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Achtung! Dieser Beitrag bezieht sich auf die Einführung der neuen Zahlungsabwicklung von eBay im Jahr 2012, nicht 2021!

Wie fährt man einen erfolgreichen Onlinemarktplatz wie eBay gegen die Wand?

Zukünftig müssen alle Kaufpreiszahlungen direkt an eBay erfolgen!

Die “Neue eBay-Zahlungsabwicklung”

eBay findet offensichtlich keine Antwort auf den wachsenden Erfolg der Plattform Amazon und hat nun grundlegende Änderungen bei den so wichtigen Kaufpreiszahlungen angekündigt. Bisher war es so, dass Käufer auf eBay Zahlungen direkt an den Händler vornahmen. Gerade gewerbliche Händler erfuhren durch die quasi zum Teil zwangsweise Nutzung von PayPal erhebliche Einschränkungen, da bereits PayPal sich mit der Auszahlung von Geldern oftmals mehr Zeit ließ, als nachvollziehbar war.

Nun droht Ungemach durch die “neue eBay-Zahlungsabwicklung” die ab Sommer 2012 für alle Verkäufer bei eBay verpflichtend werden soll, und zwar egal, wer verkauft. Die Regelungen gelten für jeden Privatverkauf, wie auch für gewerbliche Händler

Die Theorie

In einem bunten, harmlosen Bildchen von eBay sieht das so aus (Quelle:eBay.de):

Der Verkäufer erhält den Kaufpreis nicht mehr direkt vom Käufer! Vielmehr begleicht der Käufer den Kaufpreis per Überweisung, Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Skrill direkt an eBay. eBay informiert den Verkäufer bei Zahlungseingang. Der Verkäufer versendet die Ware, teilt dies eBay mit und erhält von eBay sein Geld.

Soweit die schnöde Theorie, von eBay auf einer Informationsseite mit hübschen Grafiken dargestellt.

Was soll das?

eBay gibt an, dass durch die “neue eBay-Zahlungsabwicklung” eBay den Käuferschutz ausweitet und damit die Sicherheit des Marktplatzes stärken will. Darüber hinaus würden Verkäufer Zeit- und Arbeitsaufwand bei der Zahlungsabwicklung sparen.

eBay informiert auf einer Seite über diesen angeblich erweiterten Käuferschutz. Wie unsinnig dies ggf. ist, zeigt der Hinweis, dass Voraussetzung für die Inanspruchnahme des “neuen” Käuferschutzes ist, dass kein anderes Verfahren zur Konfliktlösung eingeleitet wurde, wie z.B. ein PayPal-Käuferschutz oder eine Kreditkartenrückbelastung.

Letztlich entwertet eBay die Schutzmöglichkeiten über PayPal durch das neue Verfahren, was deutlich macht, dass es hierum wohl auch bei der Einführung der “neuen Zahlungsabwicklung” nicht geht. Zudem gibt es hochwertige Artikel, wie Edelmetalle und Fahrzeuge, die nicht Gegenstand des Käuferschutzes sind. Dort wäre es aber sinnvoll.

Ein häufiger Fall des Käuferschutzes wird der Umstand sein, dass der Käufer den Artikel nicht erhalten hat. Es heißt bei eBay insofern: “Artikel, die auf dem Transportweg verloren gehen, sind nicht vom eBay-Käuferschutz abgedeckt. Eine Erstattung findet daher nicht statt, wenn der Verkäufer einen qualifizierten Versandbeleg vorlegen kann, mit dem er den Versand des Artikels nachweist. Der Käuferschutz greift auch nicht, wenn Sie den Artikel persönlich abgeholt haben.”

Hier stellt sich die Frage, eines Abweichen des Artikels von der Artikelbeschreibung. Dies kann ebenfalls eine Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Käuferschutzes sein. Dies gilt jedoch nicht bei Abholung (siehe oben) sowie auch nicht bei individuell angefertigten Waren oder Sonderanfertigungen. Soweit dem “mehr” des Käuferschutzes, den Verkäufer nicht nur mit Geld teuer bezahlen müssen.

Inwieweit sich der Käuferschutz von eBay von dem Käuferschutz von PayPal unterscheidet, können wir an dieser Stelle nicht genau beurteilen. Nach unserem Eindruck ist dieser jedoch eher vorgeschoben.

Wie funktioniert die neue eBay-Zahlungsabwicklung rechtlich?

eBay hat “ergänzende Geschäftsbedingungen” für die Nutzung von eBay als Verkäufer veröffentlicht.

Diese Bedingungen gelten für alle Mitglieder, die sich ab dem 28.02.2012 erstmalig bei eBay anmelden, für andere Mitglieder nach Übersendung der ergänzenden Bedingungen per Email.

Es gibt plötzlich einen zusätzlichen Vertragspartner des Verkäufers, nämlich die eBay Services S.A.R.L. in Luxemburg.

Was jetzt kommt, ist rechtlich sehr weitreichend und einschneidend: Gemäß § 1 Abs. 2 der ergänzenden eBay-AGB verkauft der Verkäufer seine Forderungen gegen eBay-Mitglieder, die Artikel bei ihm erwerben, an eBay Services und tritt diese an eBay Services in Form eines Forderungskaufes ab. Die Zahlung des Kaufpreises und der angegebenen Versandkosten durch den Käufer erfolgt in diesem Fall an eBay Services über die von eBay Services akzeptierten Zahlungsmethoden.

“Verkaufspreis” des Verkäufers für diesen Forderungskauf ist nach Eingang der vollständig und fristgerechten Zahlung des Kaufpreises durch den Käufer und “nach Ablauf einer etwaigen Auszahlungsfrist” der Bruttowert der Forderung.

Eine Verzinsung zugunsten des Verkäufers findet nicht statt.” so die ergänzenden eBay AGB wörtlich!

§ 3 der ergänzenden Geschäftsbedingungen regelt Einzelheiten des Verkaufes und der Abtretung von Forderungen des Verkäufers gegen Käufer an eBay.

Wie umgehen?

Der Forderungsverkauf gilt nicht bei der Zahlungsmethode “Barzahlung bei Abholung”,  “Nachnahme” oder “Andere – Zahlung direkt an den Verkäufer” (soweit verfügbar).

Diese Zahlungsmethoden sind somit die einzige Möglichkeit für Verkäufer, die erzwungene Forderungsabtretung an eBay zu umgehen. Wann “Andere – Zahlung direkt an den Verkäufer)” verfügbar ist und ob dies eine Möglichkeit ist, dem finanziellen Würgegriff von eBay zu entgehen, können wir an dieser Stelle noch nicht genau beurteilen.

Im Übrigen steht der Forderungsverkauf und die Abtretung unter der auflösenden Bedingung der Nichtzahlung des Kaufpreises durch den Käufer innerhalb einer Frist von 30 Tage. Mit anderen Worten: nach 30 Tagen muss sich der Verkäufer selbst um die Einziehung seiner Forderung kümmern. In diesem Zusammenhang dürfen wir darauf hinweisen, dass ein bei eBay geschlossener Kaufvertrag noch nicht automatisch dadurch hinfällig wird, indem der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt.

Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass eine Inkassotätigkeit durch eBay offensichtlich nicht beabsichtigt ist. Letztlich gibt es im Sinne der Verkäufer keinerlei (Gegen) Leistungen für diesen weitreichenden Forderungsverkauf, so unser Eindruck.

Umgehung verboten!

Eine Umgehung dieser Zwangsabtretung von Kaufpreisforderungen ist in § 3 Abs. 7 der ergänzenden Vertragsbedingungen ausgeschlossen. Es ist dem Verkäufer untersagt, den Käufer in irgendeiner Form dazu aufzufordern, den Gesamtpreis vollständig oder teilweise nicht an eBay Services sondern an ihn selbst oder einen Dritten zu bezahlen. Erfolgt gleichwohl eine Zahlung direkt an den Verkäufer, so ist der Verkäufer verpflichtet, diese Zahlung unverzüglich gegenüber eBay Services anzuzeigen. Man versucht offensichtlich mit allen Mitteln, Schlupflöcher zu stopfen.

Auszahlung nach der Versandmitteilung.

Wie bei Amazon auch, wird in § 4 Abs. 1 der ergänzenden Vertragsbedingungen geregelt, dass der Verkäufer verpflichtet ist, den Versand des Artikels “über die entsprechende Funktionalität “in mein eBay”” anzuzeigen. Dann gibt es (vielleicht) Geld. Wer vorher versendet, hat selber Schuld und trägt das Risiko.

Spannende Frage: Wann wird ausgezahlt?

Gemäß § 5 wird bei Vorliegen der “Auszahlungsvoraussetzungen nach Absatz 2” eine Auszahlung vorgenommen. Was eBay erst einmal hat, gibt eBay auch nicht so schnell wieder her. eBay behält sich ausdrücklich vor, fällige Gebühren und Provisionen im Wege der Aufrechnung geltend zu machen und dies vom auszuzahlenden Betrag abzuziehen.

Wann wird konkret ausgezahlt?

In den allgemeinen eBay-Informationen (siehe Grafik oben) heißt es “Die meisten gewerblichen Verkäufe erhalten ihr Geld 1 Tag, nachdem Sie den Artikel verschickt und als verschickt markiert haben. Die Auszahlungsfrist hängt von der jeweiligen Verkaufshistorie und dem Service-Status des Verkäufers ab.”

Soweit die Werbung. Der Begriff “die meisten” sollte mißtrauisch machen. Zu recht: Rechtlich regelt eBay in § 5 Abs. 2 der ergänzenden Verkaufsbedingungen:

Voraussetzung für die Auszahlung ist der Versand bzw. die Übergabe des Artikels durch den Verkäufer und der Ablauf einer etwaigen Auszahlungsfrist. Die Länge der Auszahlungsfrist bestimmt sich nach dem Kontotyp des Verkäufers (privat oder gewerblich) und hängt bei gewerblichen Verkäufern darüber hinaus vom Service-Status des Verkäufers und der Verkaufshistorie (z.B. Dauer der Mitgliedschaft, Umfang der Verkaufstätigkeit) ab. Einzelheiten zur Auszahlung und zur Länge der Auszahlungsfrist finden sich im Grundsatz zu Auszahlungen.

Um die Auszahlungsfrist in Gang zu setzen, muss der Verkäufer den Artikel über die entsprechende Funktionalität in “mein eBay” als versendet markieren oder dort eine Sendungsverfolgungsnummer angeben…

Für den Fall, dass der Verkäufer den Artikel nicht als versendet markiert bzw. keine Sendungsverfolgungsnummer angibt, beträgt die Auszahlungsfrist maximal 28 Tage ab Eingang der Zahlung des Käufers bei eBay Services. Der Grundsatz zu Auszahlungen bei der neuen “eBay-Zahlungsabwicklung” geregelt Genaueres.

Private Verkäufer

Bei privaten Mitgliedskonten erfolgt eine Auszahlung auf ein PayPal-Konto 7 Tage nach der Versandmitteilung.

Bei einer Auszahlung auf einem Bankkonto werden die Auszahlungsbeträge immer dienstags ausgezahlt. Am ersten Dienstag nach Ablauf der sieben Tagesfrist wird die Auszahlung getätigt. Die Frist beginnt, wenn der Artikel als “verschickt” markiert wurde.

Wenn ein Artikel nicht als verschickt markiert wird, wird das Geld 28 Tage nach Zahlungseingang ausgezahlt.

Auszahlungsfristen für gewerbliche Mitgliedskonten

Die Auszahlung wird am Tag nachdem der Artikel als “verschickt” markiert wurde, über die gewählte Auszahlungsmethode (PayPal oder Bankkonto) ausgezahlt.

Dies gilt jedoch nur in folgenden Fällen:

– das Mitgliedskonto ist seit mindestens 90 Tagen ab dem Datum des ersten Verkaufs eines Artikels aktiv

– es wurden bereits mindestens 25 Artikel verkauft

– der Gesamtwert aller verkauften Artikel beläuft sich auf mehr als 200,00 Euro

– das Mitgliedskonto erfüllt den Mindeststandard für Verkäufer

Was passiert, wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind?

In diesem Fall wird der Auszahlungsbetrag sieben Tage nach dem voraussichtlichen Liefertermin ausgezahlt. Der voraussichtliche Liefertermin wird anhand der maximalen Versanddauer für die verwendete Versandmethode ermittelt. Hier spielt dann wiederum die Übersicht über Standardlieferzeiten und gewählte Versandmethoden eine Rolle. Auch in diesem Fall wird ein Auszahlungsbetrag in allen Fällen 28 Tage nach Zahlungseingang bei eBay ausgezahlt.

Auszahlung bei Problemfällen

Bei Käuferschutzfällen, Rückbuchungen oder Fällen mit hohem Risiko entscheidet eBay nach eigenem Gutdünken, wann ausgezahlt wird.Sihe auch “Unser Flußdiagramm: Wann gibt es Geld oder auch nicht bei der neuen Zahlungsabwicklung bei eBay

eBay Services S.a.r.L. darf mit eBay Gebühren von eBay Europe S.à r.l. verrechnen

Gemäߧ 5 Nr. 1 der AGB behält sich eBay Services vor, “in Zukunft” die eBay gemäß § 5 der eBay AGB zustehenden fälligen Gebühren und Provisionen im Wege der Aufrechnung geltend zu machen und diese jeweils von den an den Verkäufer auszuzahlenden Beträgen abzuziehen. Was man einmal hat, gibt man somit nicht wieder gerne her.

Diese Konstruktion ist insofern “interessant”, als dass eBay Services gar nicht das Unternehmen ist, welches gegenüber dem Verkäufer entsprechende Gebühren geltend machen kann. Die Gebühren sind nicht dort, sonder beim Plattformbetreiber eBay Europe S.à r.l. angefallen.

Eine Aufrechnung kann eigentlich nur mit eigenen Gebühren oder Forderungen erfolgen. Eine Abtretung dieser Gebühren von eBay als Plattformbetreiber an die eBay Services S.A.R.L. wird jedoch an keiner Stelle erwähnt. Dies ist letztlich vergleichbar mit einer Bank, bei der sich der Kunde bereit erklären muss, dass sein Kontoguthaben mit angeblichen oder tatsächlichen Gebühren eines anderen Unternehmens der Bank verrechnet wird und zwar nur aufgrund des Umstandes, dass die beiden Unternehmen gesellschaftsrechtlich miteinander verflochten sind.

Würden Sie Ihr Konto bei so einer Bank führen?

Auszahlungsfristen in der Praxis – nichts als Chaos?

eBay hat einen Pilotversuch des neuen Zahlungsverfahrens unternommen. Dies erfolgte derart, dass bei einigen Verkäufen der Verkäufer gezwungen wurde, an diesem Pilotversuch teilzunehmen, anderenfalls konnte er eben nicht bei eBay verkaufen.

Heise Resale berichtet am 28.02.2012 mit der beängstigenden Unterschrift “Bettler statt Kunde” über einen eBay-Verkäufer, der zwangsweise an dem Pilotversuch teilnahm. Eine Auszahlung erfolgte jedoch nicht. Auf Rückfragen antwortete der eBay-Support mit Textbausteinen. Auch telefonische Rückfragen brachten kein Ergebnis.

Es deutet Einiges darauf hin, wir wollen eBay hier an dieser Stelle (noch) nichts unterstellen, dass eBay bereits jetzt den erheblichen organisatorischen Aufwand mit der neuen Zahlungsmethode nicht im Griff hat. In dem von Heise Resale beschriebenen Fall sei ein Warnhinweis “aufgrund eines noch nicht lokalisierten technischen Fehlers” nicht gelöscht worden, deshalb sei Geld nicht ausgezahlt worden. Man fragt sich, was bei eBay technisch passiert, wenn Millionen und aber Millionen von Transaktionen ausschließlich über eBay abgewickelt werden.

Wir möchten Ihnen folgendes Zitat aus dem Beitrag von Heise Resale nicht verschweigen:

“Das eigentlich als Treuhänder agierende Unternehmen schlittert so bedenklich nahe an den Straftatbestand der Unterschlagung.” Rechtlich wäre es eine Untreue, wir wollen an dieser Stelle den Teufel (noch) nicht an die Wand malen. Es verwundert nicht, dass Berichte über das “Pilotprojekt” neue Zahlungsabwicklung in Foren voll von Beschwerden sind von Verkäufern, die ihr Geld nicht bekommen. Bei einer Bank wäre das undenkbar, eBay bringt es jedoch Zinsen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

Wir glauben persönlich nicht, dass die entsprechende Abwicklung und Auszahlung der Zahlungen problemlos erfolgen wird. Gerade für gewerbliche Händler sind somit zwei Faktoren vorgeschaltet, die zu erheblichen Schwierigkeiten führen, bis der Händler dann tatsächlich Bargeld in der Hand hat:

Die Auszahlungsmodalitäten bei eBay sind umständlich und mutmaßlich fehlerträchtig. Ist das Guthaben dann auf PayPal ausgezahlt worden, ist wieder ein zusätzlicher Faktor gegeben, der für Händler nicht kontrollierbar ist. Gerade für Händler, die “Mitgliedskonten ohne etablierte Verkaufshistorie bzw. Mitgliedskonten, die nicht die Mindeststandards für Verkäufer erfüllen” haben, dürfte eine Auszahlungsfrist von 28 Tagen existenzbedrohend sein.

Wie will eBay die vielen Zahlungseingänge händeln?

Wir wissen aus der Beratungspraxis, dass bspw. bei der Zahlungsart Überweisung es bei erfolgreichen eBay-Verkäufern, die eine Vielzahl von Produkten verkaufen, oftmals nicht einfach ist, die entsprechenden Zahlungen auch einem bestimmten Vorgang zuzuordnen. Sei es, dass Beträge identisch sind, Namen nicht angegeben werden oder Bay-Artikelnummern nicht angegeben werden, etc., etc..

Wir fragen uns ernsthaft, wie eBay bei der großen Anzahl von Transaktionen technisch die gesamte Zahlungsabwicklung eines der größten deutschen Auktionshäuser abwickeln will. Zumal eBay ja offensichtlich selbst die Pilotphase noch nicht im Griff hatte.

Jedenfalls ist uns die Sinnhaftigkeit dieser neuen Zahlungsmethode nicht klar, da der bisherige Käuferschutz über PayPal, Bewertungsprofile, etc. bei eBay sehr gut ausgeprägt war. Wir können lediglich vermuten, dass eBay zu Amazon herübergeschielt hat, jedoch nicht verstanden hat, dass das Geschäftmodell von Amazon ein grundsätzlich anderes ist, als bei eBay und zudem bei Amazon von Anfang an in dieser Form etabliert war.

Vermutliche Praxisprobleme

Abgesehen davon, dass wir eBay nicht zutrauen, fristgerecht vor dem Hintergrund bisheriger Erfahrung die Zahlungen auch auszukehren, dürfte es erhebliche Praxisprobleme geben:

Was passiert bspw., wenn der Käufer gezahlt hat und noch vor Erhalt der Ware von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hat?

Welche Chancen haben Händler, bei unberechtigten Mängelrügen oder unberechtigter Kritik an der Qualität der Ware doch noch an ihr Geld zu kommen? Für den Fall, dass der Käufer nicht zufrieden ist, hat dieser durch die neuen Zahlungsmethoden die Möglichkeit sowohl gegenüber eBay als Zahlungsempfänger, wie auch ggf. gleichzeitig oder ergänzend Einwendungen gegenüber PayPal geltend zu machen. Wann weiß der Händler eigentlich sicher, dass er das Geld tatsächlich auch bekommt und verwenden kann?

§ 6 der neuen AGB regelt in Nr. 1, dass für den Fall, dass der Verkäufer innerhalb von 60 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages gegenüber eBay Services erklärt, dass ein Rückzahlungsanspruch an den Käufer besteht (bspw. durch ein Widerrufsrecht) und der Käufer bereits gezahlt hat, sich eBay Services den entsprechenden Rückzahlungsanspruch des Käufer gegen den Verkäufer abtreten lässt. Der Rückzahlungsbetrag wird dann durch eBay Services an den Käufer zurückerstattet. Gemäß § 6 Nr. 2 ist es so, dass für den Fall, dass der entsprechende Betrag noch nicht an den Verkäufer ausgezahlt wurde, eBay Services diesen an den Käufer zurückzahlen wird und in der jeweiligen Höhe mit dem Auszahlungsanspruch des Verkäufers verrechnen wird.

Auch hier stellen sich interessante Praxisfragen:

Wie klärt der Verkäufer mit eBay, in welcher Höhe tatsächlich ein Rückzahlungsanspruch des Käufers besteht? Was ist bspw. in den Fällen, in denen ein gewerblicher Verkäufer im Falle der Ausübung des Widerrufsrechtes Wertersatz geltend machen kann? Wie ist die Frage der Rücksendekosten, die nur unter bestimmten Voraussetzungen an den Verbraucher zurückzuerstatten sind, zu regeln?

Jedenfalls wird für den Fall, dass der Betrag bereits an den Verkäufer ausgezahlt wird, eBay diesen Betrag, wieder beim Verkäufer einziehen und an den Käufer auszahlen. Diese Regelung schreit danach, Rückabwicklungsansprüche nicht über eBay Services abzuwickeln, sondern selbst durchzuführen.

Gesetzlich hat ein Verbraucher im Fall des Widerrufsrechtes zudem einen Zinsanspruch. Wer legt somit fest, welcher Betrag tatsächlich und exakt den Käufer zurückgezahlt wird?

In diesem Zusammenhang darf nicht vergessen werden, dass quasi gleichzeitig hunderttausende von Transaktionen plötzlich durch die eBay Services S.A.R.L. bearbeitet werden müssen. Wir können nur hoffen, dass diese auch organisatorisch darauf eingestellt ist.

Neue eBay-Zahlungsabwicklung rechtskonform?

Dies können wir an dieser Stelle (noch nicht) beurteilen. Wenn man bedenkt, dass eBay Deutschland 16 Millionen aktive Mitglieder und 175000 gewerbliche Händler sowie 5,4 Millionen aktive private Verkäufer hat und 47,1 % aller Internetnutzer in Deutschland bei eBay angemeldet sind (Quelle: Fakten Deutschland bei eBay.de) stellen sich schon interessante AGB-rechtliche, wie auch kartellrechtliche Fragen.

Diese Einschätzung ist zunächst jedenfalls einmal eine Vorläufige. Wie die neue Zahlungsabwicklung konkret ausgestaltet wird und wie die Abwicklung funktioniert, wird sich zeigen. Ein paar Fragen und Konstellationen, die uns eingefallen sind, haben wir hier zusammengestellt.

Sollten Sie noch interessante Fragen haben, schicken Sie uns einfach eine Mail. Eine erste Zusammenfassung von Einschätzungen finden Sie unter “Meinungen von eBay-Händlern zur neuen Zahlungsabwicklung: Viel Kritik und konkrete Befürchtungen in der Praxis

Einen Punkt haben wir noch vergessen: Schlechtes gibt es nicht umsonst: Mit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung steigt die Verkaufsprovision um 2%. Extra zahlen, um Geld erst später zu bekommen, und das ohne Zinsen.

Nur – ob es der Kunde auch mitmacht?

Stand: 17.04.2012

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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