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"Rufen Sie einfach an" - Wie funktioniert das ?

Hilfe bei einer Abmahnung

Auch Sie haben eine Abmahnung erhalten oder rechtliche Fragen zum Wettbewerbsrecht, Markenrecht oder Urheberrecht. Bei uns finden Sie schnell und unkompliziert kompetente Hilfe.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Rechtsanwalt Johannes ist Fachanwalt für gewerblicher Rechtschutz (dies umfasst auch Wettbewerbs- und Markenrecht), Rechtsanwalt Andreas Kempcke ist Fachanwalt für IT-Recht. Eine Übersicht, in welchen Fällen wir unter anderem Mandanten beraten haben finden Sie in unserer Gegnerliste. Unsere Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet beraten wir in erster Linie telefonisch.

Es gibt viele gute Gründe, warum Sie sich bei Erhalt einer Abmahnungen beraten lassen sollten. Die 20 Wichtigsten haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Erfahrungsgemäß können bei telefonischen Beratungen alle Sach- und Rechtsfragen geklärt werden. Dadurch können wir Ihnen trotz der zum Teil sehr kurzen Fristen bei Abmahnungen eine sofortige Beratung ohne vorherige Terminsvereinbarung anbieten.

Ihr Anruf

Rufen Sie uns einfach an (Tel: 0381-4489980). Sie schildern unserer freundlichen Mitarbeiterin am Telefon kurz, worum es geht.

Sie werden dann an einen Rechtsanwalt in unserem Hause durchgestellt. Sollte der Rechtsanwalt gerade in einem Gespräch sein, wird unsere Mitarbeiterin Ihre Daten und Ihre Telefonnummer aufnehmen. Der Rechtsanwalt wird Sie dann umgehend zurückrufen. Da bei Abmahnungen oftmals schnell reagiert werden muss, ist ein zeitnaher Rückruf für uns selbstverständlich.

Das erste Gespräch mit unseren Rechtsanwälten

Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos und dient in erster Linie der Klärung des Sachverhaltes und einer Erläuterung des Beratungsablaufes. In der Regel ist uns eine fundierte und konkrete Beratung nur dann möglich, wenn uns entsprechende Unterlagen (bspw. eine Abmahnung) vorliegen.

Wir machen das: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

Sie erhalten von uns genaue Informationen, welchen Inhalt und Umfang unsere Beratung hat und mit welchen konkreten Kosten die Beratung verbunden ist. Da wir für eine konkrete Beratung in der Regel Ihre Unterlagen, bspw. die Abmahnung benötigen, ist dieses Erstgespräch für Sie vollkommen unverbindlich und kostenlos.

Ein kostenpflichtiges Beratungsmandat kommt allein durch dieses Erstgespräch nicht zu Stande.

Sollte im Ausnahmefall eine konkrete rechtliche Beratung im Erstgespräch möglich sein, weisen wir Sie ausdrücklich vor Beginn der kostenpflichtigen Beratung auf diesen Umstand hin. Bei uns gilt somit der Grundsatz: Ohne ausdrücklichen Hinweis entstehen Ihnen keine Kosten.

Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass uns im ersten Gespräch mit Ihnen ohne Kenntnis der Unterlagen keine abschließende rechtliche Einschätzung möglich ist. Wir bitten um Verständnis, dass uns eine kostenlose Rechtsberatung nicht möglich ist.

Falls Sie eine konkrete Beratung wünschen, benötigen wir von Ihnen die komplette Abmahnung, die Sie erhalten haben.

 

Die Abmahnung können Sie uns entweder zufaxen oder eingescannt zumailen.

 

Viele unserer Mandanten haben mittlerweile ein Smartphone mit eingebauter Kamera. Mit einem Smartphone ist es unproblematisch möglich, bspw. eine Abmahnung zu fotografieren und uns zuzumailen.

Was passiert dann?

Nach der Prüfung der von Ihnen übersandten Unterlagen setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung.

Im Rahmen der telefonischen Beratung informieren wir Sie über die Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten. Sie erhalten von uns eine konkrete Handlungsempfehlung. Selbstverständlich erörtern wir mit Ihnen auch mögliche andere Handlungsalternativen, um Ihnen möglichst umfassende Informationen für Ihre Entscheidung zu geben. In diesem Zusammenhang erhalten Sie auch eine Einschätzung und einen Reaktionsvorschlag hinsichtlich der geltend gemachten Abmahnkosten.

Sollten Sie sich für die Abgabe einer umformulierten und modifizierten Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung entscheiden, erhalten Sie diese nach der Beratung zeitnah per Email. Die Übersendung dieser Informationen per Email ist in unserem Beratungshonorar bereits enthalten.

Sofern Sie noch weitere Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese selbstverständlich ebenfalls. Sollten Sie in Ihrer Angelegenheit eine Vertretung durch uns wünschen, ist dies kein Problem. Wir beziffern wir Ihnen auch insoweit zunächst die Kosten.

Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie eine Kostennote per Post.

Ihre Rechtsanwälte von internetrecht-rostock.de

 

Beratung? Wir machen das.

Tel: 0381 448998-0 · Fax: 0381 448998-22
E-Mail: rostock--an--internetrecht-rostock--punkt--de

Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Kempcke (v.l.n.r)

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