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Jugendschutzrechtsprechung im Internet
Eine
Übersicht zur Rechtsprechung zum Fragen des Jugendschutzes im Internet und der
Wirksamkeit von Altersverifikationssystem (AVS)
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt
Johannes Richard, Rostock
Leitssatz:
Beim Verkauf von Tabakwaren im
Internet ist eine Alterprüfung nicht notwendig.
LG Koblenz
Beschluss vom 13.08.2007, AZ 4 HK O 120/07
Leitätze:
1. Ein Altersverifikationssystem,
dass im wesentlichen darauf beruht, dass der potentielle Nutzer seine
Personalausweiskennziffer, in der sich verschlüsselt das Geburtsdatum des
Nutzers befindet, in das System zur Überprüfung eingibt ist nicht ausreichend.
Dieses AVS stellt keine effektive Barriere im Sinne des § 4 Abs. 2 JMStV
dar.
2. Ein derartiges AVS ist
wettbewerbswidrig gem. § 4 Nr. 11 UWG.
Landgericht
Aachen, Az 41 O 150/04 vom 7. Dezember 2004
Leitsätze
1. Die Sicherstellung einer
geschlossenen Benutzergruppe im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 2 JMStV dahin, dass
pornografische Darstellungen nur Erwachsenen als geschlossene Benutzergruppe
zugänglich gemacht werden, erfordert das Vorhandensein einer effektiven Barriere
zwischen der pornografischen Darstellung und dem Minderjährigen. Es darf sich
nicht um eine mühelos oder mit geringer Mühe zu umgehende Scheinbarriere
handeln. Dabei ist es Sache des Anbieters, eine effektive Sicherung vorzusehen,
da er mit dem Angebot von Pornografie in dem grundsätzlich leicht zugänglichen
Medium Internet die Gefahrenquelle geschaffen hat. Andererseits kann keine
vollständige, durch kein Mittel zu überwindende Sicherheit vorausgesetzt
werden.
2. Das AVS „ueber18.de“, dass in
erster Linie auf der Eingabe einer Personalausweisnummer beruht, ist insoweit
nicht ausreichend.
Landgericht
Duisburg, Az 21 O 97/04 vom 30.08.2004
Ein
Altersverifikationssystem (AVS) mit Hilfe der Eingabe einer Personal- oder
Passausweisnummer mit Postleitzahl des Ausstellungsortes ist nicht ausreichend
(LG Krefeld)
Jugendschutz
im Versandhandel ist bei Postident und "Einschreiben Eigenhändig" gewährleistet
OLG München vom 29.07.2004
Neues
Strafurteilurteil vom KG Berlin vom 26.04.2004: Personalausweis und AVS
"über18.de" reicht nicht für Jugendschutz!
OLG
Düsseldorf: Personalausweis und Kreditkartennummer nicht als
Jugendschutzmaßnahme geeignet (OLG Düsseldorf, 17.02.2004)
BGH:Technische
Vorkehrungen können Jugendschutz gewährleisten, Personal nicht
notwendig!(Volltext)
Personalausweis
reicht für Alterkontrolle (LG Düsseldorf)
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