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Statistik von Abmahnwelle e.V.:

Noch nie so viele Abmahnungen wie 2008

 

 

Der Verein Abmahnwelle e.V. hat aktuell eine Statistik veröffentlicht, wie viele Abmahnungen ihm seit 2002 zu welchen Themen vorgelegt worden ist. Deutlich zu beobachten ist, dass die Zahl von Abmahnungen deutlich angestiegen ist, im Jahr 2008 mit über 1.800 Abmahnungen. Nur 4% kamen von Abmahnvereinen, wie bspw. der Wettbewerbszentrale, 96% von Mitbewerbern.

Interessant ist eine Auswertung, was 2008 abgemahnt worden ist

(Quelle: Abmahnwelle e.V.):

 

Mit einem Anteil von über 58% waren es überraschender Weise in erster Linie Verstöße gegen das Telemediengesetz, das Teledienstdatenschutzgesetz oder das Teledienstegesetz, Email-Signaturen sowie Angaben auf den Briefbogen. Wir gehen davon aus, dass es sich hier in erster Linie um Abmahnungen wegen Verstöße gegen die Verpflichtung zur Bereitstellung einer ordnungsgemäßen Anbieterkennzeichnung handelt. Diese Zahlen finden wir insofern überraschend, als dass sich dies in unserer Beratungspraxis zumindestens nicht niederschlägt. Wir haben durchaus den Eindruck, dass zumindestens die Verpflichtung, eine ordnungsgemäße und vollständige Anbieterkennzeichnung vorrätig zu halten, sich bei Internethändlern herumgesprochen hat.

Nach unserer Erfahrung werden in erster Linie falsche AGB-Klauseln sowie Fehler im Widerrufsrecht abgemahnt. Dies schlug bei der Statistik von Abmahnwelle e.V. jedoch nur mit 15% der Abmahnungen zu buche.

Relativ hoch mit über 7% sind Abmahnungen gegen das Preisangabenrecht, bspw. der Mehrwertsteuerhinweis im Rahmen von Internetshops oder Grundpreisangaben.

Diese Auswertung verdeutlicht, dass es wohl offensichtlich immer noch ganz erhebliche Informationsdefizite gibt, was die “Basics” von rechtlichen Informationen angeht, nämlich die Anbieterkennzeichnung.

Auch interessant ist das Verhältnis der Gesamtheit der Abmahnungen zu zwei Großabmahnern bzw. die Anzahl unterschiedlicher Abmahnungen. Trotz eines Rekordergebnisses von über 1.800 Abmahnungen hat die Anzahl der Abmahner an sich abgenommen und beträgt nur 185 unterschiedlicher Abmahner. Dies ist eine Erfahrung, die wir insofern teilen können, als dass uns auffällt, dass immer wieder gleiche Abmahner innerhalb einer kurzen Zeitspanne ähnliche Abmahnungen aussprechen. Der Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Massenabmahnung liegt hier durchaus nahe.

Wenn wir die Statistik von Abmahnwelle e.V. richtig interpretieren, haben allein zwei Mitwettbewerber von über 1.800 Abmahnung schon 1.200 ausgesprochen.

Dies sind stolze Zahlen und verdeutlicht, dass das Thema rechtsmissbräuchliche Massenabmahnung weiterhin ein echtes Problem darstellt.

Wie die Urteile der letzten Zeit zeigen, ist die Rechtsprechung jedoch durchaus bereit, den Massenabmahnern Einheit zu gebieten.

Stand: 05/2009

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

 

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