eu-logo-versandapotheke

Neues Logo vorgeschrieben: Versandapotheken müssen ab dem 26.10.2015 EU-Logo darstellen

Aufgrund der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 699/2014 müssen Apotheken, die über das Internet Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind, zum Verkauf anbieten, das gemeinsame europäische Versandhandelslogo anzeigen.

Dieses Logo soll Verbrauchern deutlich machen, dass der Versandhändler nach seinem jeweiligen nationalen Recht zum Versandhandel über das Internet Arzneimittel vertreiben darf. Zudem lässt sich zukünftig auch auf dem ersten Blick der Mitgliedsstaat erkennen, in dem der Versandhändler niedergelassen ist, da die Landesflagge Teil des Logos ist.

Alle Apotheken und sonstige Unternehmen, die einen entsprechenden Versandhandel betreiben, werden in ein nationales Versandhandelsregister eingetragen. In Deutschland wird dieses Register vom Deutschen Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) geführt.

Versandapotheken können bereits jetzt einen Antrag stellen, der sie dann berechtigt, das Logo zu verwenden. Das Logo darf frühestens ab dem 26.05.2015 auf der Webseite dargestellt werden.

Die EU-Durchführungsverordnung regelt, dass das Logo gut sichtbar plaziert sein muss. Eine Verlinkung auf die Internetseite von DIMDI ist hierbei vorgeschrieben.

Ab dem 26.10.2015 muss das Logo auf der Internetseite von Versandhandelsapotheken enthalten sein.

Voraussetzung ist natürlich für die Versandapotheke ein entsprechender Eintrag in die DIMDI-Datenbank.

Stand: 19.02.2015

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/5493caaf8a9042a295e1be1358fd6574