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Entscheidung zur veralteten Rechtslage durch den BGH: Auf Energieeffizienzklasse darf verlinkt werden, aktuell jedoch nicht mehr zulässig

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 04.02.2016, Az: I ZR 181/14 sich zur Darstellung der Energieeffizienzklasse bei elektronischen Geräten, insbesondere Fernsehern, im Internet geäußert. Die Entscheidung hat ihre Grundlage in der EU-Verordnung 1062/2010. Nach Ansicht des BGH ist eine Verlinkung auf die Energieeffizienzklasse bei einer Linkbezeichnung “Details zur Energieeffizienz” zulässig.

Nach der Berichterstattung im Internet könnte man somit allgemein davon ausgehen, dass eine Verlinkung auf die Energieeffizienzklasse ausreichend ist. Dies ist jedoch nicht der Fall, da sich die Rechtslage mittlerweile geändert hat.

Mittlerweile gilt bei der Darstellung der Energieeffizienzklasse die EU-Verordnung 518/2014, die seit dem 01.01.2015 beim Angebot von Produktgruppen gilt, bei denen über die Energieeffizienzklasse zu informieren ist. Der BGH weist im Übrigen darauf hin, dass die Rechtslage aktuell eine andere ist, jedoch nach damaliger Rechtslage, die der BGH zu entscheiden hatte, eine Verlinkung noch zulässig war.

Wie sieht die Rechtslage aktuell aus?

Aktuell zulässig ist auch eine sogenannte “geschachtelte Anzeige”. Dies ist EU-Sprech für einen Link. Bei der Verlinkung muss jedoch zwingend die Energieeffizienzklasse als Grafik dargestellt werden und dann anklickbar sein. Die Farbe der Grafik mit der Angabe der Energieeffizienzklasse muss zwingend die gleiche Farbe haben, wie die entsprechende Energieeffizienzklasse auf dem Energieetikett. Ferner muss die Energieeffizienzklasse zwingend in weißer Schrift angegeben werden. Die Größe der Darstellung der Energieeffizienzklasse muss mindestens genauso groß sein, wie der dargestellte Preis auf der Webseite an dieser Stelle.

Allgemeine Informationen, auf Energieeffizienzklasse könnte mittels eines sprechenden Links auch verlinkt werden, sind so somit nicht richtig. Der vom BGH als zulässig erachtete Verweis auf die Energieeffizienzklasse mittels eines Links wäre unter sehr eingeschränkten Möglichkeiten, die gerade bei Fernsehern heutzutage unscheinlich sein dürften, immer noch zulässig. Es sind jedoch mittlerweile seltene Einzelfälle.

Stand: 25.07.2016

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard
 

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