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Einstweilige Verfügung erhalten – Was tun?

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Einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht - was jetzt zu tun ist und welche Frist wichtig ist

Meistens geht ihr eine Abmahnung voraus, der gerichtlichen einstweiligen Verfügung. Hierbei handelt es sich um ein gerichtliches Eilverfahren, indem dem Antragsgegner – meist nach vorausgegangener Abmahnung – unter Androhung eines erheblichen Ordnungsgeldes oder Ordnungshaft etwas untersagt wird, sei es ein Bild nicht zu benutzen, eine Marke, nicht falsch über das Widerrufsrecht zu belehren, etc.

In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen, worum es geht und was Sie tun können.

Vor der einstweiligen Verfügung steht in der Regel die Abmahnung. Zum Thema Abmahnung beachten Sie bitte

Was ist eine einstweilige Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung ist das Ergebnis eines gerichtlichen Eilverfahrens. Bei einem Wettbewerbsverstoß, einem Urheberrechtsverstoß oder Verletzung von Kennzeichenrechten, wie bspw. dem Markenrecht, wird in der Regel abgemahnt. Die Abmahnung dient – so die Rechtsdogmatik – zur Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens.

Wird – aus welchen Gründen auch immer – keine Unterlassungserklärung abgegeben oder – schlimmer – ist die abgegebene Unterlassungserklärung nicht geeignet, die sogenannte Wiederholungsgefahr auszuschließen, kann eine einstweilige Verfügung beantragt werden.

Voraussetzung für eine einstweilige Verfügung ist die sogenannte Dringlichkeit, d.h. es muss wirklich eilig sein.

Die einstweilige Verfügung ergeht oft ohne mündliche Verhandlung, allein aufgrund des Vortrages des Abmahners.

Woran erkenne ich eine einstweilige Verfügung?

Eine einstweilige Verfügung, sei es im Wettbewerb sei es im Wettbewerbsrecht oder im Markenrecht wird durch ein Landgericht erlassen. Wenn es nicht um Wettbewerbs- oder Markenrecht geht, wie bspw. beim Urheberrecht oder bei dem betroffenen einer unerlaubten Email-Werbung ist auch eine einstweilige Verfügung vor einem Landgericht denkbar.

Eine einstweilige Verfügung erkennen Sie daran, dass der Abmahner als “Antragsteller”  oder “Antragstellerin” bezeichnet wird, Sie selbst als “Antragsgegner” oder “Antragsgegnerin”.  Die weibliche Form wird bei juristischen Personen, wie bspw. GbR´s oder GmbH´s verwendet.
Eine einstweilige Verfügung ist – zumindest wenn sie ohne mündliche Verhandlung ergeht – der Beschluss eines Gerichtes, in der Regel ist dort ferner erwähnt, dass es sich um eine einstweilige Verfügung handelt.

Eine einstweilige Verfügung ist immer auf ein Unterlassen, d.h. auf ein Gerade-Nicht-Tun gerichtet. Um dies durchzusetzen,  wird Ihnen, d.h. dem Antragsgegner für den Fall, dass Sie etwas Bestimmtes doch tun, ein Ordnungsgeld oder Ordnungshaft angedroht.

Die Formulierung sieht dabei sinngemäß wie folgt aus:

Im Wege der einstweiligen Verfügung – der Dringlichkeit wegen ohne mündliche Verhandlung – wird dem Antragsgegner unter Androhung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes und für den Fall, dass dies nicht beigetrieben werden kann, eine Ordnungshaft oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten verboten…

Es folgt dann der oder die Punkte, die zu unterlassen sind.

Eine einstweilige Verfügung enthält zudem immer eine Feststellung des gerichtlichen Streitwertes sowie in der Regel eine Information darüber, dass der Antragsgegner die Kosten des Verfahrens zu tragen hat.

Zusammengefasst erkennen Sie die einstweilige Verfügung daran, dass es sich um den Beschluss eines Landgerichtes handelt, indem Ihnen unter Androhung eines Ordnungsgeldes oder Ordnungshaft etwas untersagt wird.

Wie kann ich den Erlass einer einstweiligen Verfügung verhindern?

Sie erhalten eine Abmahnung. Diese ist jedoch unberechtigt. Sie befürchten dennoch, dass der Abmahner eine einstweilige Verfügung beantragen wird.

In diesem Fall kann bei dem Gericht, bei eine einstweilige Verfügung beantragt werden könnte eine Schutzschrift hinterlegt werden. Hierbei handelt es sich um eine vorsorgliche Erwiderung auf einen zu erwartenden Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Die Erfolgsquote, dass bei Einreichung einer Schutzschrift eine einstweilige Verfügung nicht erlassen wird, ist nach unserer Erfahrung hoch.

Ich habe eine Gerichtskostenrechnung aber keine einstweilige Verfügung erhalten. Was bedeutet dies?

Es ist denkbar, dass eine einstweilige Verfügung zwar beantragt aber niemals zugestellt wurde, sei es, weil die Zustellung nicht veranlasst wurde oder weil die Zustellung aus irgendwelchen Gründen nicht geklappt hat. Die Maschenerie des Gerichtes läuft jedoch automatisch weiter, der Antragsgegner erhält quasi automatisch eine Gerichtskostenrechnung. Uns sind aus unserer Beratungspraxis Fälle bekannt, in denen unsere Mandanten erstmalig aufgrund einer Gerichtskostenrechnung davon erfahren haben, dass es offensichtlich eine einstweilige Verfügung geben muss.

In diesen Fällen muss der Sachverhalt unbedingt geklärt werden. Dies tun wir gern für Sie.

Was muss passieren, damit die einstweilige Verfügung wirksam ist?

Eine einstweilige Verfügung muss, wie Juristen es nennen, vollzogen werden. Dies bedeutet, dass eine einstweilige Verfügung nur dann wirksam ist, wenn Sie dem Antragsgegner (d.h. Ihnen) per Gerichtsvollzieher zugestellt wird. Eine Übersendung per Post durch den gegnerischen Anwalt reicht nicht aus.

Diese Zustellung per Gerichtsvollzieher kann entweder dadurch erfolgen, dass der Gerichtsvollzieher bei Ihnen klingelt und Ihnen oder Ihren Mitarbeitern die einstweilge Verfügung übergibt. Sollten Sie nicht zu Hause oder erreichbar sein, wird die einstweilige Verfügung im Briefkasten niedergelegt (eingeworfen). Möglich ist es auch, dass der Gerichtsvollzieher die einstweilige Verfügung in einer besonderen Form per Post übersendet.

Wenn Sie bereits in dieser Sache anwaltlich vertreten sind und Ihr Rechtsanwalt zustellbevollmächtig ist, reicht es aus, dass die einstweilige Verfügung Ihrem Anwalt zugestellt wird.

Diese Zustellung muss innerhalb eines Monates nach Erlass der einstweiligen Verfügung veranlasst worden sein und zwar durch den Abmahner / Antragsteller. Das Gericht stellt von sich aus keine einstweiligen Verfügungen zu.

Ab wann muss ich mich an die einstweilige Verfügung halten?

Die einstweilige Verfügung gilt mit Zustellung sofort.

Egal ob die einstweilge Verfügung berechtigt ist oder nicht (was Sie gegen eine einstweilige Verfügung machen können, erklären wir Ihnen weiter unten), Sie müssen sich sofort an die einstweilige Verfügung halten.

Aufgrund dieser weitreichenden Verpflichtung können Sie gegenüber dem Abmahner / Antragsteller später Schadenersatz geltend machen, wenn die einstweilige Verfügung aufgehoben werden sollte.

Was kann passieren, wenn ich mich nicht an die einstweilige Verfügung halte?

Wenn Sie sich nicht die einstweilige Verfügung halten, kann der Abmahner / Antragsteller ein Ordnungsgeld beantragen. Dieses kann, dem sogenannten Tenor der einstweiligen Verfügung ist dies genau zu entnehmen bis zu 250.000,00 Euro betragen bzw. bis zu 6 Monate Ordnungshaft.

Konkrete Informationen finden Sie in unserem Beitrag

Ergeht eine einstweilige Verfügung immer ohne mündliche Verhandlung?

Nein.

Gerichte, die viel mit einstweiligen Verfügungen, gerade in Wettbewerbssachen zu tun haben, erlassen einstweilige Verfügungen in der Regel ohne eine mündliche Verhandlung. Es kann jedoch auch passieren, dass ein Gericht grundsätzlich eine mündliche Verhandlung anberaumt, bspw. wenn Zweifel an der Berechtigung der einstweiligen Verfügung bestehen.

In diesem Fall erhalten Sie von dem Gericht die Ladung für eine mündliche Verhandlung sowie die Antragsschrift.

Wichtig: Bei gerichtlichen Verfahren vor einem Landgericht müssen Sie sich in Deutschland zwingend von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Wenn Sie zu dem Verhandlungstermin nicht erscheinen und auch keinen Rechtsanwalt beauftragt haben, der den Termin für Sie wahrnimmt, kann dies erhebliche Rechtsnachteile zur Folge haben, da Sie zum einen Ihre möglicherweise guten Argumente gegen die einstweilige Verfügung nicht vortragen können und das Gericht, falls nicht ohnehin sehr grundsätzliche Zweifel an der Berechtigung des Antrages auf einstweilige Verfügung bestehen, die einstweilige Verfügung dann erlassen wird.

Wir sind auf einstweilige Verfügungen seit Jahren spezialisiert und vertreten Sie gerne.

Nach einer mündlichen Verhandlung gibt es die einstweilige Verfügung dann in Form eines Urteils.

Welches Rechtsmittel ist gegen eine einstweilige Verfügung möglich?

In der Regel wird eine einstweilige Verfügung ohne mündliche Verhandlung erlassen und zwar nur aufgrund des Vortrages des Antragstellers. Ihre möglicherweise guten Argumente, sei es rechtlicher oder tatsächlicher Natur gegen die einstweilige Verfügung, kennt das Gericht nicht. Es gibt daher die Möglichkeit, gegen eine einstweilige Verfügung Widerspruch einzulegen. Auch dieser Widerspruch muss durch einen Rechtsanwalt eingelegt werden.

Eine Frist für den Widerspruch gibt es nicht, man sollte jedoch mit dem Widerspruch nicht zu lange warten.

Widerspruch ist jedoch nicht gleich Widerspruch! Es gibt hier durchaus unterschiedliche Möglichkeiten:

Es kann bspw. sein, dass eine einstweilige Verfügung mehrere Punkte enthält, ein Widerspruch jedoch nur gegen einen Punkt erfolgsversprechend ist.

Eine andere Alternative ist ein sogenannter Kostenwiderspruch. Im Rahmen eines Kostenwiderspruches wird die einstweilige Verfügung inhaltlich anerkannt, jedoch mit dem Ziel, dass der Abmahner / Antragsteller die Kosten des Verfahrens tragen muss. Dies kann bspw. der Fall sein, wenn vorher nicht abgemahnt wurde, die Abmahnung nicht zugegangen ist oder in der Abmahnung etwas anders steht, als in der einstweiligen Verfügung.

Ich habe nur einen Beschluss (einstweilige Verfügung) vom Gerichtsvollzieher erhalten. Woher weiß ich genau, worum es eigentlich geht und was der Antragsteller vorgetragen hat?

Einige Gerichte verlangen, dass die Antragsschrift, mit der die einstweilige Verfügung bei Gericht beantragt wurde, einschließlich Anlagen mit zugestellt wird. Anderen Gerichten reicht es aus, wenn nur die einstweilige Verfügung selbst zugestellt wird.

Eine seriöse Beurteilung, ob ein Widerspruch gegen eine einstweilige Verfügung tatsächlich Sinn macht, ist in der Regel nur dann möglich, wenn die Antragsschrift mit den dortigen Anlagen vorliegt. Aus der Antragsschrift können wir dann ersehen, mit welchen rechtlichen Argumenten der Antragsteller die einstweilige Verfügung beantragt hat und welche Beweismittel er überhaupt hatte bzw. vorgelegt hatte. Wurde die Antragsschrift auf Erlass der einstweiligen Verfügung nicht mit zugestellt vom Gerichtsvollzieher, können wir als Rechtsanwälte diese bei Gericht anfordern.

Wann sollte ich gegen eine einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen?

Wie bereits erläutert, hat das Gericht die einstweilige Verfügung lediglich unter Berücksichtigung des einseitigen Vortrages der Antragstellerin erlassen.

Es gibt viele Gründe, die dafür sprechen, gegen eine einstweilige Verfügung Widerspruch einzulegen:

–  Der Tenor der einstweiligen Verfügung ist schlichtweg falsch oder unklar.

– Die rechtliche Argumentation des Antragstellers ist falsch oder unvollständig oder es gibt mittlerweile neuere Rechtsprechung, die nicht vorgetragen wurde und das Gericht auch nicht kannte.

– Der Antragsteller hat den Sachverhalt unvollständig oder falsch geschildert oder Ihnen liegen Fakten vor, die alles in einem anderen Licht stellen.

– Der Antragssteller handelt mutmaßlich rechtsmissbräuchlich.

Aus unserer langjährigen Beratungspraxis wissen wir, dass es sehr viele Gründe geben kann, die für ein Rechtsmittel, d.h. einen Widerspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren sprechen.

Dies ist jeweils eine Frage des Einzelfalles. Wir besprechen mit Ihnen die Erfolgsaussichten für einen Widerspruch in einer einstweiligen Verfügung immer fair und realistisch.

Wenn wir ein Rechtsmittel gegen eine einstweilige Verfügung als nicht erfolgreich einschätzen, sagen wir Ihnen dies auch.

Unabhängig davon können wir Ihnen natürlich nur unsere ganz persönliche, auf einer langjährigen Erfahrungspraxis beruhende Einschätzung geben. Gerade im Wettbewerbsrecht gilt leider manchmal der Grundsatz “vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand”.

Was ist mit den Kosten einer einstweiligen Verfügung?

Jede einstweilige Verfügung enthält eine Entscheidung, wer die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, in der Regel Sie als Antragsgegner. Sollte der Antragsteller mehrere Punkte beantragt haben, jedoch die einstweilige Verfügung nicht hinsichtlich sämtlicher Punkte erlassen worden sein, kann es auch eine Kostenquotelung geben, bspw. dahingehend, dass der Antragsteller 1/3 und Sie 2/3 der Kosten des Verfahrens tragen.

Zu den Kosten des Verfahrens gehören die Anwaltskosten des Rechtsanwaltes des Antragstellers.  Nach Zustellung der einstweiligen Verfügung kann dieser eine Kostenfestsetzung beantragen. Hiervon werden Sie in der Regel informiert. Es ergeht dann ein Kostenfestsetzungsbeschluss auf den innerhalb von zwei Wochen zu zahlen ist, anderenfalls aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss mit Hilfe eines Gerichtsvollziehers die Zwangsvollstreckung beantragt werden könnte.

Das Gericht selber fordert von Ihnen als Antragsgegner die Gerichtskosten für das einstweilige Verfügungsverfahren.

Falls der einstweiligen Verfügung eine Abmahnung vorausging, sind ferner noch die Abmahnkosten zu begleichen. Diese sind jedoch nicht Gegenstand des einstweiligen Verfügungsverfahrens oder des Kostenfestsetzungsverfahren.

Wenn Sie Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen und diese erfolgreich ist, d.h. die einstweilige Verfügung wird aufgehoben, muss der Antragsteller nicht nur die Gerichtskosten und seine eigenen Kosten tragen, sondern auch Ihre Anwaltskosten.

Mein Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung war erfolgreich / nicht erfolgreich. Wie geht es dann weiter?

Über den Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung entscheidet das Gericht durch ein Urteil. Die unterliegende Partei (d.h. die, die nicht gewonnen hat) kann gegen dieses Urteil Berufung einlegen. Über die Berufung entscheidet das zuständige Oberlandesgericht. Im einstweiligen Verfügungsverfahren ist beim Oberlandesgericht (OLG) dann Ende. Eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof ist im einstweiligen Verfügungsverfahren nicht möglich.

Die einstweilige Verfügung ist berechtigt – ein Widerspruch macht keinen Sinn. Was muss ich dann machen?

Es gibt durchaus Fälle und diese sind gar nicht so selten, in denen eine einstweilige Verfügung berechtigt ist und ein Widerspruch gegen die einstweilige Verfügung keinen Sinn machen würde.

Die Frage, ob ein Widerspruch wirklich erfolgsversprechend ist, besprechen wir mit unseren Mandanten immer fair und ehrlich. Wenn ein Rechtsmittel nur Geld verbrennen würde und nach unserer Auffassung keine Aussicht auf Erfolg hat, teilen wir Ihnen dieses auch ohne Umschweife mit.

Damit ist es jedoch nicht getan. Die einstweilige Verfügung stellt, weil sie ein gerichtliches Eilverfahren darstellt, nur eine vorläufige Regelung dar. Wenn Sie einfach nicht reagieren, sondern sich nur an die einstweilige Verfügung halten, gibt es dennoch einen Punkt, auf den Sie unbedingt achten müssen:

Wenn Sie nicht auf die einstweilige Verfügung weiter reagieren, auch wenn Sie hiergegen kein Rechtsmittel einlegen wollen, können Sie von dem Abmahner  / Antragsteller zur Abgabe einer sogenanntenAbschlusserklärung aufgefordert werden. Durch eine Abschlusserklärung wird die einstweilige Verfügung als endgültig anerkannt, auf Rechtsmittel wird verzichtet. Wird keine Abschlusserklärung abgegeben, müsste der Antragsteller / Abmahner ein sogenanntes Hauptsacheverfahren einleiten, d.h. den gleichen Anspruch noch einmal im Wege einer normalen Klage geltend machen.

Dies klingt zunächst einmal unproblematisch. Der Nachteil besteht aber darin, dass der Rechtsanwalt des Abmahners für die Aufforderung zur Abgabe der Abschlusserklärung noch einmal gesondert Gebühren verlangen kann. Dies können locker Beträge von 500,00 – 1.500,00 Euro sein. Diese Kosten können Sie vermeiden, indem Sie möglichst kurzfristig nach Erhalt der einstweiligen Verfügung von sich aus eine Abschlusserklärung abgeben. Die Rechtsprechung nimmt hier eine Frist von 2 Wochen nach Zustellung an. Es ist somit Eile geboten.

Die Frage der Abschlusserklärung sowie die konkrete Formulierung einer Abschlusserklärung ist selbstverständlich Bestandteil unserer Beratungen.

Die einstweilige Verfügung ist aufgehoben worden und ich habe erhebliche finanzielle Einbußen erlitten. Was kann ich tun?

Auf der einen Seite ist es so, dass eine einstweilige Verfügung sofort wirksam ist und Sie sich sofort nach Zustellung daran halten müssen. Uns sind aus unserer Beratungspraxis durchaus Fälle bekannt, in denen dies weitreichende Folgen hat und die einstweilige Verfügung dann später durch das Gericht aufgehoben wurde.

Um Sie als Antragsgegner abzusichern, gibt es eine gesonderte Norm in der Zivilprozessordnung, nämlich § 945 ZPO.Bei Aufhebung einer einstweiligen Verfügung muss der Antragsteller Ihnen den Schaden ersetzen, der Ihnen durch die Einhaltung der einstweiligen Verfügung entstanden ist.

Wir dürfen jedoch darauf hinweisen, dass in den meisten Fällen ein konkreter Schaden nur schwer nachweisbar ist.

Was sollte ich somit konkret tun?

Lassen Sie sich von uns beraten. Wenn Sie eine einstweilige Verfügung bekommen haben, gibt es viele Punkte, die unbedingt zu klären sind:

– Was müssen Sie sofort veranlassen?

– Wie müssen Sie ihre Mitarbeiter, Werbepartner, den Außendienst informieren?

– Ist die einstweilige Verfügung berechtigt und macht es Sinn gegen die einstweilige Verfügung Widerspruch einzulegen?

– Welche Kosten kommen mit der einstweiligen Verfügung auf Sie zu?

– Sollte zur Vermeidung weiterer Kosten eine Abschlusserklärung abgeben werden, wie muss diese fomuliert sein?

Dies sind nur einiger Aspekte, die wir im Rahmen einer konkreten Beratungen mit Ihnen besprechen.

Rufen Sie uns einfach an.

Wir machen das.

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock

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