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CD-Player müssen keine kopiergeschützten CDs abspielen
können!
Mit
Kopierschutz versehene Audio-CDs entsprechen oftmals nicht den technischen
Standardspezifikationen. Es stellt sich somit die Frage, ob ein CD-Player, der
nicht in der Lage ist, kopiergeschützte Musik-CDs abzuspielen, mangelhaft
ist.
Das Amtsgericht Aachen (Urteil vom 14.11.2003, Az.: 84 C
210/03) (auf jurpc.de)hat vorliegend für diesen
Fall keinen Mangel des CD-Players angenommen.
Im
Urteil heißt es: "Ein Minderungsanspruch des Klägers nach §§ 441, 437 Nr.2 BGB
besteht nicht, obwohl das zusammen mit dem Fahrzeug erworbene CD- Autoradio
unstreitig keine, oder jedenfalls nicht alle kopiergeschützten Compact-Disc
abspielen kann, weil das Fehlen dieser Eigenschaft kein Mangel im Sinne von §
434 Abs. 1 BGB darstellt ......... Darüber hinaus eignet sich das CD-Autoradio
sowohl für die nach dem Vertrag vorausgesetzte als auch für die gewöhnlich
Verwendung (§ 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, 2 BGB). Entgegen der Auffassung des
Klägers kann nicht bei jedem (gewöhnlichen) CD-Player vorausgesetzt werden, dass
diese jedwede auf dem Markt erhältliche Compact-Disc abspielen kann.
Grundsätzlich erwartet werden darf von einem Compact-Disc-Player, dass dieser in
der Lage ist, solche Compact-Disc abzuspielen, die der Lehre und dem Standard
der Patentrechtsinhaber Phillips und Sony entsprechen. Werden CDs abweichend von
diesem Standard hergestellt, ist es
bereits fraglich, ob es sich überhaupt noch um Tonträger handelt, die unter dem
ursprünglichen Begriff "Compact-Disc" fallen. In jedem Fall kann aber von einem
gewöhnlichen CD-Player nicht ohne Weiteres erwartet werden, dass dieser jedweden
Tonträger, der einer Compact-Disc ähnelt, unabhängig von eine Modifizierung
abspielen kann. Es dürfte bereits technisch schwierig sein, alle denkbaren
Modifizierungen mit einem Gerät abzudecken. Falls dies möglich sein sollte,
dürfte sich dies aber nicht zum Preis eines gewöhnlichen CD-Players realisieren
lassen. Etwas anderes würde nur dann gelten, wenn auf dem Markt allein oder
jedenfalls ganz überwiegend gegenüber der Lehre und dem Standard der
Patentrechtsinhaber Sony und Phillips modifizierte Compact-Disc erhältlich
wären. Das Gegenteil hat sich indessen nach Auskunft des Kundenverbandes der
phonografischen Wirtschaft ergeben. Der Anteil kopiergeschützter Compact-Disc
lag in den Jahren 2001 - 2003 unter 10% aller gesamten in Deutschland verkauften
Compact-Disc.“
Das
Urteil hinterlässt einen etwas schalen Nachgeschmack. Zum einen ist es so, dass
durch die Urheberechtsreform seit dem 13.09.2003 kopiergeschützte Medien
rechtlich besonders geschützt sind mit der Folge, dass Musikfirmen immer mehr
dazu übergehen, ausschließlich kopiergeschützte CDs auf den Markt zu bringen.
Auf der anderen Seite ist dem Urteil zuzustimmen, wenn ein CD-Player lediglich
in der Lage sein muss, Standard-CDs abzuspielen.
Im
Umkehrschluss, das Urteil spricht von Compact-Disc ähnlichen CDs wird man dann
jedoch annehmen müssen, dass die CD an sich, die mit einem Kopierschutz versehen
ist, mangelhaft ist. Das Kostenargument dürfte vorliegend nicht verfangen, da es
technisch keinen großen Unterschied machen dürfte, eine Abspielmöglichkeit für kopiergeschützte CDs vorzuhalten.
Insbesondere ist die Musikindustrie darauf angewiesen, entsprechende Audio-CDs
auf den Markt zu bringen, die durch die Kunden auch tatsächlich abgespielt
werden können.
Zumindestens
vor dem Hintergrund, dass nach der Urheberrechtsreform immer mehr
kopiergeschützte Audio-CDs auf den Markt gebracht werden, dürfte das Urteil für
aktuelle CD-Player somit nicht haltbar sein.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
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