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Unglaublich: Ebay-Mitarbeiter sehen fehlende Verkäuferdaten als Abmahnschutz

  • Update 19.10.2015

    Fehlende Verkäuferdaten von eBay: Rudert eBay zurück?

    Wir haben aktuell Informationen von eBay-Mitgliedern erhalten, dass zum einen bei Kaufbestätigungsmails von Privatverkäufern wieder die vollständige Kontaktadresse angezeigt wird. Zum anderen hat eBay in einem anderen Fall einem eBay-Mitglied mitgeteilt, dass es sich bei der fehlenden Weitergabe von Verkäuferdaten um einen Test handelt und eBay hierzu Meinungen sammelt. Wann der Test beendet ist, sei noch unklar. Der eBay-Mitarbeiter teilt jedenfalls mit, dass eBay alles daran setzt “zur alten Form zurückzukehren”.
    Hier sind wir gespannt, wie eBay aus dem Datenschutzdilemma herauskommt, wenn grundsätzlich dazu zurückgekehrt wird, die Verkäuferdaten mitzuteilen. Dieser Umstand wäre nämlich von der eBay-Datenschutzerklärung nicht gedeckt.

Spätestens seit Anfang Oktober 2015 teilt eBay nach einem Vertragsschluss nicht mehr – wie früher – dem Käufer automatisch die Verkäuferdaten mit. Wir hatten nach ersten Mitteilungen unserer Mandanten ein wenig recherchiert und stießen auf Erstaunliches:

Das für alle eBay-Käufer so wichtige Thema wurde durch eBay nicht offen kommuniziert, sondern, nachdem es Rückfragen von überraschten Käufern gab, durch eBay-Mitarbeiter, wie steffi.de @ ebay.com in Formen kommuniziert.  Professionelle Unternehmenskommunikation geht jedenfalls anders.

Dass eBay bis September 2015 durch die automatische Weitergabe von Verkäuferdaten gegen seine eigene Datenschutzerklärung verstieß, war ebenfalls eine Überraschung. Wir haben eBay auf diesen Sachverhalt angesprochen und von dort die Mitteilung erhalten, dass eBay die Ansicht vertritt, dass man nach der aktuellen, wie auch der vorherigen Version der Datenschutzerklärung berechtigt war, persönliche Daten eines Verkäufers einem Käufer mitzuteilen. “Aus Gründen der Datenvermeidung und der Datensparsamkeit hat sich eBay global dazu entschieden, die Daten seiner Kunden noch stärker zu schützen und nicht mehr automatisch die persönlichen Daten eines Verkäufers mit einem Verkäufer zu teilen, sondern nur noch auf explizite Nachfrage” so eBay uns gegenüber.

In diesem Zusammenhang fällt es auch nicht mehr weiter ins Gewicht, dass eBay zwar eine Möglichkeit anbietet, Kontaktdaten anzufordern, diese aber vor der Zahlungsbestätigung nicht funktioniert, stattdessen gibt es folgende Fehlermeldung:

Zugriff auf Kontaktdaten nicht möglich
Leider ist der Zugriff auf die von Ihnen angeforderten Kontaktdaten nicht möglich. Dies kann verschiedene Gründe haben:

1. Um den Schutz der persönlichen Daten von eBay-Nutzern zu gewährleisten, können Sie nur die Kontaktdaten der eBay-Nutzer anfordern, mit denen Sie derzeit Transaktionen abwickeln bzw. in letzter Zeit Transaktionen durchgeführt haben. Beispiele:
• Verkäufer können nach Abschluss der Transaktion die Kontaktinformationen der Höchstbietenden anfordern.
• Käufer können nach Abschluss der Transaktion die Kontaktinformationen der Verkäufer anfordern.
2. Die eingegebene Artikelnummer ist nicht mit dem eingegebenen Nutzernamen verknüpft. Überprüfen Sie die Angaben zum eingegebenen Artikel und vergewissern Sie sich, dass Sie die Artikelnummer und den Nutzernamen korrekt eingegeben haben.

3. Die eingegebene Artikelnummer ist nicht mehr vorhanden. Die Kontaktdaten sind nur verfügbar, solange der Artikel bei eBay aufgerufen werden kann.

4. Der Nutzer, dessen Kontaktdaten Sie anfordern, ist ein internationaler Nutzer. Aufgrund internationaler Gesetze sind die Kontaktdaten internationaler Benutzer möglicherweise nur in beschränktem Umfang verfügbar.

Keine Verkäuferdaten mehr: Wie eBay – Mitarbeiter dies begründen

Wir hatten in unserem ursprünglichen Beitrag “Betrügen leicht gemacht: eBay teilt keine Verkäuferdaten mehr mit und hielt sich bisher nicht an die eigene Datenschutzerklärung” gemutmaßt, dass die pseudoprivaten gewerblichen Verkäufer, die bei eBay umfangreich verkaufen, beschützt werden sollen. Dies war auch der Aufhänger unseres Videos.

Abmahnschutz

Ernsthaft geglaubt haben wir dies jedoch nicht. Ein eBay-Mitglied hat uns eine Kommunikation mit einem eBay-Mitarbeiter zukommen lassen, die uns zu denken gibt. Hintergrund war eine Beschwerde des Mitgliedes hinsichtlich des Umstandes, dass keine Verkäuferdaten mehr mitgeteilt wurden. Viele gewerbliche Verkäufer kaufen Ihre Waren von privaten eBay-Anbietern. Ohne Kontaktdaten ist es schwierig, die Ausgaben als Betriebskosten geltend zu machen, da erhebliche Zweifel daran bestehen, ob das Finanzamt eine Zahlung an “Bussibär1249” anerkennen wird.

Einige eBay-Mitarbeiter sehen die fehlenden Verkäuferinformationen jedenfalls als Abmahnschutz. Wir zitieren aus der Antwort eines eBay-Mitarbeiters, auf die Anfrage eines eBay-Mitglieds:

“Die Kontaktinformationen Ihres Handelspartners können Sie, wenn diese benötigt werden, bei Ihren Handelspartner anfordern. Das bedeutet, dass Sie sich mit Ihnen in Verbindung setzen, zum Beispiel per eBay-Nachrichtensystem. Natürlich verfolgen wir somit, die Kommunaktion zwischen den einzelnen Transaktionspartein zu stärken, zum anderen möchten wir die Verkäufer vor ungerechtfertigten Abmahnungen schützen. Es gibt viele Käufer, die diese Kontaktinformationen Missbrauchen, in dem Sie diese erhalten, die Artikel nicht bezahlen und Gründe für eine Abmahnung suchen.”

Wenn in Mitteilungen von eBay keine Rechtschreibfehler sind, sind sie auch nicht echt, so übrigens die Einschätzung eines Ebayhändlers.Nach Angaben von eBay entspricht die Aussage des Mitarbeiters nicht der offiziellen Ansicht von eBay und sei nicht zutreffend, wie uns die eBay-Presseabteilung auf Nachfrage mitteilte.

Wie dem auch sei:

Es ist nun einmal so, dass die Rechtsprechung sehr schnell annimmt, dass ein eBay-Anbieter, der umfangreicher verkauft, dies im Rechtssinne gewerblich tut. Spätestens ab 25 Käuferbewertungen wird es problematisch. Das Flohmarktprinzip, welches eBay so gern hätte, funktioniert daher in der rechtlichen Praxis nicht. Geschädigt werden rechtstreue gewerbliche Händler, die einen erheblichen Aufwand treiben müssen, um den ganzen rechtlichen Anforderungen nachzukommen, sei es Rechtsberatungskosten, die Einräumung eines Widerrufsrechtes und nicht zuletzt der Umstand, dass offizielle gewerbliche Händler auch Steuern zahlen.

Überspitzt gesagt könne man es so formulieren, dass eBay tatsächlich die Masse der Mitglieder, die von privaten Verkäufern etwas kauft, schutzlos stellt, damit ein paar pseudoprivate gewerbliche Verkäufer keine Abmahnungen erhalten. Insofern hat der eBay-Mitarbeiter in seiner Antwort auf eine Anfrage den Nagel durchaus auf den Kopf getroffen.

Weiter heißt es übrigens in der Mail des eBay-Mitarbeiters:

“Die Möglichkeit, die Kontaktinformationen über die erweiterete Suche anzufordern bleibt bis auf weiteres ohne Funktion. Bedenken Sie, dass der Käufer nur eine Pflicht hat auf dem Marktplatz und diese ist bezahlen. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, können weitere Schritte vorgenommen werden.”

Dem können wir eigentlich wirklich nichts hinzufügen.

Was sind Ihre Erfahrungen?

Ein Fünckchen Wahrheit steckt wohl in jeder Antwort eines eBay-Mitarbeiters.
Was sind Ihre Erfahrungen zum Thema Verkäuferdaten bei eBay?
Welche Antworten haben Sie von eBay bekommen?

Schreiben Sie uns einfach eine Mail.

Stand: 12.10.2015

Rechtsanwalt Johannes Richard

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/927f02c3a15c48a0a2b8b4302310995e