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Gerichtlich entschieden: Beim Angebot von Bio-Lebensmitteln im Internet muss Zertifizierung durch Öko-Kontrollstelle vorliegen

Wir hatten bereits in der Vergangenheit darüber berichtet, dass bei dem Angebot von Bio-Lebensmitteln eine Anmeldung bzw. Zertifizierung bei einer Öko-Kontrollstelle notwendig sein könnte. Abschließend geklärt war dies nicht. Die Wettbewerbszentrale hatte dies im November 2012 abgemahnt.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat der Wettbewerbszentrale nunmehr Recht gegeben.

OLG Frankfurt: Beim Internetangebot von Bio-Lebensmitteln ist eine Anmeldung bei einer Öko-Kontrollstelle notwendig.

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG Frankfurt, Urteil vom 30.09.2014, Aktenzeichen 14 U 201/13) hat nunmehr die Rechtsauffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt.

Die Wettbewerbszentrale hatte gegen einen Internethändler geklagt, der Bio-Gewürze zum Verkauf anbot. Er war hierbei nicht bei einer zuständigen Öko-Kontrollstelle angemeldet. Nach Art. 28 Abs. 1 der EU-Verordnung Nr. 834/2007 vom 28.07.2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen (EG-Öko-Verordnung) ist jeder Unternehmer, der Bio-Produkte in den Verkehr bringt, verpflichtet, sich einem Kontrollsystem zu unterstellen. Der deutsche Gesetzgeber hat hierbei eine Ausnahme vorgesehen: Nach § 3 Abs. 2 Öko-Landbaugesetz (ÖLG) ist die Kontrollpflicht nicht notwendig, wenn die Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher verkauft werden. Hiermit ist das Ladengeschäft gemeint. Im Internethandel wird – dies war bisher umstritten – jedoch nicht direkt an den Endverbraucher verkauft.

Diese Auffassung vertritt auch das OLG Frankfurt. Sinn und Zweck der Vorschrift könne nur dahingehend verstanden werden, dass die Ausnahme eine gleichzeitige Anwesenheit des Verkäufers und des Käufers erforderlich mache. Dies sei im Internethandel jedoch nicht der Fall. Interessanterweise hatte die erste Instanz, das Landgericht Fulda, dies noch ganz anders gesehen. Da die Rechtslage tatsächlich nicht einfach ist, hat das OLG Frankfurt die Revision zugelassen, so dass ggf. der Bundesgerichtshof darüber entscheiden wird.

Vor dem Hintergrund, dass die Landesarbeitsgemeinschaft ökologischer Landbau bereits im Jahr 2008 die Ansicht vertreten hatte, dass im Internethandel eine Zertifizierung notwendig sei, ist wohl davon auszugehen, dass der Bundesgerichtshof dieser Ansicht ebenfalls folgen wird.

Bio geht schneller, als man denkt

Aus unserer Beratungspraxis ist uns bekannt, dass Bio-Lebensmittel schneller angeboten werden, als einigen Händlern klar ist. Man muss kein Öko-Lebensmittel-Laden im Internet sein, um nicht unter Umständen doch Bio-Produkte anzubieten. Zum einen ist es so, dass immer mehr Bio-Lebensmittel angeboten werden. Verbraucher schätzen diese Produkte und sind auch bereit, dafür mehr zu zahlen. So kann es schnell passieren, dass sich ein Bio-Wein bspw. in das Angebot verirrt.

Unsere Empfehlung ist daher, dass Internethändler zum Einen sorgfältig überprüfen, ob sie Bio-Lebensmittel anbieten oder nicht. Sollte dies der Fall sein, ist eine Zertifizierung wohl unumgänglich.

Diese muss dann auch im Impressum erwähnt werden.

Stand: 03.11.2014

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/b61f5c28866e46fc8de4a3680e0c35c7