|
Wie Gerichte entscheiden: Schadenersatz wegen Urheberrechtsverletzung bei Tauschbörsennutzung
Post vom Rechtsanwalt bekommen und Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!
Jede Abmahnung wegen illegalem Filesharing oder Tauschbörsennutzung ist mit einer Zahlungsaufforderung verbunden – zum einen sollen die Kosten des Abmahn-Anwalts erstattet werden, zum anderen wird die Zahlung von Schadenersatz verlangt.
Im Rahmen des Schadenersatzes stehen den Abmahnern drei Varianten zu, wie der Schaden berechnet werden kann:
- Schadenersatz nach konkreter Berechnung,
- Abschöpfung des Verletzergewinns,
- Schadensberechnung im Wege der Lizenzanalogie.
Die ersten beiden Varianten sind für den Rechteinhaber (Abmahner) insoweit problematisch, als dass der Schaden bzw. der Verletzergewinn in irgendeiner Weise konkret beziffert werden muss, d. h. es müsste der konkrete Nachweis erbracht werden, wie vielen Personen in der Tauschbörse das jeweilige Werk (Musiktitel, Film, Hörbuch, PC-Spiel etc.) verschafft wurde. Dies ist praktisch jedoch nicht möglich. Da das Tauschen in der Tauschbörse auch regelmäßig kostenlos vollzogen und somit kein Gewinn erwirtschaftet wird, ist die häufigste Form der Schadensbezifferung die dritte Variante - die Lizenzanalogie.
Bei der Lizenzanalogie wird der Bestand eines Lizenzvertrages fingiert, was heißt: als Schaden ist das zu zahlen, was der Abgemahnte hätte zahlen müssen, wenn er den Rechteinhaber (Abmahner) von Anfang an um Erlaubnis gebeten hätte.
Ähnlich wie bei den Streitwerten kommen die deutschen Gerichte zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen, was die nachfolgende Übersicht deutlich macht (Stand 09/2011):
Musik/Hörbuch:
Schadenersatz Bemerkung Gericht +
in EUR Aktenzeichen der Entscheidung
15,00 1 Musiktitel LG Hamburg
(308 O 710/09)
150,00 1 Musiktitel AG Hamburg
(36 A 172/11)
AG Frankfurt am Main
(31 C 1078/10)
(31 C 1684/09)
(29 C 549/08)
200,00 1 Musiktitel LG Köln
(28 O 515/10)
(28 O 594/10)
300,00 1 Musiktitel LG Düsseldorf
(12 O 68/10)
(12 O 521/09)
500,00 1 Hörbuch AG München
(142 C 14130/09)
2.250,00 1 Musikalbum AG Hamburg-Mitte
(15 Musiktitel) (36A C 172/10)
3.000,00 10 Musiktitel LG Düsseldorf
(12 O 256/10)
Film:
Schadenersatz Bemerkung Gericht +
in EUR Aktenzeichen der Entscheidung
100,00 1 Film AG Halle
(95 C 3258/09)
275,00 1 Film AG Frankfurt am Main
(32 C 1512/08)
1.000,00 1 Film LG Hamburg
(Erotikfilm) (310 O 367/10)
Software:
Schadenersatz Bemerkung Gericht +
in EUR Aktenzeichen der Entscheidung
200,00 1 PC-Programm OLG Köln
(Multimedia-Lexikon) (6 W 20/09)
510,00 1 PC-Spiel AG Charlottenburg
(220 C 224/10)
510,00 1 PC-Spiel LG Köln
(28 O 482/10)
5.001,00 1 PC-Programm OLG Köln
(Mindestschaden) (Diagnose-Software Kfz) (6 U 31/10)
Wir beraten Sie.
Ihre Ansprechpartnerin: Rechtsanwältin Ivonne Nickel
|