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Schwierig bei eBay : Verkauf nur an Gewerbetreibende (B2B)

Der reine B2B-Handel hat für den Internethändler viele Vorteile. Wenn nur an Gewerbetreibende verkauft wird, entfallen viele Pflichten, die das Handeln mit Verbrauchern im Internet ansonsten erheblich erschweren:

Es muss kein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Es entfallen viele Informationspflichten. Auch die Preisangabenverordnung gilt nicht. Nicht zuletzt kann gegenüber Gewerbetreibenden die Gewährleistung bei Gebrauchtware ausgeschlossen werden, während gegenüber Verbrauchern auch bei Gebrauchtware eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten besteht.

Vor diesem Hintergrund stellen sich viele eBay-Händler die Frage, ob es nicht günstiger sei, gerade größere gebrauchte technische Geräte nicht ausschließlich an Gewerbetreibende bei eBay zu verkaufen. Dies gestaltet sich jedoch außerordentlich problematisch, da eBay in erster Linie ein Portal ist, das durch Verbraucher genutzt wird.

Mit der Frage, ob ein Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende bei eBay möglich ist und an welche Voraussetzungen dieses zu knüpfen wäre, beschäftigt sich eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichtes Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 28.02.2008, Az: 4 U 196/07). Hintergrund war der Verkauf von gebrauchten Computerteilen. In einer wohl größeren Artikelbeschreibung hieß es: “Wir gewähren keinerlei Garantie, Gewährleistung, Umtausch oder Rücknahme der von uns versteigerten Artikel. Wir verkaufen ausschließlich an Gewerbetreibende. Ein Widerrufsrecht wird deshalb ausgeschlossen.”

Dieser Hinweis, gerade im Rahmen einer größeren Artikelbeschreibung war nach Ansicht des OLG Hamm jedoch nicht ausreichend, um deutlich zu machen, dass sich das Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende richtet. Hinzukommt, dass § 9 Nr. 5 der eBay-AGB grundsätzlich bestimmt, dass Unternehmer, die Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anbieten, verpflichtet sind, über gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherschutzinformationen zu informieren. Die Formulierung “an Verbraucher anzubieten” könnte vor dem Hintergrund, dass eBay in erster Linie nach unserer Auffassung ein Verbraucherportal ist, bedeuten, dass sämtliche eBay-Angebote an Verbraucher gerichtet sind. Das OLG Hamm lässt diese Frage ausdrücklich offen.

Nach Ansicht des Gerichtes wird der Verkauf an Verbraucher nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen und zwar schon deshalb, weil die Klausel zum Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende überaus versteckt eingestellt wurde und somit auch leicht übersehen werden kann. Das OLG fordert insofern, dass der Hinweis, dass nur an Gewerbetreibende verkauft wird, hervorgehoben vorangestellt wird, d. h. deutlich ganz oben als erstes in der Artikelbeschreibung zu sehen ist.

Letztlich wird es auch ein Stück weit darauf ankommen, was eigentlich verkauft wird. Vorliegend wurde Bastelmaterial aus dem IT-Bereich verkauft. Etwas, was auch durch Verbraucher gern einmal gekauft wird.

Was tun, wenn Sie ausschließlich an Gewerbetreibende bei eBay verkaufen wollen? 

Wir halten grundsätzlich die Einschränkung eines Verkaufsangebotes bei eBay an Gewerbetreibende für sehr problematisch. Nach unserer Kenntnis gibt es eine Möglichkeit, dass sich Bieter auf Angebote vorher beim Anbieter registrieren lassen müssen, bevor sie ein Angebot abgeben können. Hierüber ließe sich klären, dass sich gewerbliche Bieter erst bei dem Anbieter freischalten lassen, nachdem Sie ein Gewerbenachweis erbracht haben, um so zu gewährleisten, dass ein Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende erfolgt.

Weitere Voraussetzung ist auf jeden Fall ein deutlich (!) zu gestaltender Hinweis, dass der Verkauf ausschließlich an Gewerbetreibende und gerade nicht an Verbraucher erfolgt.

Unabhängig von der Entscheidung des OLG Hamm halten wir es jedoch selbst unter Berücksichtigung der vorgenannten Hinweise für sehr problematisch, ausschließlich an Gewerbetreibende bei eBay Waren anzubieten.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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