weihnachtsgeschenk-widerrufsrecht-umtausch

Weihnachtsgeschenke entspannt online kaufen: Was Sie beim Widerrufsrecht beachten müssen

irrvideo-Kk1hV6YP8TE Immer mehr Weihnachtsgeschenke werden online gekauft. Dies ist auch kein Wunder: Die Auswahl ist größer, die Preise günstiger. Der Kunde erspart sich einen stressigen Einkauf in der überfüllten Innenstadt.

Was passiert jedoch, wenn das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt? Die Farbe der Krawatte kommt nicht an, die CD wurde doppelt verschenkt oder das Geschenk stößt aus sonstigen Gründen nicht auf Gegenliebe?

Umtausch im stationären Handel

Wenn die Ware nicht gefällt, ist dies im stationären Handel kein Umtauschgrund. Soweit der stationäre Handel oder Discounter nach Weihnachten eine gekaufte Sache zurücknehmen, ist dies eine reine Kulanzleistung. Wohlgemerkt geht es um die Fälle, in denen die Ware nicht gefällt. Wenn das Geschenk einen Mangel haben sollte, gelten die üblichen Regelungen der Mangelhaftung.

Im stationären Handel haben Sie somit keinen Anspruch auf Umtausch bei Nichtgefallen. Die Geschäfte sind jedoch kulant und es gibt entweder Geld zurück oder einen Gutschein.

Umtauschrecht im Onlinehandel

Der Begriff “Umtauschrecht” passt hier eigentlich nicht. Verbraucher haben jedoch in den allermeisten Fällen ein Widerrufsrecht. Ausnahmen gibt es bspw. bei Kundenspezifikationen, entsiegelten Datenträgern oder CD´s oder DVD´s sowie bei entsiegelten Hygieneprodukten. Dies jedoch einmal außen vorgelassen, ist das Widerrufsrecht, dass der Internethändler dem Verbraucher einräumen muss, die Möglichkeit, ungeliebte Geschenke wieder zurückzugeben, die Online gekauft wurden.

Wann endet die Widerrufsfrist?

Bei der Frage des Widerrufsrechtes von Weihnachtsgeschenken gibt es jedoch einige rechtliche Aspekte zu beachten. Kulanzregelungen von Internethändlern einmal außen vorgelassen, ist es wichtig, immer auf die Widerrufsfrist zu achten.

Laut Gesetz: 14 Tage

Die gesetzliche Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Grundsätzlich beginnt die Widerrufsfrist – eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung vorausgesetzt – mit Erhalt der Ware.

Wenn somit am 24.12., d. h. Heiligabend, zum ersten Mal auffällt, dass die Ware nicht gefällt, ist ein Widerruf möglich, wenn´s noch nicht zu spät ist. Dies hat wiederrum die Folge, dass bei der üblichen Widerrufsfrist von 14 Tagen der Schenker die Ware ab bzw. nach dem 10.12.2015 erhalten haben muss. Wer somit bereits frühzeitig ein Weihnachtsgeschenk online bestellt, schaut hinsichtlich des Widerrufsrechtes in die Röhre, wenn dies frühzeitig geliefert wird.

Vorteil: Widerrufsfrist von 1 Monat

Viele Internetshops sowie eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung räumen eine Widerrufsfrist von 1 Monat ein. Dies verschafft dem Schenker Zeit. Auch der Online-Händler profitiert, da bei derartigen Angeboten risikolos bereits vorher Weihnachtsgeschenke online bestellt werden können. In diesem Fall können Weihnachtsgeschenke bestellt werden, die der Schenker bereits ab bzw. nach dem 24.11.2015 erhält.

Auch möglich: Freiwillig verlängerte Widerrufs- bzw. Rückgabefrist

Einige Shops räumen ferner bei Bestellungen ab einem bestimmten Datum ein grundsätzlich verlängertes Widerrufsrecht für das Weihnachtsgeschäft ein, bspw. bis zum 31.12. des Jahres. In diesem Fall hat der Verbraucher ganz entspannt die Möglichkeit, innerhalb der zusätzlich eingeräumten Frist sich zu entscheiden, ob das Geschenk nunmehr zurückgegeben werden soll oder nicht.

Frist beachten und Widerruf richtig ausüben

Die oben dargestellte Berechnung geht davon aus, dass die Widerrufsfrist am 24.12. endet. Dies hätte unangenehmerweise zur Folge, dass der Widerruf noch am 24.12., quasi nach der Bescherung, erklärt werden muss. Feiertage, abgesehen davon, dass der 24.12. kein gesetzlicher Feiertag ist, verlängern die Widerrufsfrist nicht. Der Widerruf kann entweder telefonisch erklärt werden, per Post, Fax oder Email. In jeder ordentlichen Widerrufsbelehrung gibt es ein Muster-Widerrufsformular. Dies kann, muss jedoch nicht, genutzt werden. Entscheidend für die Frage, ob der Widerruf fristgemäß erfolgt ist, ist die Absendung des Widerrufs.

Der günstigste und einfachste Weg ist ein Widerruf per Email. Wenn es eng ist mit der Frist, muss somit der Schenker nach der Bescherung am 24.12. noch eine kurze Email an den Internethändler schicken.

Wer diese Fristen im Hinterkopf hat und insbesondere darauf achtet, welche Widerrufsfrist der Händler eingeräumt hat, kann seine Weihnachtsgeschenke unbesorgt online kaufen.

Stand: 10.11.2015

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/c7596d08ac8a4409979bd719f262bcc5