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eBay ändert in Angeboten Darstellung von Impressum, AGB und Widerrufsbelehrung

Offensichtlich seit dem 11.11.2016 hat die Auktionsplattform eBay die Darstellung von wichtigen rechtlichen Pflichtinformationen geändert.

Im Feld “Rechtliche Informationen des Verkäufers” wird nicht mehr die komplette Anbieterkennzeichnung dargestellt. Diese erscheint erst dann, wenn der Link “vollständige Kontaktdaten” angeklickt wird.

Auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nicht mehr in einem Frame sichtbar. Vielmehr gibt es auch hier jetzt einen Link. Dieser lautet “Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot”.

 

Hat ein Händler, was rechtlich sehr problematisch ist, keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei eBay hinterlegt, fehlt dieser Link im Übrigen.

Auch die Widerrufsbelehrung, die bisher unter der Überschrift “Rücknahmebedingungen: Weitere Angaben” dargestellt wurde, ist nunmehr nur noch nach einem Mausklick zu sehen. Angeklickt werden muss hier der Link “Vollständige Widerrufsbelehrung”.

Wir halten diese Gestaltung für rechtlich unproblematisch.

Im Gegenteil wird das Angebot dadurch schlanker. Der Eindruck, der sich Verbrauchern bisher bot, mit Rechtstexten und entsprechenden Informationen überfrachtet zu werden, hat sich jetzt etwas verbessert. Die gesamte Darstellung wirkt dadurch moderner.

Mehr Abmahnsicherheit

Die neue Gestaltung hat noch einen weiteren Vorteil für eBay-Händler: Fehler in Rechtstexten oder bspw. eine veraltete oder fehlende Widerrufsbelehrung sind nicht mehr auf ersten Blick erkennbar. Eine browserinterne Suche funktioniert jedenfalls nicht.

Stand: 11.11.2016

Rechtsanwalt Johannes Richard

 

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