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Markenrecht, Markenanmeldung und gewerbliche Schutzrechte im Internet
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"Rufen Sie einfach an" - wie funktioniert das?
Das Markenrecht spielt im Internet eine immer größere Rolle. Ein besonderer rechtlicher Schutz für Internetpräsenzen, Logos oder Produkte ist sinnvoll, ein grundsätzlicher rechtlicher Schutz über das Firmen- oder Urheberrecht ist oftmals zum Schutz eigener Leistungen nicht ausreichend. Auf der anderen Seite spielt das Markenrecht jedoch auch bei dem eigen Internetauftritt oder dem Angebot von gefälschten Markenprodukten eine große Rolle. Der eigene Firmenname und die dazu registrierte Domain können schneller als vielen klar ist, gegen Schutzrechte Dritter verstoßen. Die Folge ist eine Abmahnung unter Bezug auf das Markengesetz. Diese sind nicht nur besonders teuer sondern rechtlich auch besonders weitreichend. Neben Unterlassungs- und Auskunfsansprüchen kann Schadenersatz geltend gemacht werden.
Markenanmeldung
Übersicht, Einleitung und FAQs zum Markenrecht
Stichwort Markenfälschung
Gerade im Internetauktionshaus ebay werden regelmäßig Markenfälschungen angeboten. Als Anbieter drohen Ihnen Abmahnungen und Schadenersatzansprüche in nicht unerheblichem Ausmass. Auch als Käufer von Markenfälschungen haben Sie Rechte gegenüber dem Verkäufer.
Werbung und Markennamen
Der Markenlizenzvertrag
Markenrechtsverletzungen und Abmahnung
Eine Übesicht zu Abmahnungen im Markenrecht erhalten sie in unserer Einleitung "Abmahnung im Markenrecht".
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Ihre Ansprechpartner: Rechtsawalt Andreas Kempcke, Rechtsanwalt Johannes Richard
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