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Talkline-Inkasso
zulässig?
Wer
sich einen Internetdialer des Mehrwertdienstebetreibers Talkline eingefangen
hat, kommt schnell in Kontakt mit dessen Inkassobüro, der Firma Intrum Justitia
Inkasso GmbH aus Darmstadt. Dieses Inkassobüro fordert Dialeropfer zur Zahlung
auf und klagt die Mehrwertdienstforderungen später auch in eigenem Namen ein.
Grundlage
dieser Klagen der Firma Intrum Justitia Inkasso GmbH in eigenem Namen ist eine
Abtretungsvereinbarung zwischen der Firma Talkline und Intrum vom
25./26.06.2001. Es heißt in dieser Abtretungsvereinbarung: "Die Firma Talkline
... tritt hiermit Forderungen, die zum Inkasso übergeben werden, an die Firma
Intrum ... zum Zwecke der Einziehung ab".
Das
Amtsgericht Kitzingen hat nunmehr mit Urteil
vom 11.09.2003 (Aktenzeichen: 1 C 198/03) entschieden, dass eine sogenannte
Aktivlegitimation von Intrum Justitia Inkasso nicht besteht. Die
Abtretungsvereinbarung ist nach Ansicht des Amtsgerichtes nicht wirksam, da
einzelne Forderungen von der Abtretungsvereinbarung nicht erfasst sind. Nach
Ansicht des Amtsgerichtes stellte diese Abtretungsvereinbarung nur einen
Rahmenvertrag dar, auf Grund dessen künftig gesonderte Abtretungen erfolgen
sollen. Da dies anscheinend nicht geschieht, bestehen somit schon erhebliche
Zweifel, ob Intrum überhaupt berechtigt ist, diese Forderungen in eigenem Namen
geltend zu machen.
Die
Firma Intrum Justitia war bereits im Jahr 2000 wegen überzogener Inkassogebühren
aufgefallen. Wegen dieser Praxis hatte die Verbraucherzentrale
Nordrhein-Westfalen im
Jahr 2000 Strafanzeige gestellt.
Das
Urteil des Amtsgerichtes Kitzingen ist eine, wie wir meinen, gut vertretbare
Ansicht und eine weiteres Argument, unberechtigte Dialerkosten nicht zu
zahlen.
Ihr
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard
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