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Was für ein Typ sind Sie? eBay-Mitgliedskonto-Typ “Privat oder Gewerblich”

Was sind die Rechtsfolgen?

 

In unserem Beitrag “Privates oder gewerbliches Mitgliedskonto – eBay versucht klare Verhältnisse zu schaffen” hatten wir bereits darauf hingewiesen, dass eBay nunmehr die Möglichkeit bereit hält, ein Mitgliedskonto als privat oder gewerblich zu kennzeichnen. Wer mittlerweile bei eBay tätig wird, wird im Rahmen des Anmeldevorganges oder Log-Ins automatisch aufgefordert, Position zu beziehen und sich entweder als privat oder gewerblich zu kennzeichnen. eBay bietet im Rahmen der Auswahl verschiedene Anhaltspunkte, die die Entscheidung einfacher machen sollen. Wir finden diese kurzen Auswahlkriterien im Übrigen sehr gelungen:

Die Auswahl des Mitgliedkontotyps bei eBay

Mit einer falschen Entscheidung, ob das eBay-Mitglied privat oder gewerblich ist, sind jedoch weitreichende rechtliche Folgen verbunden. Wer gewerblich bei eBay tätig ist, dürfte erhebliche rechtliche Probleme bekommen, wenn er einmal, auch Gewerbetreibende haben ein Privatleben, privat etwas kauft oder verkauft.

Als privater Käufer unter einem gewerblichen Mitgliedskonto kann auch beim Kauf von anderen Gewerbetreibenden die Gewährleistung für gebrauchte Produkte komplett ausgeschlossen werden. Ein Widerrufsrecht besteht für den “privaten – gewerblichen eBayer” ebenfalls nicht. Er kann gegebenenfalls auch das Risiko für den Versand tragen.

Hier empfiehlt sich, für wirklich private Geschäfte, ein extra eBay-Konto zu eröffnen.

Eine andere Problematik ergibt sich, wenn unter einem privaten Mitgliedskonto gewerbliche Verkäufe stattfinden. Dies kann, da über die Gewerbeeigenschaft in diesem Fall falsch informiert und somit getäuscht wird, wettbewerbswidrig und somit abmahnwürdig sein. Die ursprünglich vom Oberlandesgericht Oldenburg beantwortete Frage, ob ein gewerblicher Händler überhaupt verpflichtet ist, auf seine Händlereigenschaft hinzuweisen, dürfte sich vor dem Hintergrund, dass eine Entscheidung ohnehin getroffen werden muss, ob man nämlich privat oder gewerblich ist, überholt sein.

Somit kann gegebenenfalls auch der abgemahnt werden, der aus Versehen sein Mitgliedskonto als privates Mitgliedskonto eingestellt hat, im Übrigen jedoch formvollendet über alles informiert, was rechtlich vorgeschrieben ist.

Weiterführende Links:

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/6f95eab0a68945bb8d0c4cb429d35283