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Abmahnung von der Romanowski Familie GmbH

Wir kennen den Abmahner und haben bereits beraten bzw. vertreten.

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Als Experten stehen wir Ihnen bundesweit kurzfristig für eine Beratung zu allen Fragen im Zusammenhang mit Ihrer Abmahnung zur Verfügung. Wenn Sie eine Beratung durch uns wünschen, besprechen wir mit Ihnen zunächst telefonisch unverbindlich den Inhalt und Ablauf einer telefonischen Beratung und nennen Ihnen unser Beratungshonorar. Sobald uns Ihre Abmahnung vorliegt, prüfen wir den Sachverhalt und rufen Sie kurzfristig zurück. Sie erhalten von uns im Rahmen unserer Beratung eine konkrete Einschätzung zur Rechtslage und zu den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten. Nach unserer Erfahrung sind Unterlassungserklärungen häufig zu weit gefasst und Abmahnkosten zu hoch angesetzt. Selbstverständlich sprechen wir konkrete Handlungsempfehlungen aus.

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Wir beraten Sie. Schnell und unkompliziert.

Unsere Informationen zur Abmahnung von der Romanowski Familie GmbH

Abmahner:Romanowski Familie GmbH

Rechtsanwälte des Abmahners:Anwaltskanzlei Schleinkhofer

Branche: Messer

Vorwurf der Abmahnung: Verletzung der Unionsmarke “Takumi”

Gerügter Verstoß bei: Internetangebot

Streitwert / geltend gemachte Kosten: 100.000€ / 2.584,09€

Anmerkung: “Takumi” bedeutet auf japanisch Meister oder Handwerker. Nach unserem Eindruck werden viele Produkte mit einen Japan.Bezug mit dem Begriff bezeichnet.

Stand:07/2024

Wir beraten als Fachanwälte täglich Abgemahnte wie Sie und verfügen daher über Erfahrung aus
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Wir beraten Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

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Sie werden gut beraten durch: Rechtsanwalt Johannes Richard und Rechtsanwalt Andreas Kempcke, Rostock