· Alles zum Widerrufsrecht

Informationen über das Widerrufsrecht
im Internethandel

Kaum ein Bereich des Internethandels ist so weitreichend und umstritten, wie das Widerrufsrecht. Jeder Händler ist betroffen.

Viele Rechtsfragen sind nicht abschließend geklärt. Wir haben auf dieser Seite daher eine Übersicht über unsere Beiträge zu dem wichtigen Thema Widerrrufsrecht und Widerrufsbelehrung für Sie zusammengestellt.

Abmahnung und Widerrufsbelehrung

1. Musterbelehrung

2. Allgemeine Hinweise zum Widerrufsrecht im Fernabsatz

3. Das Widerrufsrecht bei eBay und Internetauktionshäusern

1. Musterbelehrung

Es ist nicht notwendig, sich als Online-Händler eine eigene Widerrufsbelehrung auszudenken. Der Gesetzgeber hat eine Musterbelehrungen vorgesehen.

Das folgendes Muster gilt ab dem 13.06.2014

2. Allgemeine rechtliche Hinweise und Informationen zum Widerrufsrecht

3. Das Widerrufsrecht bei eBay und Internetauktionshäusern

Der Nutzung von eBay ist auch mit Handy und WAP möglich. Kuriose Folge:

Ebay hat nun selbst eine Widerrufsbelehrung veröffentlicht:

Allgemeine Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie unserem Beitrag ‘ Widerrufs- und Rückgaberecht bei ebay ‘.

Auf ersten Blick selbstverständlich dann aber wieder doch nicht:

Für Händler ärgerlich und teuer, darf aber nicht sein:

Die Frage des Widerrufsrechtes bei eBay-Auktionen ist nun geklärt. Die unsichere Rechtslage gehört der Vergangenheit an. Altfälle können für gewerbliche Verkäufer jedoch zur Altlast werden:

Den Volltext des BGH, Urteil vom 3. November 2004 – VIII ZR 375/03 finden Sie hier.

Belehrung bei eBay – wo eigentlich?

Sie möchten als Unternehmer ordnungsgemäß belehren, wissen aber nicht wie? Eine Widerrufsbelehrung auf der ‘Mich’-Seite reicht jedenfalls nicht, so das OLG Hamm:

Das Chaos zu der Frage, wo die Widerrufsbelehrung untergebracht werden muss, geht jedoch weiter. Lesen Sie dazu:

https://ssl-vg03.met.vgwort.de/na/af3277cae29942af905f7e49f19779ee