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Abmahnung vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. wegen der Bewerbung von Tierfutter und Ergänzungsfuttermittel

Seit diesem Jahr mahnt der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VsW) unter unterschiedlichen Aspekten die Bewerbung und das Angebot von Tierfutter und Ergänzungsfuttermitteln für Tiere ab. Allgemeine Informationen zu Abmahnungen vom Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VsW) haben wir hier zusammengestellt.

Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. aus Berlin ist ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Wahrung der gewerblichen Interessen der Mitglieder gehören. Der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) ist in die Liste der qualifizierten Wirtschaftsverbände gemäß § 8 b UWG eingetragen und darf somit wettbewerbsrechtlich abmahnen.

Konkret ergibt sich die Aktivlegitimation des VSW daraus, dass dem Verband über 20 Anbieter von Tierbedarf und mehrere Lebensmittel- und Einzelhandelsfilialbetriebe angehören, welche auch Tierfuttermittel anbieten.

In seinen Abmahnungen wendet sich der Verband Sozialer Wettbewerb gegen höchst unterschiedliche Aspekte der Bewerbung von Tierfutter.

Verbot der krankheitsbezogenen Werbung für Tierfutter

Das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln ist in der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 geregelt. Als Verordnung der EU findet diese unmittelbare Anwendung, einer Umsetzung in das deutsche Recht bedarf es nicht.

In Art. 13 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 767/2009 der EU ist geregelt:

(3) Durch die Kennzeichnung oder Aufmachung von Einzelfuttermitteln und Mischfuttermitteln darf nicht behauptet werden, dass sie

a) eine Krankheit verhindern, behandeln oder heilen, mit Ausnahme von aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 zugelassenen Kokzidiostatika und Histomonostatika; allerdings gilt dieser Buchstabe nicht für Ernährungsimbalanzen betreffende Angaben, sofern damit kein pathologisches Symptom assoziiert wird;

b) einem anderen besonderen Ernährungszweck dienen oder andere Merkmale besitzen als den/die in dem Verzeichnis gemäß Artikel 9 aufgeführten, es sei denn, sie erfüllen die darin festgelegten Bedingungen.

Eine uns vorliegende Abmahnung von dem Verband Sozialer Wettbewerb bezog sich auf die Bewerbung eines Ergänzungsmittels für Tiere unter Bezugnahme auf bestimmte Tierkrankheiten.

Neben einem Verstoß gegen Art. 13 Abs. 3 VO (EG) Nr. 767/2009 wurde eine Irreführung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG gerügt, da es angeblich keine hinreichenden wissenschaftlichen Belege um die sogenannten Wirkungsauslobungen gibt.

Zu dem Vorwurf, dass ein Tierfutter bei bestimmten Einschränkungen oder Krankheiten hilft, liegen uns vom Verband Sozialer Wettbewerb mehrere Abmahnungen vor. Es geht dabei um unterschiedliche Futtermittel, sowohl für Pferde wie aber auch für Hunde.

Abmahnung wegen Verstoß gegen die Verordnung (EU) 2020/354

In der Verordnung (EU) 2020/354 zur Erstellung eines Verzeichnisses der vorgesehenen Verwendung von Futtermitteln für besondere Ernährungszwecke und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/38/EG sind besondere Vorgaben für „Futtermittel mit besonderen Ernährungszwecken“ geregelt. In „Teil B, Verzeichnis der Verwendungszwecke“ werden unter 1. besondere Verwendungszwecke genannt, bei denen „wesentliche ernährungsphysiologische Merkmale (GP1) vorgegeben werden.

Die besonderen Ernährungszwecke kann man sich in diesem Zusammenhang vorstellen, wie sogenannte Health Claims. Diese sind aus dem Lebensmittelrecht bekannt. Health Claims sind nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel, die unter besonderen Voraussetzungen verwendet werden dürfen. Wenn somit z.B. ein Tierfuttermittel gemäß Anhang B Nr. 27 mit dem Ernährungszweck „Unterstützung des Gelenkstoffwechsels bei Osteoarthritis“ beworben wird für Hunde, müssen die wesentlichen ernährungsphysiologischen Merkmale unter gegeben sein:

Nummer des EintragsBesonderer ErnährungszweckWesentliche ernährungsphysiologische Merkmale (GP 1)Tierart oder TiergattungKennzeichnungsangaben (GP2)
27Unterstützung des Gelenk- stoffwechsels bei OsteoarthritisOmega-3-Fettsäuren insgesamt ≥ 29 g je kg und Eicosapentaensäure ≥ 3,3 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2) und angemessener Vitamin-E-Gehalt.    HundeOmega-3-Fettsäuren (insgesamt) — Eicosapentaensäure (insgesamt) —Vitamin E (insgesamt)

Wenn dies, aus welchen Gründen auch immer, nicht der Fall ist, wäre die Bewerbung des Produktes mit der entsprechenden Aussage wettbewerbswidrig.

Für die Bewerbunf eines derartigen Produktet kann auch der Anbieter/Verkäuffer wettbewerbsrechtlich in Anspruch genommen werden.

Am Ende dieses Beitrages haben wir zugelassene Verwendungszwecke entsprechend des besonderen Ernährungszweckes gemäß Teil B der Verordnung für Hunde und Katzen einmal aufgeführt.

Risiken bei einer Abmahnung von dem Verband Sozialer Wettbewerb wegen der Bewerbung von Tierfuttermitteln

Eine Abmahnung von dem Verband Sozialer Wettbewerb ist mit Abmahnkosten von 357,00 Euro im Vergleich zu einer Abmahnung eines Wettbewerbers relativ preiswert.

Die Abmahnung ist jedoch weitreichend:

Es wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert. In der Unterlassungserklärung geht es auf der einen Seite darum, ein bestimmtes Produkt mit bestimmten Aussagen zu bewerben. Auf der anderen Seite soll der Abgemahnte für den Fall der Zuwiderhandlung und zwar für jeden Fall eine angemessene Vertragsstrafe an den Verband Sozialer Wettbewerb zahlen.

Unter Umständen ist es nicht damit getan, dass ganz konkret in der Abmahnung gerügte Produkt mit den entsprechenden Werbeaussagen, z.B. aus einem Internetangebot zu entfernen. Die Rechtsprechung hat bei Unterlassungserklärungen oder Unterlassungstiteln das Rechtsinstitut des sogenannten kerngleichen Verstoßes entwickelt.

Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass die Unterlassungserklärung, die sich auf ein ganz konkretes Ergänzungsfuttermittel bezieht, unter Umständen auch für andere Produkte gelten könnte, bei denen mit ähnlichen oder gleichen Aussagen oder Angaben geworben wird und diese Aussagen ebenfalls unzulässig sind. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass ein Anbieter, der wegen der wettbewerbswidrigen Bewerbung eines Tierfuttermittels abgemahnt wurde, in der Regel nicht nur ein Tierfuttermittel anbietet, sondern in der Regel z.B. im Bereich Heimtierbedarf das Angebot von Tierfuttermitteln für ganz unterschiedliche Tiere spezialisiert ist und somit eine Vielzahl von Tierfuttermitteln im Angebot hat.

Aus unserer Beratungspraxis ist uns ebenfalls bekannt, dass es häufig nicht nur um die Bewerbung eines Produktes im Internet geht. Häufig ist das Produkt selbst auch mit den unzulässigen Aussagen auf der Verpackung gekennzeichnet.

Wir empfehlen daher keinesfalls ohne vorherige anwaltliche Beratung die geforderte Unterlassungserklärung abzugeben.

Rechtsfolgen für Hersteller von Tierfuttermitteln

Nach unserem Eindruck haben sich Hersteller von Tierfuttermitteln in den vergangenen Jahren nicht besonders intensiv um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bei der Bewerbung von Tierfuttermitteln und entsprechenden Wirkaussagen gekümmert. Abmahnungen von Wettbewerbern untereinander scheint es nicht gegeben zu haben. So war es nur eine Frage der Zeit, bis ein Abmahnverein, wie z.B. der Verband Sozialer Wettbewerb, sich des Themas annehmen würde.

Aus unserer Beratungspraxis haben wir den Eindruck gewonnen, dass selbst größeren und bekannteren Hersteller von Tierfuttermitteln die rechtlichen Vorgaben nicht bekannt sind.

Soweit Werbeaussagen vom Hersteller verwandt worden sind, können ggf. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Hersteller von dem abgemahnten Händler in Betracht kommen.

Wer als Hersteller von einem Tierfutter von einer Abmahnung betroffen ist, hat noch ein sehr viel größeres Problem:

Vor dem Hintergrund, dass viele Verpackungen von Tierfuttermitteln mit unzulässigen Aussagen gekennzeichnet sind, kann eine Unterlassungserklärung auch Rückrufansprüche des Abmahners gegenüber gewerblichen Abnehmern zur Folge haben.

Unabhängig davon sollte der Hersteller eines Tierfuttermittels reagieren, wenn ihm eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung aufgrund seiner Werbeaussagen von einem Abnehmer bekannt wird. In einem derartigen Fall kann es sich anbieten, proaktiv auf die Abnehmer zuzugehen, Werbematerial zu korrigieren und ggf. fehlerhaft gekennzeichnete Produkte zurückzurufen.

Derartige Prozesse haben wir in unserer Beratungspraxis bereits rechtlich begleitet.

Wir beraten Sie bei einer Abmahnung wegen wettbewerbswidrigen Bewerbungen von Tierfutter.

Stand: 09.10.2024

Es berät Sie: Rechtsanwalt Johannes Richard

Anhang TEIL B Verzeichnis der Verwendungszwecke

Nummer des EintragsBesonderer ErnährungszweckWesentliche ernährungsphysiologische Merkmale (GP 1)Tierart oder TiergattungKennzeichnungsangaben (GP2)
 1234
10Unterstützung der Nierenfunktion bei chronischer Niereninsuffizienz (1)Hochwertige Proteine und Phos- phor ≤ 5 g/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2) und Rohprotein ≤ 220 g/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)Hunde— Proteinquelle(n) — Calcium — Phosphor — Kalium — Natrium —Essentielle Fett- säuren (falls zugesetzt)
  Niedrige Phosphorabsorption durch Aufnahme von Lanthancar- bonat-OctahydratAusge- wachsene Hunde— Proteinquelle(n) — Calcium — Phosphor — Kalium — Natrium —Essentielle Fettsäuren (falls zugesetzt) — Lanthancarbonat- Octahydrat
  Hochwertige Proteine und Phos- phor ≤ 6,5 g/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2) und Rohprotein ≤ 320 g/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)Katzen— Proteinquelle(n) — Calcium — Phosphor — Kalium — Natrium  —Essentielle Fett- säuren (falls zugesetzt)
  Niedrige Phosphatabsorption durch Aufnahme von Lanthancarbonat- OctahydratAusge- wachsene Katzen— Proteinquelle(n) — Calcium — Phosphor — Kalium — Natrium —Essentielle Fettsäuren (falls zugesetzt) — Lanthancarbonat-Octahydrat
  Hohe Energiedichte mit mehr als 8,8 MJ/kg Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %. Leichtverdauliche und wohl- schmeckende Stärkequellen. Begrenzter Proteingehalt: ≤ 106 g Rohprotein/kg Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %. Natriumgehalt: 2 g/100 kg pro Tag Hoher Gehalt an Eicosapentaensäu- re und Docosahexaensäure Summe  ≥ 0,2 g/kg BW0,75 pro TagEquiden—Protein- und Energiequelle(n) — Calcium — Phosphor — Kalium — Magnesium — Natrium —Summe aus Eicosa- pentaensäure und Docosahexaensäure
11Verringerung der OxalsteinbildungNiedriger Calciumgehalt, niedriger Vitamin-D-Gehalt und harnalkalisierende EigenschaftenHunde und Katzen— Phosphor — Calcium — Natrium — Magnesium — Kalium — Chloride — Schwefel —Vitamin D (insgesamt) — Hydroxyprolin — harnalkalisierende Stoffe
12Regulierung der Glucose- versorgung (Diabetes mellitus)Gesamtzucker (Mono- und Disac- charide) ≤ 62 g/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)Hunde und Katzen— Kohlenhydratquelle (n) — ggf. Behandlung der Kohlenhydrate — Stärke — Gesamtzucker —Fructose (falls zugesetzt) —Essentielle Fettsäu- ren (falls zugesetzt) — Quelle(n) kurz- und mittelkettiger Fettsäuren (falls zugesetzt)  
  13  Minderung von Ausgangser- zeugnis- und Nährstoffinto- Leranz- erscheinungen (4)  Ausgewählte und zahlenmäßig be- grenzte Proteinquelle(n) und/oder hydrolysierte Proteinquelle(n) und/oder ausgewählte Kohlenhydratquelle(n)    Hunde und Katzen  —Proteinquellen, gege- benenfalls ein- schließlich Angabe der Behandlung (falls zugesetzt). — Kohlenhydratquelle (n), gegebenenfalls einschließlich Angabe der Behandlung (falls zugesetzt). —Essentielle Fettsäuren  (falls zugesetzt)
14Verringerung der Cystin- steinbildungHarnalkalisierende Eigenschaften und Rohprotein ≤ 160 g/kg Allein- futtermittel mit einem Feuchtig- keitsgehalt von 12 % (2) oder Proteine, die wegen ihres begrenz- ten Cystin- und Cysteingehalts ausgewählt wurden (z. B. Kasein, Erb- senprotein, Sojaprotein), und Rohprotein ≤ 220 g/kg Alleinfutter- mittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)Hunde—Schwefelamino- säuren (insgesamt) — Proteinquellen — Natrium — Kalium — Chloride — Harnalkalisierende Stoffe (falls zugesetzt).
15Ernährungs- physiologische Wiederherstellung, Rekonvaleszenz (5)Leichtverdauliche Ausgangserzeug- nisse mit einer Energiedichte ≥ 3 520 kcal und Rohprotein ≥ 250 g je kg Alleinfut- termittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)  Hunde— Leichtverdauliche Ausgangsquellen (ggf. einschließlich Angabe der Behandlung) — Energiewert
Leichtverdauliche Ausgangserzeugnisse mit einer Energiedichte  ≥ 3520 kcal und Rohprotein ≥ 270 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)  Katzen
16    Verringerung der Uratstein- bildungRohprotein ≤ 130 g/kg Alleinfutter- mittel mit einem Feuchtigkeitsge- halt von 12 % (2) oder Rohprotein ≤ 220 g/kg Alleinfutter- mittel mit einem Feuchtigkeitsge- halt von 12 % (2) und ausgewählte Proteinquellen    Hunde                — Proteinquelle(n)
  Rohprotein ≤ 317 g/kg Alleinfut- termittel mit einem Feuchtigkeits- gehalt von 12 % (2)  Katzen
  17  Auflösung von Struvitstei- nen (6)  Eigenschaften zur Bildung eines an Struvit untersättigten Harns (7) und/oder harnsäuernde Eigenschaften (8) und Magnesium ≤ 1,8 g/kg Alleinfutter- mittel mit einem Feuchtigkeitsge- halt von 12 % (2)  Hunde und Katzen  — Phosphor — Calcium — Natrium — Magnesium — Kalium — Chlorid — Schwefel
18Verringerung von Struvit- steinrezi- diven (6)Alleinfuttermittel mit harnuntersät- tigenden (7) oder metastabilisieren- den Eigenschaften (9) in Bezug auf Struvit und/oder Futter mit harnsäuernden Eigenschaften (8) und Magnesium ≤ 1,8 g/kg Alleinfutter- mittel mit einem Feuchtigkeitsge- halt von 12 % (2)Hunde und Katzen— Phosphor — Calcium — Natrium — Magnesium — Kalium — Chlorid — Schwefel
19Ausgleich unzureichender Verdauung (10)Leichtverdauliche Ernährung: Offensichtliche Verdaulichkeit von — Futtermitteln mit niedrigem Faser- gehalt (Rohfaser ≤ 44 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %) (2)): Rohprotein ≥ 85 % Rohfett ≥ 90 % oder — faserverstärkte Futtermittel (Rohfaser > 44 g je kg Alleinfut- termittel mit einem Feuchtig- keitsgehalt von 12 % (2)): Rohprotein ≥ 80 % Rohfett ≥ 80 %Hunde und Katzen— Leichtverdauliche Ausgangsquellen (ggf. Angabe ihrer Behandlung).
20Linderung akuter Resorptions- störungen des DarmsLeichtverdauliche Ernährung: Offensichtliche Verdaulichkeit der —Futtermitteln mit niedrigem Fasergehalt (Rohfaser ≤ 44 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %) (2)): Rohprotein≥ 85 % Rohfett≥ 90 % oder — faserverstärkte Futtermittel (Rohfaser > 44 g je kg Alleinfutter- mittel mit einem Feuchtigkeits- gehalt von 12 % (2)): Rohprotein ≥ 80 % Rohfett ≥ 80 % und Natrium ≥ 1,8 g je kg Alleinfutter- mittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2) und Kalium ≥ 5 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)Hunde und Katzen—Leichtverdauliche Ausgangsquellen (ggf. Angabe ihrer Behandlung). — Natrium — Kalium
21Linderung akuter Resorptions- störungen des DarmsErhöhter Elektrolytgehalt: — Natrium ≥ 1,8 % — Kalium: ≥ 0,6 % und leichtverdauliche Kohlenhydrate — ≥ 32 %Hunde und Katzen— Natrium — Kalium — Kohlenhydratquelle (n)
22Unterstützung des Fettstoff- Wechsels bei HyperlipidämieFett (11) ≤ 110 g/kg Alleinfutter- mittel mit einem Feuchtigkeits- gehalt von 12 % (12)Hunde und Katzen— Fettgehalt
23Unterstützung der Leberfunk- tion bei chronischer LeberinsuffizienzMittlerer Proteingehalt: Rohprotein ≤ 279 g/kg Alleinfutter- mittel mit einem Feuchtigkeitsge- halt von 12 % (2) für Hunde Rohprotein ≤ 370 g/kg Alleinfutter- mittel mit einem Feuchtigkeitsge- halt von 12 % (2) für Katzen und ausgewählte Proteinquellen und empfohlene Verdaulichkeit des Nahrungsproteins ≥ 85 %  Hunde und Katzen— Proteinquelle(n) — Kupfer (insgesamt) — Natrium —Protein- und Faserquellen — Leichtverdauliche Kohlenhydrate (ggf. einschließlich Angabe ihrer Behandlung) — Methionin — Cholin —Gehalt an n-3-Fettsäuren (falls zugesetzt)
Niedriger Proteingehalt, aber hoch- wertige Proteine und leichtverdau- liche KohlenhydrateEquiden
24Unterstützung der Herzfunktion bei chronischer HerzinsuffizienzBegrenzter Natriumgehalt: Natrium ≥ 2,6 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)Hunde und Katzen— Magnesium — Kalium — Natrium
25Verringerung von ÜbergewichtUmsetzbare Energie < 3 060 kcal/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuch- tigkeitsgehalt von 12 % (13) oder umsetzbare Energie < 560 kcal/kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 85 % (13)Hunde— Energiewert
  Umsetzbare Energie < 3 190 kcal je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (13) oder umsetzbare Energie < 580 kcal per kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 85 % (13)Katzen 
26Unterstützung der Hautfunk- tion bei Dermatose und übermäßigem HaarausfallLinolsäure ≥ 12,3 g je kg und Summe aus Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure ≥ 2,9 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)  Hunde und Katzen— Linolsäure —Summe aus Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure
Linolsäure ≥ 18,5 g je kg und Summe aus Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure ≥ 0,39 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)  Hunde
Linolsäure≥ 18,5 g je kg und Summe aus Eicosapentaensäure und Docosahexaensäure ≥ 0,09 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)    Katzen
27Unterstützung des Gelenk- stoffwechsels bei OsteoarthritisOmega-3-Fettsäuren insgesamt ≥ 29 g je kg und Eicosapentaensäure ≥ 3,3 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2) und angemessener Vitamin-E-Gehalt.    HundeOmega-3-Fettsäuren (insgesamt) — Eicosapentaensäure (insgesamt) —Vitamin E (insgesamt)
    Omega-3-Fettsäuren insgesamt ≥ 10,6g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2) und Docosahexaensäure ≥ 2,5 g je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2) und erhöhter Methionin- und Mangan- gehalt, angemessener Vitamin-E-Gehalt.Katzen— Omega-3-Fettsäuren (insgesamt) — Docosahexaensäure (insgesamt) —Methionin (insgesamt) — Mangan (insgesamt) —Vitamin E (insgesamt
28Verringerung der Kupfer- speicherung in der LeberBegrenzter Kupfergehalt: Kupfer ≤ 8,8 mg je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)HundeKupfer (insgesamt)
29Verringerung des Jodgehalts in Futtermitteln im Fall einer Schilddrüsen- überfunktionBegrenzter Jodgehalt: Jod ≤ 0,26 mg  je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)KatzenJod (insgesamt)
30Unterstützung in Stress- situationen, die zur Reduzierung des entsprechenden Verhaltens führen1-3 g Trypsin-hydrolysiertes Rinderkasein je kg Alleinfuttermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (2)HundeTrypsin-hydrolysiertes Rinderkasein