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Rechtsanwalt der in eigenem Namen abmahnt, kann hierfür keine Kosten geltend machen

– selbst dann, wenn er dazu einen Kollegen bauftragt

Es ist durchaus denkbar, dass Rechtsanwälte nicht nur für ihre Mandanten eine Abmahnung aussprechen, sondern auch in eigenem Namen tätig werden.

Denkbar sind Fälle, in denen die rechtsberatende Zunft sich untereinander Wettbewerbsverstöße vorwirft.

Beliebt sind auch Abmahnungen wegen unzulässiger Spam-Werbung per Email. Diese sollte man grundsätzlich nicht versenden, erst recht nicht an einen Rechtsanwalt.

Dem Geschäftsmodell “Dann mahne ich mal selbst ab” hat der Bundesgerichtshof schon vor länger Zeit einen Riegel vorgeschoben, was die Kostenerstattung angeht (BGH Selbstauftrag).Wenn man es nicht selbst macht, dann lasse ich es halt jemand anders für mich machen, mag sich ein Rechtsanwalt gedacht haben, der daraufhin einen anderen Kollegen beauftragte.

Auf den Kosten blieb der Rechtsanwalt jedoch sitzen, so das OLG Hamm (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 28.02.2013, Az.: 4 U 159/12).

Der abmahnende Rechtsanwalt betrieb eine Fachkanzlei für Arbeits- und Familienrecht. Hierzu führt das OLG süffisant aus:

“Für die Abmahnung der Beklagten wegen eines diesbezüglichen Verstoßes bedurfte es sodann in Anbetracht des offensichtlichen Wettbewerbsverhältnisses und des einfach gelagerten Sachverhaltes keiner speziellen wettbewerbsrechtlichen Kenntnisse. Vielmehr genügte zur Vermeidung eventueller Kostenrisiken nach § 93 ZPO zunächst eine auch außerhalb des wettbewerbsrechtlichen Bereich gängige, einfache Abmahnung mit der Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.”

Die Entscheidung des OLG Hamm ist, dies können wir aus eigener Beratungserfahrung sagen, richtig:

Natürlich sind es nicht immer Fachanwälte für Wettbewerbsrecht, die nach unserer Praxiserfahrung Abmahnungen aussprechen. Arbeits- und Verkehrsrechtler sind ebenfalls oft als Kollegen vertreten, die Aktivabmahnungen aussprechen. Die Entscheidung gilt nicht nur für Kollegen, die von anderen Kollegen abgemahnt wurden, sondern auch für die so beliebte Abmahnung wegen unerlaubter Email-Werbung. Diese ist zugegebener Maßen illegal und ärgerlich.

Wer als Rechtsanwalt die Zeit hat, in diesem Fall sich selbst zu vertreten, mag dies tun, etwas einbringen wird es nicht.

Stand: 30.05.2013

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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