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Tauschbörsenabmahnungen der Musikindustrie: 100.000 Verfahren seit Jahr 2004 – 1/3 durch Vergleich erledigt – was ist mit dem Rest?

 

Die deutsche Musikindustrie möchte im Kampf gegen illegale Internetdownloads mehr Unterstützung von der Bundesregierung. Frankreich und die USA unterstützen die Musikindustrie offensichtlich intensiver beim Kampf gegen Filesharing, als dies in Deutschland der Fall ist. So ist es in Deutschland immer noch so, dass ein direkter Auskunftsanspruch gegen den Provider nur über gerichtliche Beschlüsse durchgesetzt werden kann. Freiwillige Auskünfte über Tauschbörsennutzer lehnen die Provider in Deutschland ab. Wunsch der Musikindustrie ist es, eine Weitergabe von IP-Adressen von möglichen Tauschbörsennutzern bei den Providern abrufen zu können, ohne zu der Ermittlung ihrer Identität den Umweg über gerichtliche Beschlüsse nehmen zu müssen.

 

Die Musikindustrie behauptet jedenfalls Verluste durch Tauschbörsennutzung in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages.

 

Interessant ist die Aussage, dass seit dem Jahr 2004 die Musikindustrie 100.000 Verfahren eingeleitet habe und ein 1/3 der Fälle sei über Vergleiche bereits abgeschlossen worden. Die Zahl illegaler Downloads sei von mehr als 600 Mio. Titeln im Jahr 2004 auf 316 Mio., im Jahr 2008 zurückgegangen.

 

Abgesehen davon, dass 316 Mio. Titel immer noch nicht wenig sind und vollkommen unklar bleibt, ob sich diese Zahlen nur auf Deutschland beziehen, wie die Zahlen überhaupt ermittelt wurden und hochgerechnet auf die deutsche Bevölkerung jeder vom Baby bis zum Greis offensichtlich nichts anderes zu tun hat, als Tauschbörsen zu nutzen, ist eine nähere Betrachtung dieser Zahlen durchaus interessant:

 

1/3 der Abmahnungen erledigt - was ist mit dem Rest?

Soweit die Musikindustrie behauptet, dass 100.000 Verfahren eingeleitet worden sind, ist zunächst einmal festzustellen, dass nicht einmal ein Bruchteil im Promillebereich offensichtlich gerichtlich verfolgt worden sind. Soweit 1/3 der Fälle über Vergleiche bereits abgeschlossen worden sind, ist die juristische Definition eines Vergleiches ein gegenseitiges Geben und Nehmen, d.h. im Rahmen eines Vergleiches bekommt die Musikindustrie nicht exakt das, was sie im Rahmen der Abmahnung gefordert hat, insbesondere die geforderten Geldsummen.

 

Rein statistisch gesehen stellt sich die Frage, was mit den restlichen 2/3 der angegebenen 100.000 Verfahren eigentlich passiert ist. Über 60.000 Klagen der Musikindustrie sind nicht bekannt. Im Gegenteil ist es nur ein verschwindend kleine Anzahl von zivilrechtlicher Verfahren, die gegen Tauschbörsennutzer bisher überhaupt angestrengt wurden. In erster Linie ging es hierbei um Unterlassungsansprüche. Diese Verfahren sind wohl auch eher als Muster-Prozesse zu betrachten, um entsprechende positive Rechtsprechung im Sinne der Musikindustrie zu schaffen.

 

Weder die Frage der Abmahnkosten, erst recht nicht die Frage des Schadensersatzes auf Grund der Urheberrechtsverletzung bei einer Tauschbörsennutzung ist bisher auch nur ansatzweise in der Rechtsprechung abschließend geklärt worden.

 

Zurzeit machen wir zwar die Erfahrung, dass bei älteren Abmahnungen, die bis zu 2 Jahre her sind, nunmehr Anwaltskosten und Schadensersatzansprüche durch Inkassobüros, vereinzelt auch durch Mahnbescheide geltend gemacht werden. Urteile aus diesen Aktionen sind uns jedoch bisher noch nicht bekannt.

 

Es stellt sich schon die grundsätzliche Frage, inwieweit Abmahnungen ernst gemeint sind, wenn eine Abmahnung in erster Linie der Vermeidung eines gerichtlichen Verfahrens dienen soll, nicht konsequent weitergeführt wird, um dann Unterlassungsansprüche einzuklagen.

 

Der Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Musikindustrie, Dieter Gorny wird mit den Worten zitiert: "Bisher haben wir gezögert, die Verfolgung weiter zu verschärfen, weil wir hoffen, dass sich durch die Entwicklung in Europa auch in Deutschland etwas tut." Diese Aussage erfolgte mit Blick auf gesetzgeberische Aktionen in Frankreich, in der bei Urheberrechtsverstößen Internetsperren geplant sind.

 

Die große Anzahl der urheberrechtlichen Abmahnungen bei Filesharing ist sicherlich eine Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Eine weitere Verschärfung könnte jedoch nur dadurch erreicht werden, in dem Ansprüche auch eingeklagt werden. Die damit verbundenen Kosten dürften sogar die Musikindustrie überfordern.

 

Stand: 23.03.2009

 

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwältin Elisabeth Vogt, Rostock

 

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Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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