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eBay führt Warenkorbfunktion ein

Bisher war es so, dass jede Transaktion bei eBay – sei es Sofort-Kauf oder Auktion – gesondert abgewickelt werden musste. Dies hatte zur Folge, dass der Kauf mehrerer Artikel von unterschiedlichen Händlern durchaus umständlich sein konnte, da insbesondere immer individuelle Zahlungen vorzunehmen waren.

Nach einer Testphase hat eBay nun allgemein die Warenkorbfunktion für alle Angebote freigeschaltet.

Im eBay-Warenkorb können alle Artikel, die gekauft werden sollen, einfach nachverfolgt werden. Es können Artikel von einem oder von mehreren Verkäufern hinzugefügt werden.

Artikel im Warenkorb sind noch kein Kauf – ausser bei Auktionen

eBay weist zutreffend darauf hin, dass Artikel im Warenkorb zumindest bei Festpreisartikeln nicht reserviert sind. Es kann somit passieren, dass die Artikel noch von anderen Käufern gekauft werden können. Der Kaufvertrag kommt erst nach Abschluss der Kaufabwicklung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer zu Stande. Es ist somit denkbar, einen Artikel in den Warenkorb zu legen und die Kaufabwicklung erst sehr viel später abzuschließen. Theoretisch ist es sogar denkbar, dass bei Festpreisartikeln, die zum Sofort-Kaufpreis angeboten werden, der oder die Artikel von einem anderen schneller weggekauft werden, als der Käufer selber in der Lage ist, die Warenkorbfunktion abzuschließen.

Diese fehlende Reservierung gilt jedoch nur für Festpreisartikel. Bei Auktionsartikeln, bei denen der zuletzt Höchstbietende mit dem Verkäufer einen Vertrag geschlossen hat oder bei einer Einigung im Rahmen eines Preisvorschlages, ist der Vertrag auf jeden Fall zu Stande gekommen, so dass hier, wenn der Artikel im Warenkorb liegt, quasi eine Reservierung stattgefunden hat. Eigentlich ist zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer bereits geschlossen. Auktionsartikel oder Artikel, bei denen durch einen Preisvorschlag ein Vertrag zu Stande kommt, bleiben jedenfalls so lange im Warenkorb gespeichert, bis diese bezahlt wurden.

Die Praxis

Neu ist der Button “In den Warenkorb”. In der Warenkorbübersicht werden dann die Artikel aufgeführt. Es geht dann weiter zur Kaufabwicklung.

Nach einer Zusammenfassung

hat der Käufer dann die Möglichkeit, nachdem er sich bei PayPal eingeloggt hat, die Artikel mit einem Klick zu kaufen und gleichzeitig per PayPal zu bezahlen.

Die Gestaltung des Buttons “Kaufen und zahlen” entspricht hierbei den Vorgaben der Button-Lösung gem. § 312 j BGB.

Die Warenkorbfunktion stellt daher für Käufer eine Erleichterung dar und ist für Händler nach unserer Auffassung rechtlich unproblematisch.

Stand: 21.11.2014
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock 

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