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Tauschbörsenabmahnungen der Musikindustrie: 100.000 Verfahren
seit Jahr 2004 – 1/3 durch Vergleich erledigt – was ist mit dem
Rest?
Die
deutsche Musikindustrie möchte im Kampf gegen illegale Internetdownloads mehr
Unterstützung von der Bundesregierung. Frankreich und die USA unterstützen die
Musikindustrie offensichtlich intensiver beim Kampf gegen Filesharing, als dies
in Deutschland der Fall ist. So ist es in Deutschland immer noch so, dass ein
direkter Auskunftsanspruch gegen den Provider nur über gerichtliche Beschlüsse
durchgesetzt werden kann. Freiwillige Auskünfte über Tauschbörsennutzer lehnen
die Provider in Deutschland ab. Wunsch der Musikindustrie ist es, eine
Weitergabe von IP-Adressen von möglichen Tauschbörsennutzern bei den Providern
abrufen zu können, ohne zu der Ermittlung ihrer Identität den Umweg über
gerichtliche Beschlüsse nehmen zu müssen.
Die
Musikindustrie behauptet jedenfalls Verluste durch Tauschbörsennutzung in Höhe
eines dreistelligen Millionenbetrages.
Interessant
ist die Aussage, dass seit dem Jahr 2004 die Musikindustrie 100.000 Verfahren
eingeleitet habe und ein 1/3 der Fälle sei über Vergleiche bereits abgeschlossen
worden. Die Zahl illegaler Downloads sei von mehr als 600 Mio. Titeln im Jahr
2004 auf 316 Mio., im Jahr 2008 zurückgegangen.
Abgesehen
davon, dass 316 Mio. Titel immer noch nicht wenig sind und vollkommen unklar
bleibt, ob sich diese Zahlen nur auf Deutschland beziehen, wie die Zahlen
überhaupt ermittelt wurden und hochgerechnet auf die deutsche Bevölkerung jeder
vom Baby bis zum Greis offensichtlich nichts anderes zu tun hat, als
Tauschbörsen zu nutzen, ist eine nähere Betrachtung dieser Zahlen durchaus
interessant:
1/3 der Abmahnungen erledigt - was ist mit
dem Rest?
Soweit
die Musikindustrie behauptet, dass 100.000 Verfahren eingeleitet worden sind,
ist zunächst einmal festzustellen, dass nicht einmal ein Bruchteil im
Promillebereich offensichtlich gerichtlich verfolgt worden sind. Soweit 1/3 der
Fälle über Vergleiche bereits abgeschlossen worden sind, ist die juristische
Definition eines Vergleiches ein gegenseitiges Geben und Nehmen, d.h. im Rahmen
eines Vergleiches bekommt die Musikindustrie nicht exakt das, was sie im Rahmen
der Abmahnung gefordert hat, insbesondere die geforderten Geldsummen.
Rein
statistisch gesehen stellt sich die Frage, was mit den restlichen 2/3 der
angegebenen 100.000 Verfahren eigentlich passiert ist. Über 60.000 Klagen der
Musikindustrie sind nicht bekannt. Im Gegenteil ist es nur ein verschwindend
kleine Anzahl von zivilrechtlicher Verfahren, die gegen Tauschbörsennutzer
bisher überhaupt angestrengt wurden. In erster Linie ging es hierbei um
Unterlassungsansprüche. Diese Verfahren sind wohl auch eher als Muster-Prozesse
zu betrachten, um entsprechende positive Rechtsprechung im Sinne der
Musikindustrie zu schaffen.
Weder
die Frage der Abmahnkosten, erst recht nicht die Frage des Schadensersatzes auf
Grund der Urheberrechtsverletzung bei einer Tauschbörsennutzung ist bisher auch
nur ansatzweise in der Rechtsprechung abschließend geklärt worden.
Zurzeit
machen wir zwar die Erfahrung, dass bei älteren Abmahnungen, die bis zu 2 Jahre
her sind, nunmehr
Anwaltskosten und Schadensersatzansprüche durch Inkassobüros, vereinzelt auch
durch Mahnbescheide geltend gemacht werden. Urteile aus diesen Aktionen sind
uns jedoch bisher noch nicht bekannt.
Es
stellt sich schon die grundsätzliche Frage, inwieweit Abmahnungen ernst gemeint
sind, wenn eine Abmahnung in erster Linie der Vermeidung eines gerichtlichen
Verfahrens dienen soll, nicht konsequent weitergeführt wird, um dann
Unterlassungsansprüche einzuklagen.
Der
Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes der Musikindustrie, Dieter Gorny wird
mit den Worten zitiert: "Bisher haben wir gezögert, die Verfolgung weiter zu
verschärfen, weil wir hoffen, dass sich durch die Entwicklung in Europa auch in
Deutschland etwas tut." Diese Aussage erfolgte mit Blick auf gesetzgeberische
Aktionen in Frankreich, in der bei Urheberrechtsverstößen Internetsperren
geplant sind.
Die
große Anzahl der urheberrechtlichen Abmahnungen bei Filesharing ist sicherlich
eine Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen. Eine weitere Verschärfung könnte
jedoch nur dadurch erreicht werden, in dem Ansprüche auch eingeklagt werden. Die
damit
verbundenen Kosten dürften sogar die Musikindustrie überfordern.
Stand:
23.03.2009
Ihr
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwältin Elisabeth Vogt,
Rostock
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