. Hiervon kann auch die Zeile “von” betroffen sein.

Wer somit eine ASIN mit einer “von unbekannt” Bezeichnung verwendet, sollte regelmäßig prüfen, ob dies auch weiterhin der Fall ist.

Von MARKE

Wir vermuten, dass die von-Bezeichnung bei Amazon eigentlich ursprünglich dazu gedacht war, Markenprodukte zu kennzeichnen. Wenn hinter dem “von” ein Markenname steht, muss das Produkt, das ausgeliefert wird, auch ein Produkt dieser Marke sein. Wenn somit, um bei dem hier dargestellten Beispiel zu bleiben, dort “von Samsung” steht, muss es sich um ein Original-Samsung-Produkt handelt. Es darf sich somit weder um eine Fälschung, einen Nachbau, ein kompatibles Zubehörteil oder einen Parallelimport handeln.

Die markenrechtliche Problematik stellt sich in erster Linie bei einer eingetragenen Marke. Dies hat nichts damit zu tun, dass sich bei Amazon selbst auch Marken hinterlegen lassen, bei denen nicht zwangsläufig gewährleistet ist, ob diese auch bspw. beim Deutschen Patent- und Markenamt oder beim HABM registriert sind.  Es kommt ferner darauf an, für was eine Marke registriert wurde. So reicht nach Ansicht des OLG Düsseldorf, wir von internetrecht-rostock.de waren an dem Verfahren beteiligt, eine Dienstleistungsmarke nicht aus

Von Amazon-Verkäufer

Soweit ein Amazon-Händler eine eigene ASIN anlegt, ist es nach unserer Vermutung möglich, dass der Händlername in diesem Fall unter der von-Bezeichnung auftauchen kann.

Es gibt Rechtsprechung, die dies als Herkunftsverweis ansieht. Dies hat zur Folge, dass – zumindest die Rechtsprechung – annimmt, dass ein Käufer dieses Produkt erwartet, dass dieses auch von “XY-Händler” geliefert wird.

Diese Auffassung halten wir für wenig überzeugend. Wenn bspw. der Lieferant  Amazon über FBA ist, kommt es auf die Frage, wer der eigentliche Händler ist, der die Ware an das Amazon-Lager geliefert hat, nicht an. Hinzukommt, dass eine Handels- oder Dienstleistungsmarke hier nach der Rechtsprechung auch nicht zwangsläufig passt.

Unabhängig davon gibt es jedoch Rechtsprechung, die in diesen Fällen eine sogenannte Herkunftstäuschung annimmt, so dass die Nutzung einer derartigen ASIN nicht ganz unproblematisch ist.

Von juristische Person wie GmbH oder GmbH & Co. KG

Diese Bezeichnung kann zweierlei bedeuten. Die unter “von” angezeigte GmbH, GmbH & Co. KG oder AG ist Hersteller des Produktes. Eine andere Alternative wäre, dass die juristische Person Händler und Versender des Produktes ist. In diesem Fall kann ein sogenanntes Firmenkennzeichen auch markenrechtlichen Schutz zur Folge haben, insbesondere dann, wenn die von-Bezeichnung exakt der Firmierung des Unternehmens entspricht.

Von der Nutzung derartiger ASINs raten wir rein vorsorglich ab.  Das OLG Hamm (Urteil vom 05.03.2013, Az. 4 U 139/12) hatte bspw. einer GmbH & CO.KG in der von-Bzeichnung Unterlassungsansprüche zuerkannt.

Es wird eng für Amazon-Händler

Die Auflistung der verschiedenen “von-Problematiken” bei Amazon ist nicht abschließend. Es wird jedoch deutlich, dass es für Amazon-Händler immer schwieriger wird, für das Angebot und Vertrieb ihrer Produkte eine ASIN zu wählen, deren Folge nicht gleich eine Abmahnung ist. Uns ist sehr wohl bewusst, dass eine individuelle Überprüfung der genutzten ASINs schwierig ist. Viele Amazon-Händler nutzen Software-Schnittstellen, mit denen sie unter Nennung einer bestimmten EAN oder GTIN ihre Produkte automatisch bei Amazon listen. Eine entsprechende Kontrolle, gerade bei einer Vielzahl von Angeboten, ist kaum umsetzbar. Dies hat die Rechtsprechung jedoch in der Vergangenheit nicht gekümmert.  So gibt es bereits ein Urteil, in dem einen Amazon-Händler wegen einer “von”-Bezeichnung im Produktkatalog zu Schadenersatz verurteilt wurde.

Wir beraten Sie

Wir beraten Amazon-Händler, und das schon seit vielen Jahren. Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Anhängen an Amazon-Produktbeschreibungen gehören zu unserer regelmäßigen Beratungspraxis.

Dies gilt sowohl für den Fall, dass Dritte sich an “Ihre” ASIN anhängen, wie aber auch, wenn Sie wegen des Anhängens an eine ASIN eine Abmahnung erhalten haben.

Stand: 09.11.2015

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/1e7ffee78b314eb9a59da46e32991df2