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Neue Widerrufsbelehrung zum 13.06.2014 bei eBay: eBay veröffentlicht konkrete Informationen

Im Rahmen der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie zum 13.06.2014 gibt es u. a. eine neue Muster-Widerrufsbelehrung. Welche Gestaltungsmöglichkeiten es hierbei bei eBay geben würde, war bisher unklar. eBay hat am 29.04.2014 nunmehr konkrete Informationen veröffentlicht.

Entsprechend den dann nur noch eingeschränkten Gestaltungsmöglichkeiten (es wird ab dem 13.06.2014 bspw. keine Rückgabebelehrung mehr geben sondern nur noch eine einheitliche Widerrufsbelehrung) entfallen auch Einstellungsmöglichkeiten im Rahmen der Darstellung der Widerrufsbelehrung am Ende der eBay-Artikelbeschreibung.

Kein Rückgaberecht mehr

Da es nur noch ein Widerrufsrecht geben wird, gibt es am Ende der Artikelbeschreibung in dem Feld “Widerrufs- oder Rückgabebelehrung” nicht mehr die Möglichkeit, in der Kurzzusammenfassung unter der Überschrift “Rücksendekosten” den Wert “Rückgaberecht: Verkäufer trägt Versandkosten” auszuwählen.

Ob eBay konsequenterweise die Überschrift dieser Information, nämlich “Widerrufs- oder Rückgabebelehrung” ändern wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt (29.04.2014) unklar.

Widerrufsfrist: 14 Tage oder ein Monat

In der neuen Widerrufsbelehrung zum 13.06.2014 beträgt die vom Gesetzgeber vorgesehene Widerrufsfrist 14 Tage. eBay weist darauf hin, dass eBay-Verkäufer mit Top-Bewertung auch weiterhin eine Widerrufsfrist von einem Monat einräumen müssen. In Abweichung vom amtlichen Muster der Widerrufsbelehrung zum 13.06.2014 muss somit die Widerrufsfrist verlängert werden auf einem Monat. Diese Abweichung vom amtlichen Muster halten wir für unproblematisch. Aktuell ist es noch so, dass die Widerrufsfrist von einem Monat eine auch vom Gesetzgeber vorgesehene Alternative in der Musterwiderrufsbelehrung ist.

Änderung der Rücksendekosten

Die 40-Euro-Klausel in der aktuellen Widerrufsbelehrung entfällt ab dem 13.06.2014. Aktuell ist es so, dass bei einem Rücksendewert von unter 40,00 Euro der Käufer die Kosten der Rücksendung zu tragen hat, soweit dies in der Widerrufsbelehrung des Verkäufers geregelt ist und der Verkäufer dies gesondert vereinbart hat.

Zukünftig gibt es die Möglichkeit, dass der Käufer oder der Verkäufer die Kosten der Rücksendung tragen.

Es wird künftig daher nur noch zwei Alternativen im Feld zur Tragung der Rücksendekosten geben, nämlich

“Verkäufer trägt Rücksendekosten”

oder

“Käufer trägt Rücksendekosten”

Aktuell scheint es interessanterweise so zu sein, dass eBay eBay-Verkäufern mit Top-Bewertung, die mit der eBay-Garantie werben, keine Vorgaben dahingehend macht, ob diese oder der Verbraucher die Kosten der Rücksendung zu tragen hat.

Die Einstellmöglichkeiten von eBay sind missverständlich, da auch noch veraltete Optionen ausgewählt werden können. Richtig ist eine der letzten beiden Einstellungen:

 

 

 

 

Das Muster-Widerrufsformular

Ab dem 13.06.2014 muss der Verkäufer ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung stellen. eBay geht offensichtlich davon aus, das Muster-Widerrufsformular unterhalb der Widerrufsbelehrung darzustellen. Ein gesondertes Feld ist hierfür nicht vorgesehen.

Wir hoffen, dass die eBay-Techniker zu Ende gedacht haben und für die Darstellung der Widerrufsbelehrung einschließlich Widerrufsformular auch genug Platz vorhanden ist.

Was fehlt?

Ein Grundproblem der neuen Widerrufsbelehrung zum 13.06.2014 ist eine unter Umständen notwendige dynamische Widerrufsbelehrung. Die Frage des Fristbeginns beim Kauf mehrerer Produkte, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten geliefert werden, stellt sich bei einzelnen eBay-Verkäufern nach unserer Auffassung nicht.

Soweit der Verkäufer jedoch nicht postversandfähige Ware versendet (Speditionsware) und möchte, dass der Verbraucher die Kosten der Rücksendung trägt, muss er die Rücksendekosten in die Widerrufsbelehrung selbst mit aufnehmen, entweder konkret oder als Schätzung. Diese Dynamisierung ist bei eBay offensichtlich nicht möglich. Folge ist, dass wir aktuell eine rechtskonforme Darstellung des Verkaufs von Speditionsware, bei denen der Käufer die Rücksendekosten tragen soll (die dann in der Widerrufsbelehrung selbst korrekt anzugeben sind) für technisch nicht umsetzbar und möglich erachten.  Verkäufer die bei eBay Speidtionsware verkaufen, müssen daher die Rücksendekosten tragen!

Verweis auf die neue Musterwiderrufsbelehrung durch eBay

eBay verweist in seiner Information über das neue Widerrufsrecht sowohl auf das neue amtliche Muster der Widerrufsbelehrung zum 13.06.2014 wie auch auf ein Muster-Widerrufsformular.

Wohl nicht zuletzt aus Haftungsgründen hat eBay hierbei die offizielle “unbearbeitete” Version des Gesetzgebers übernommen. Diese Version muss durch 6 Gestaltungshinweise, die wiederrum durch mehrere Untergestaltungshinweise präzisiert wird, noch “zusammengebaut” werden. Besonders tückisch: anders, als im aktuellen Muster ist eine Widerrufsfrist mit einem Monat in dem Muster gar nicht vorgesehen. Die Frist muß jedoch in diesem Fall an mehreren Stellen geändert werden

Wer nicht gerade juristischer Experte ist, sollte sich an diesem Puzzlespiel nicht selbst versuchen, sondern dies einem Fachmann überlassen.

Wir beraten Sie.

Stand: 19.06.2014

Ihre Ansprechpartner: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rostock

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