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"Rufen Sie einfach an" - Wie funktioniert das ?
Sie haben eine Abmahnung erhalten oder rechtliche Fragen im Bereich des Wettbewerbsrechtes, Markenrechtes oder Urheberrechtes. Bei uns finden Sie kompetente Hilfe.
Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung in den Bereichen gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht. Unsere Mandanten aus dem gesamten Bundesgebiet beraten wir in erster Linie telefonisch.
Erfahrungsgemäß können bei telefonischen Beratungen alle Sach- und Rechtsfragen geklärt werden. Dadurch können wir Ihnen trotz der zum Teil sehr kurzen Fristen bei Abmahnungen eine sofortige Beratung ohne vorherige Terminsvereinbarung anbieten.
Ihr Anruf
Rufen Sie uns einfach an (Tel: 0381-4489980). Sie schildern unserer Mitarbeiterin am Telefon kurz, worum es geht.
Sie werden dann an einen Rechtsanwalt in unserem Hause durchgestellt. Sollte der Rechtsanwalt gerade in einem Gespräch sein, wird unsere Mitarbeiterin Ihre Daten und Ihre Telefonnummer aufnehmen. Der Rechtsanwalt wird Sie dann umgehend zurückrufen. Da bei Abmahnungen oftmals schnell reagiert werden muss, ist ein zeitnaher Rückruf für uns selbstverständlich.
Das erste Gespräch mit unseren Rechtsanwälten
Das Erstgespräch ist für Sie kostenlos und dient in erster Linie der Klärung des Sachverhaltes und einer Erläuterung des Beratungsablaufes. In der Regel ist uns eine fundierte und konkrete Beratung nur dann möglich, wenn uns entsprechende Unterlagen (bspw. eine Abmahnung) vorliegen.

Wir machen das: Rechtsanwalt Johannes Richard, Rechtsanwältin Elisabeth Vogt und Rechtsanwalt Andreas Schmidt (v.l.n.r)
Sie erhalten von uns genaue Informationen, welchen Inhalt und Umfang unsere Beratung hat und mit welchen konkreten Kosten die Beratung verbunden ist. Da wir für eine konkrete Beratung in der Regel Ihre Unterlagen, bspw. die Abmahnung benötigen, ist dieses Erstgespräch für Sie vollkommen unverbindlich und kostenlos.
Ein kostenpflichtiges Beratungsmandat kommt allein durch dieses Erstgespräch nicht zu Stande.
Sollte im Ausnahmefall eine konkrete rechtliche Beratung im Erstgespräch möglich sein, weisen wir Sie ausdrücklich vor Beginn der kostenpflichtigen Beratung auf diesen Umstand hin. Bei uns gilt somit der Grundsatz: Ohne ausdrücklichen Hinweis entstehen Ihnen keine Kosten.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass uns im ersten Gespräch mit Ihnen ohne Kenntnis der Unterlagen keine abschließende rechtliche Einschätzung möglich ist. Wir bitten um Verständnis, dass uns eine kostenlose Rechtsberatung nicht möglich ist.
Was passiert dann?
Nach der Prüfung der von Ihnen übersandten Unterlagen setzen wir uns telefonisch mit Ihnen in Verbindung.
Im Rahmen der telefonischen Beratung informieren wir Sie über die Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten. Sie erhalten von uns eine konkrete Handlungsempfehlung. Selbstverständlich erörtern wir mit Ihnen auch mögliche andere Handlungsalternativen, um Ihnen möglichst umfassende Informationen für Ihre Entscheidung zu geben. In diesem Zusammenhang erhalten Sie auch eine Einschätzung und einen Reaktionsvorschlag hinsichtlich der geltend gemachten Abmahnkosten.
Sollten Sie sich für die Abgabe einer umformulierten und modifizierten Unterlassungserklärung bei einer Abmahnung entscheiden, erhalten Sie diese nach der Beratung zeitnah per Email. Die Übersendung dieser Informationen per Email ist in unserem Beratungshonorar bereits enthalten.
Sofern Sie noch weitere Fragen haben, beantworten wir Ihnen diese selbstverständlich ebenfalls. Sollten Sie in Ihrer Angelegenheit eine Vertretung durch uns wünschen, beziffern wir Ihnen auch insoweit zunächst die entsprechenden Kosten.
Nach Abschluss der Beratung erhalten Sie eine Kostennote per Post.
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