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Weitere Informationen zum Wettbewerbsrecht und Abmahnungen
Vorab ein Hinweis: Abmahnung erhalten? Rufen Sie an, wir beraten Sie sofort!
Eine Einleitung und eine Übersicht sowie kurze Infos für den Fall, dass Sie abgemahnt wurden finden Sie in unserer Seite Einleitung in das Wettbewerbsrecht .
- Weiterführende allgemeine Hinweise zu Fragen des Wettbewerbsrechts
- Einzelne Werbeformen und Ihre Zulässigkeit - Hinweise, Tipps und Tricks
- Aktuelle Infomationen
- Aktuelle Urteile zum Thema Wettbewerbsrecht im Onlinebereich
1. Weiterführende allgemeine Hinweise zu Fragen des Wettbewerbsrechts
Marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche können nur im geschäftlichen Verkehr geltend gemacht werden. Die Grenze ist fließend und wird gerade bei Ebay schnell überschritten
Auch ausländische Mitbewerber können von Deutschland aus abgemahnt werden:
Weitere beliebte Abmahnfallen:
Vertragsstrafen sind ein zwingender Bestandteil einer Unterlassungserklärung. Dies kann teuer werden:
aber:
Unterlassungserklärung
Eine Übersicht zur Vertragsstrafe:
Stichwort Massenabmahnung und Rechtsmissbrauch:
Einstweilige Verfügung
Schutzschriften - ein geeignetes Mittel, um Verurteilungen zu verhindern?
Unterlassungserklärung an die WBZ:
Kostenerstattung bei Drittunterwerfung?
Muss einer Abmahnung eigentlich eine Originalvollmacht beigefügt sein?
Wer reagieren soll, muss eine Abmahnung erst einmal erhalten:
Muss auf eine offensichtlich unberechtigete Abmahnung eigentlich reagiert werden?
Abmahnung nur beim Angebot gleicher oder ähnlicher Waren möglich:
Geklagt werden kann überall:
Schadenersatzansprüche bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen:
Kosten bei einer teilweise berechtigten Abmahnung
2. Einzelne Werbeformen und Ihre Zulässigkeit - Hinweise, Tipps und Tricks
3. Aktuelle Infomationen
4. Aktuelle Urteile zum Thema Wettbewerbsrecht im Onlinebereich
Urteilssammlung Wettbewerbsrecht
In unserer Urteilssammlung haben wir insbesondere Urteile, die sich mit der Thematik Internetrecht und Wettbewerbsrecht befassen für Sie zusammengestellt.
Fragen?
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Nutzen Sie wegen der Eilbedürftigkeit bitte nicht nur ausschließlich unsere Online- Rechtsberatung, sondern wenden Sie sich per Fax oder Telefon an uns.
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