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Einfach mal durchrechnen: Welches Rücksendekostenszenario ist für Sie das günstigste?

Die Verbraucherrechterichtlinie, die ab dem 13.06.2014 in Deutschland gilt, eröffnet es Internethändlern, frei zu entscheiden, ob der Händler oder der Verbraucher im Fall des Widerrufes die Kosten der Rücksendung tragen soll.

Neben den “psychologischen Faktor”, nämlich der Frage, ob ein Verbraucher eher bei einem Händler kauft, der im Fall des Widerrufrechtes auch die Kosten der Rücksendung trägt, gibt es natürlich auch betriebswirtschaftliche Aspekte, die in einer Entscheidung mit einfließen sollten.

Wissenschaftler der Uni Frankfurt haben daher im Internet einen Retourenkosten-Kalkulator bereitgestellt. Diese berechnet für Internethändler schnell und einfach den erzielbaren Gewinn für verschiedene mögliche Szenarien, die sich in der Weitergabe von Versand- und Retourkosten an Kunden unterscheiden. Der Retourenkosten-Kalkulator ermittelt die finanziellen Konsequenzen, die sich aus möglichen Entscheidungen über Versand und Retourenpolitik ergeben.

Zumindest betriebswirtschaftlich kann ein Shopbetreiber dadurch feststellen, ob seine Entscheidung, wer die Rücksendekosten trägt und wie hoch die Versandkosten sind, gewinnbringend ist.

Ob Verbraucher ab dem 13.06.2014 tatsächlich die Kaufentscheidung davon abhängig machen, wie ein Händler die Rücksenderegelung im neuen Widerrufsrecht ausgestaltet, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch vollkommen ungeklärt.

Wichtig ist natürlich auch die Retourenquote. Wer bspw. Schuhe oder Textilien anbietet, hat mit sehr viel höheren Rücksendequoten zu kämpfen, als andere Branchen.

Zudem verbleibt die Rechtslage bei der Rücksendung von Speditionsware, wenn der Verbraucher die Rücksendekosten tragen soll. In diesem Fall muss in der Widerrufsbelehrung selbst über die Rücksendekosten informiert werden, was technisch schwierig auszugestalten ist und gewisse rechtliche Risiken birgt.

Betrieben wir die Seite im Übrigen von der Gothe Universität Frankfurt. Der Retourenkosten-Kalkular ist ein gelungenes Beispiel für angwandte Wissenschaft.

Stand: 19.06.2014

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock
 

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