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Buchpreisbindung: Wird der Internetvertrag über ein neues Buch widerrufen, gilt auch für den Verkauf der Retoure die Buchpreisbindung

Nach Buchpreisbindungsgesetz dürfen unter anderem neue preisgebundene Bücher nur zu dem gebundenen Ladenpreis angeboten und verkauft werden. Eine entsprechende Regelung ergibt sich aus der Preisfestsetzung von § 5Buchpreisbindungsgesetz (BuchPrG). Nach § 3 Buchpreisbindungsgesetz gilt dies nicht für gebrauchte Bücher.

Wie ist die Rechtslage, wenn ein über das Internet verkaufte Buch im Rahmen der Ausübung des Widerrufsrechtes zurückgesandt wird?

Das Landgericht Nürnberg-Fürth (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 25.11.2016, Az.: 4 HK O 6816/16) hatte den Fall zu entscheiden, in dem im Internet ein Buch zu einem anderen, als dem festgelegten Preis angeboten wurde. Der verklagte Händler hatte damit argumentiert, das Buch sei ein Rückläufer nach dem Widerruf eines Bestellers gewesen. Das Buch sei an ihn – weiterhin eingeschweißt – nach Ausübung des Widerrufes zurückgesandt worden.

Wann ist ein Buch gebraucht?

Ein Buch ist im Rechtssinne gebraucht, wenn es bereits einmal die Vertriebskette des Buchhandels verlassen hat, indem es durch den Verkauf an einen Letztabnehmer in den privaten Gebrauch gelangt ist. Die Pflicht zur Einhaltung des gebundenen Preises bezieht sich grundsätzlich nur auf den ersten Verkauf von Büchern an Letztabnehmer. Vereinfacht gesagt muss der gebundene Buchpreis einmal gezahlt worden sein.

Nach Auffassung des Landgerichtes ist das Buch nicht in den privaten Gebrauch gelangt, da es nach Ausübung des Widerrufes an den Händler zurückgesandt wurde. Das Landgericht nimmt an:

“Insbesondere hat der Buchhandel nicht am Preis gebundenen Entgelt der ersten Veräußerung partizipiert. Letztlich wurde nämlich der gebundene Preis nicht durch den Letztabnehmer, der später widerrufen hat, bezahlt.”

Verstoß gegen die Buchpreisbindung liegt auch dann vor, wenn der Buchpreis höher ist.

Es kommt selten vor, ist aber durchaus denkbar: Ein Verstoß gegen das Buchpreisbindungsgesetz liegt nicht nur dann vor, wenn, dies ist der häufigste Fall, der festgelegte Buchpreis unterschritten wird. Im vorliegenden Fall hatte der Händler das Buch zu einem erheblich höheren Preis als den aktuell gebundenen Preis angeboten.

Wie Sie Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen das Buchpreisbindungsgesetz vermeiden können

Das Buchpreisbindungsgesetz gilt nicht für gebrauchte Bücher. Erste Voraussetzung, um nicht Probleme mit dem Buchpreisbindungsgesetz zu bekommen, ist somit, dass beim Angebot von Büchern, in denen nicht der gebundene Preis gefordert wird, klar und deutlich das Wort “gebraucht” verwendet wird.

Sinnvoll ist es natürlich, in die Artikelbeschreibung keine Hinweise mit aufzunehmen, die gegen eine Annahme sprechen, das Buch sei wirklich gebraucht im Sinne von “benutzt”. Dies gilt insbesondere bei einer Formulierung, wie “original-verschweißt”. Eine derartige Formulierung spricht schon einmal per se gegen den Umstand, dass es sich wirklich um ein gebrauchtes Buch handelt.

Stand: 04.01.2017

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

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